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Startseite Urgent Actions 2023 04 Free Gaza aid worker sentenced to 12 years
UA 045/23
Israel / Besetzte Gebiete
Abgeschlossen am 20. Juni 2023
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18.5.2023

Mohammed al-Halabi’s appeal hearing was supposed to take place on 17 May at Israel’s High Court of Appeals. However, his defence lawyer was forced to request a postponement, because Israeli authorities refused to share essential information, such as a summary of evidence and arguments, ahead of the hearing – effectively scuppering any possibility of a fair trial.

Press Release:  Release prisoner of conscience Mohammed al-Halabi

Amnesty International now considers Mohammed al-Halabi a Prisoner of Conscience, imprisoned solely for his peaceful commitment to humanitarian work, and targeted by the Israeli authorities in order to further weaken Palestinian civic space. As such we are now calling for Mohammed’s immediate and unconditional release.

Please continue to take action on the UA.

NGO-Mitarbeiter zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt

AI-Index: MDE 15/6714/2023

Am 15. Juni 2022 wurde Mohammed al-Halabi, der ehemalige Direktor des Gaza-Büros der humanitären Hilfs- und Entwicklungsorganisation World Vision, für schuldig befunden, Millionen von Dollar an die Leitung der Hamas umgeleitet zu haben. Am 30. August 2022 wurde er zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem er bereits sechs Jahre in Haft verbracht hatte. Mohammed al-Halabi wurde ohne Rechtsbeistand verhört, offenbar gefoltert, in geheimen Anhörungen vor Gericht gestellt und auf der Grundlage geheimer Beweise, die grösstenteils auf einem erzwungenen «Geständnis» beruhen, verurteilt. Sein Berufungsverfahren wurde für den 17. Mai anberaumt.

Mohammed al-Halabi, Bauingenieur und Mitarbeiter einer Hilfsorganisation in Gaza-Stadt, verbüsst derzeit eine zwölfjährige Haftstrafe im Ramon-Gefängnis im Süden Israels. Er wurde in einem mit Mängeln behafteten Gerichtsverfahren angeklagt, «Terrorismus» finanziert zu haben; ein Vorwurf, der nach wie vor nicht bewiesen wurde und bei dem es sich um den Versuch zu handeln scheint, den humanitären Sektor und dessen Mitarbeiter*innen zu diskreditieren und einzuschüchtern. Mohammed al-Halabi hat vor dem zuständigen Gericht in Israel ein Rechtsmittel gegen seine Verurteilung eingelegt. Die erste Anhörung wurde für den 17. Mai anberaumt.

Mohammed al-Halabi wurde am 15. Juni 2016 festgenommen und am 15. Juni 2022 nach einem Gerichtsverfahren, das schwere Mängel aufwies, der Umleitung von Millionen US-Dollar an die Regierung der Hamas für schuldig befunden. Die Hamas wird von Israel, der EU und anderen Staaten als terroristische Organisation eingestuft. Sein Rechtsbeistand durfte weder Einsicht in die Aussagen von Mohammed al-Halabi zu seiner Verteidigung noch in die Kopie des von ihm eingereichten Rechtsmittels nehmen. Mohammed al-Halabi, der ehemalige Leiter des Gaza-Büros der in den USA ansässigen Hilfsorganisation World Vision, befand sich sechs Jahre lang in Untersuchungshaft. Er wurde ohne Rechtsbeistand verhört, vor Gericht fanden nicht-öffentliche Anhörungen mit zahlreichen Vertagungen und insgesamt mehr als 170 Sitzungen statt. Schliesslich wurde er auf der Grundlage geheimer Beweise für schuldig befunden. Mohammed al-Halabi gab an, während der Verhöre gefoltert worden zu sein.

