Bad News
30.5.2023
Yesterday Uganda’s President signed into law what’s known as the 2023 Anti-Homosexuality Bill.
The Bill imposes the death penalty or life imprisonment for consensual same-sex acts, up to 20 years in prison for «recruitment, promotion and funding» of same-sex «activities», and anyone convicted of «attempted aggravated homosexuality» faces a 14-year sentence.
We issued a Press Release condemning the move and calling on the international community to urgently pressure the Ugandan government to protect the rights of LGBTI persons in the country:
Uganda: President’s approval of anti-LGBTI Bill is a grave assault on human rights. - Amnesty International
Next campaigning steps will be in touch soon. Many thanks for your support.
Präsident muss Veto gegen LGBTI*-feindliches Gesetz einlegen!
Am 2. Mai hat das Parlament von Uganda mit dem Anti-Homosexuality Bill 2023 den Entwurf eines Gesetzes gegen Homosexualität verabschiedet und an Präsident Yoweri Museveni weitergeleitet. Der Präsident hat nun bis zum 31. Mai Zeit, um den Gesetzentwurf zu unterzeichnen, ein Veto dagegen einzulegen oder ihn wieder an das Parlament zurückzuverweisen. Der Gesetzentwurf stellt einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen unter Strafe und sieht nach wie vor die Todesstrafe für Fälle «schwerer Homosexualität» vor. Darüber hinaus kann «Förderung von Homosexualität» mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden. Dies könnte jegliches öffentliches Engagement für die Rechte von schwulen, lesbischen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI*) in Uganda unmöglich machen. Die Kriminalisierung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen stellt einen eklatanten Verstoss gegen zahlreiche Menschenrechte dar, darunter gegen die Rechte auf Würde, Gleichheit vor dem Gesetz, gleichen Rechtsschutz und Nichtdiskriminierung. Der Präsident muss sein Veto gegen das Gesetz einlegen und dafür sorgen, dass die Menschenrechte aller Personen unabhängig von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und/oder Ausdruck der Geschlechtlichkeit geschützt werden.
Der dem ugandischen Präsidenten vorliegende Gesetzentwurf, mit dem die Kriminalisierung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen in Uganda festgeschrieben würde, verstösst gegen zahlreiche Menschenrechte von LGBTI* und denjenigen, die deren Rechte in Uganda verteidigen. Betroffen sind unter anderem die Rechte auf Würde, Gleichheit vor dem Gesetz, gleichen Rechtsschutz und Nichtdiskriminierung sowie die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
Am 21. März hat das ugandische Parlament den Gesetzentwurf mit den Stimmen von 387 der 389 Abgeordneten verabschiedet und ihn anschliessend zur Unterzeichnung an den Präsidenten weitergeleitet. Am 21. April hat der Präsident den Gesetzentwurf mit Überarbeitungen zurückgeschickt. Am 21. Mai wurde im Parlament eine geänderte Version mit den Empfehlungen des Präsidenten verabschiedet. Der Gesetzentwurf liegt jetzt beim Präsidenten. Er hat bis zum 31. Mai Zeit, um den Gesetzentwurf zu unterzeichnen, ein Veto dagegen einzulegen oder ihn zur erneuten Überarbeitung an das Parlament zurückzugeben.
Die geänderte Fassung des Gesetzes sieht nach wie vor eine lebenslange Freiheitsstrafe für gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen und bis zu zehn Jahre Haft für den Versuch gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen vor. Ausserdem wird die Todesstrafe in Fällen von «schwerer Homosexualität» verhängt. Hierbei handelt es sich um einen weit gefassten Begriff, der unter anderem auf gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Menschen mit HIV anwendbar ist. Die «Förderung von Homosexualität» wird mit 20 Jahren Haft bestraft. Dieses Gesetz wird für LGBTI* in Uganda verheerende Auswirkungen haben – eine Bevölkerungsgruppe, die ohnehin bereits von umfassender, auch institutioneller Diskriminierung betroffen ist. Es wird zu weiterer Gewalt und Diskriminierung gegen LGBTI* führen und Stigmatisierung und Geschlechterstereotypen Vorschub leisten. Auch die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit werden in Mitleidenschaft gezogen, da Menschen, die sich für LGBTI*-Rechte einsetzen, möglicherweise Verfolgung und Inhaftierung befürchten müssen.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Der neue Gesetzentwurf ist nicht der erste Versuch zur Kriminalisierung von Homosexualität durch das ugandische Parlament.
Seit der Aufhebung des ugandischen Anti-Homosexuality Act im Jahr 2014 hat es immer wieder Bestrebungen gegeben, Homosexualität zu verbieten. 2021 verabschiedete das Parlament einen Entwurf zu einem Gesetz zu Sexualdelikten (Sexual Offences Act), das eine Kriminalisierung aller «sexuellen Handlungen zwischen Personen des gleichen Geschlechts» sowie von Analsex zwischen Personen jeden Geschlechts vorsah. Als Strafe drohten bis zu zehn Jahren Haft. Im August 2021 legte Präsident Yoweri Museveni sein Veto gegen das Gesetz ein. In einem Schreiben vom 3. August 2021 an den Parlamentssprecher Jacob Oulanyah erklärte der Präsident, das Gesetz müsse überarbeitet werden, um überflüssige Bestimmungen zu beseitigen, die bereits in anderen ugandischen Gesetzen enthalten seien.
Zwar wurde der Text des offiziellen Gesetzentwurfs, über den der Präsidenten noch entscheiden muss, nicht veröffentlicht, doch wurden in der Parlamentsdebatte vom 21. März 2023 Einzelheiten zu den verabschiedeten Bestimmungen bekannt gegeben. Der Gesetzentwurf gehört zu den extremsten Gesetzen gegen LGBTI* weltweit. Uganda gehört bereits zu den 30 afrikanischen Ländern, die gleichgeschlechtliche Handlungen unter Strafe stellen, doch das Gesetz, das eine Ausweitung der Strafen vorsieht, scheint erstmalig alle Personen, die sich als LGBTI* identifizieren, unabhängig von sexuellen Handlungen zu kriminalisieren.
Der dem Präsidenten vorliegende Gesetzentwurf gegen Homosexualität verstösst gegen Ugandas Verpflichtungen nach nationalem und internationalem Recht, so auch gegen Artikel 4 der ugandischen Verfassung, der die Rechte auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung, Schutz der persönlichen Freiheit, Schutz vor grausamer oder erniedrigender Behandlung und auf Privatsphäre schützt. Der Gesetzentwurf verstösst auch gegen die Bestimmungen der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker (Afrikanische Charta), die Diskriminierung, grausame oder erniedrigende Behandlung und willkürliche Festnahme verbieten.
Die anhaltenden homofeindlichen Äusserungen des Präsidenten und anderer hochrangiger Staatsvertreter*innen vor, während und nach der Verabschiedung des Gesetzes erzeugen ein Klima der Diskriminierung von LGBTI*. So ordnete das nationale Büro für Nichtregierungsorganisationen (NGO Bureau) im August 2022 die Schliessung der NGO Sexual Minorities Uganda (SMUG) an, einer wichtigen Interessenvertretung für LGBTI*. SMUG sei nicht, wie laut NGO-Gesetz 2016 vorgeschrieben, beim NGO-Büro registriert gewesen. Am 17. April 2023 verweigerte ein Gericht in Jinja im Osten Ugandas sechs jungen Männern, die als Peer Educators für Gesundheitsorganisationen Gleichaltrige über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte aufklären, die Freilassung auf Kaution. Sie waren am 8. April 2023 willkürlich festgenommen und der «Beteiligung an einem kriminellen sexuellen Netzwerk» beschuldigt worden. Die ugandische Polizei bestätigte, an den sechs Männern Zwangsanalkontrollen und HIV-Tests durchgeführt zu haben.
Zudem verstösst der Gesetzentwurf gegen verschiedene Bestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR). Die AEMR schützt das Recht eines jeden Menschen, sich frei zu äussern, sowie die Rechte auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung. Wie die Afrikanische Charta verbietet auch die AEMR Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung und schützt vor willkürli-cher Festnahme, Inhaftierung und willkürlichen Eingriffen in die Privatsphäre, die Familie, das Heim oder den Schriftverkehr einer Person. Ähnliche Bestimmungen finden sich in Artikel 2, 7, 8 und 17 des IPbpR.
Empfohlene Aktionen
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Schreiben Sie einen Appellbrief in Ihren eigenen Worten oder verwenden Sie den untenstehenden Modellbrief.
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Werden Sie in den sozialen Medien aktiv: Infos (in English) siehe gelbes Feld rechts.
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Bitte schreiben Sie vor dem 7. Juli 2023.
Der Präsident hat bis zum 31. Mai Zeit, den Gesetzentwurf entweder zu unterzeichnen, sein Veto einzulegen oder ihn an das Parlament zurückzugeben. -
Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.
Modellbrief
Sehr geehrter Herr Präsident
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf, mit dem die Kriminalisierung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen in Uganda festgeschrieben würde, verstösst gegen zahlreiche Menschenrechte von LGBTI* und denjenigen, die deren Rechte in Uganda verteidigen. Betroffen sind unter anderem die Rechte auf Würde, Gleichheit vor dem Gesetz, gleichen Rechtsschutz und Nichtdiskriminierung sowie die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
Hiermit fordere ich Sie auf, unverzüglich Ihr Veto gegen den Gesetzentwurf Anti-Homosexuality Bill 2023 einzulegen und Schritte einzuleiten, um die Menschenrechte aller Personen unabhängig von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und/oder Ausdruck der Geschlechtlichkeit zu schützen.
Darüber hinaus appelliere ich an Sie, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um diskriminierende Gewalt zu verurteilen, und Massnahmen zu ergreifen, um LGBTI* und Menschenrechtsverteidiger*innen vor diskriminierenden Angriffen zu schützen, die von den Diskussionen um den Gesetzentwurf befeuert werden.
Hochachtungsvoll,
Appelle an
Präsident
President Yoweri Museveni
(Parliament Avenue, Kampala, Uganda)
Fax: +256 414 235 462
E-Mail: info@statehouse.go.ug
Twitter: @kagutamuseveni
→ Der Präsident ist über E-Mail und soziale Medien, insbesondere Twitter, erreichbar.
Zusätzliche Zieladressen - Twitter handles
Parliament of Uganda:
@Parliament_Ug
The Uganda Police Force:
@PoliceUg
The National Bureau for Non-Governmental Organizations:
@NGObureau
Kopien an
Ambassade de la République de l'Ouganda
Rue Vermont 37, 3ème étage
1202 Genève
Fax: 022 340 70 30
E-Mail: chancery@ugandamission.ch
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Weltweite Briefzustellung - Allgemeine Info:
Der Versand von Briefen PRIORITY ist nach fast allen Ländern möglich.
Bitte prüfen Sie vorher auf der Website der Schweizer Post, ob Briefe im Zielland aktuell zugestellt werden. Falls nicht, bitten wir Sie, für die Zustellung Ihres Appells andere Kommunikationskanäle zu nutzen (E-Mail, Fax oder soziale Medien) und/oder senden Sie diesen via die Botschaft mit der Bitte um Weiterleitung an die genannte Person.
Mögliche Antwort auf Ihren Appellbrief
Es ist möglich, dass Sie ein Antwortschreiben auf Ihren Appellbrief erhalten. Sie müssen nicht selber auf diese Schreiben antworten, aber wir sind dankbar, wenn sie uns dieses Antwortschreiben zukommen lassen. Idealerweise gescannt per E-mail an ua@amnesty.ch. Wir leiten die Antwortschreiben jeweils an das zuständige Research-Team (via das Internationale Sekretariat von Amnesty) weiter. Die Kolleg*innen analysieren den Inhalt und entscheiden über das weitere Vorgehen, das allenfalls in einer Further information zum tragen kommt.
Wir befürchten keinerlei Konsequenzen für UA-Aktivist*innen in der Schweiz.
Möglicherweise ist es sinnvoll, eventuell keinen Brief zu schreiben, falls Sie in das Land einreisen möchten (oder dort Familie haben). Dies betrifft vor allem «problematische» und repressive Länder. (Russland, Türkei, China, ...)