Die israelischen Behörden haben keine Beweise dafür vorgelegt, dass Mohammed al-Halabi Gelder veruntreut hat. Ausserdem wurden das Ergebnis der von seinem Arbeitgeber und einer staatlichen Geberorganisation durchgeführten Prüfung sowie andere umfassende Beweise, darunter E-Mails, Zeugenaussagen, Gutachten und Finanzdokumente, die Mohammed al-Halabi von jeglichem Fehlverhalten freisprechen und von seinem Rechtsbeistand vorgelegt wurden, vom Gericht völlig ausser Acht gelassen. Sein Prozess und die anschliessende rechtswidrige Verurteilung sind ein eklatantes Beispiel für die Verletzung des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Mohammed al-Halabi war seit 2005 für die Hilfsorganisation World Vision tätig und wurde 2014 mit der Leitung der Niederlassung der Organisation im Gazastreifen betraut. Er ist verheiratet und hat fünf Kinder, die in Gaza-Stadt leben.
Während des gesamten Gerichtsverfahrens, das auf Hebräisch geführt wurde, einer Sprache, die Mohammed al-Halabi nicht spricht, wurde ihm ein vom israelischen Inlandsgeheimdienst Schin Bet zugelassener Gerichts-dolmetscher zugewiesen, der wiederholt wesentliche Teile seiner Aussagen und des Verfahrens falsch über-setzte oder ausliess. Seine willkürliche Inhaftierung soll andere Menschenrechtsverteidiger*innen einschüchtern und den Handlungsraum für Hilfsorganisationen einschränken, die versuchen, die Auswirkungen der rechts-widrigen Blockade des Gazastreifens durch Israel zu mildern. Mohammed al-Halabi befindet sich noch immer in Haft, weil er den Willen gezeigt hat, seine Unschuld zu beweisen und gegen ein Justizsystem zu protestieren, das gegen die Palästinenser*innen gerichtet ist.
Das Angebot der israelischen Justiz sich schuldig zu erklären und im Gegenzug ein geringeres Strafmass zu erhalten, lehnte Mohammed al-Halabi prinzipiell ab, da er lieber zwölf Jahre im Gefängnis verbringen würde, als Taten zuzugeben, die er nicht begangen hat.
Eine Untersuchung von World Vision, einschliesslich einer extern in Auftrag gegebenen Prüfung, sowie eine Untersuchung des australischen Aussen- und Handelsministeriums, das Programme von World Vision in den besetzten Gebieten durch Spenden finanziert, ergaben keine Beweise für ein kriminelles Fehlverhalten von Mohammed al-Halabi oder für seine angebliche Mitgliedschaft in der Hamas. World Vision hat Mohammed al-Halabis Unschuld in Bezug auf den Vorwurf der Umleitung von Geldern an die Hamas beteuert. Seine gesamte Verurteilung beruht auf einem «Geständnis», das er unter Todesdrohungen einem Mitgefangenen machen musste, bei dem es sich offenbar um einen Gefängnisinformanten handelt.
Mohammed al-Halabi wurde am 15. Juni 2016 am Grenzübergang Erez zwischen Israel und dem besetzten Gazastreifen von Angehörigen des auch als Schabak oder Schin Bet bekannten israelischen Geheimdienstes festgenommen. Anschliessend wurde er in eine Hafteinrichtung in Ashkelon in Israel gebracht. Dort wurde er 52 Tage lang verhört, bevor man ihn in das Ramon-Gefängnis in der Negev-Wüste verlegte. Mohammed al-Halabi wurde der Zugang zu einem Rechtsbeistand verwehrt, und er wurde die ersten 20 Tage ohne Kontakt zur Aussenwelt festgehalten. Seinem Rechtsbeistand und Medienberichten zufolge wurde er 96 Stunden lang brutal verprügelt, fünf Tage lang Schlafentzug ausgesetzt, mit den Händen an einen Stuhl gefesselt und gezwungen, schmerzhafte Positionen einzunehmen. Zu keinem Zeitpunkt während des 52 Tage dauernden Verhörs oder des Gerichtsverfahrens hat Mohammed al-Halabi die gegen ihn erhobenen Vorwürfe gestanden, obwohl er gefoltert und anderweitig misshandelt wurde. Ihm zufolge stammte die Aussage, der zufolge er zugegeben haben soll, jährlich 7,4 Millionen US-Dollar (etwa 6,74 Millionen Euro) gestohlen zu haben, von einem ebenfalls inhaftierten Informanten, der gedroht habe, ihn zu «töten», falls er nicht gestehen sollte. Mohammed al-Halabi sagte, der Informant habe ihm auch gedroht, ihn nach seiner Freilassung der Kollaboration mit den israelischen Behörden zu bezichtigen, was ihn und seine Familie in Gaza in grosse Gefahr bringen würde. Die weithin dokumentierte Taktik der israelischen Behörden, Gefängnisinformant*innen einzusetzen, um «Geständnisse» zu erzwingen, ist in die Kritik geraten, auch bei führenden israelischen Strafrechtsexpert*innen, und wurde sogar von israelischen Richter*innen in Frage gestellt. Das Öffentliche Komitee gegen Folter in Israel (Public Committee Against Torture) hat die Foltervorwürfe von Mohammed al-Halabi am 22. Januar 2018 dem für Beschwerden gegen Vernehmungsbeamt*innen der israelischen Sicherheitsbehörde zuständigen Inspektor des Justizministeriums vorgelegt. Bisher gab es jedoch noch keine Reaktion. Mohammed al-Halabi wurde erst am 4. August 2016 einer Straftat an-geklagt, mehr als sieben Wochen nach seiner Festnahme.
Nach humanitärem Völkerrecht müssen Menschen, die in besetzten Gebieten festgenommen werden, auch dort inhaftiert werden und nicht auf dem Gebiet der Besatzungsmacht. Darüber hinaus muss ihnen erlaubt werden, regelmässig und so oft wie möglich Besuch zu empfangen, insbesondere nahe Verwandte. Gefangene aus dem Gazastreifen sind nach wie vor am stärksten von den israelischen Beschränkungen betroffen, da das israelische Militär Familienangehörigen aus dem Gazastreifen nur einmal alle zwei Monate eine Besuchserlaubnis erteilt. Gefangene, die der Hamas nahestehen, dürfen seit 2017 überhaupt keine Familienbesuche mehr empfangen, ein Verbot, das 2019 vom Obersten Gerichtshof Israels bestätigt wurde. Von den Einschränkungen oder dem völligen Verbot von Familien-besuchen waren im September 2022 rund 194 in Israel inhaftierte Gefangene aus dem Gazastreifen betroffen. Zwischen März 2020 und März 2022 setzten die israelischen Behörden Gefängnisbesuche für Familien aus dem Gazastreifen im Zusammenhang mit Beschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie ganz aus. «Ich habe Angst, mich nicht mehr an das Gesicht meines Vaters erinnern zu können», sagte Rital, Mohammed al-Halabis Tochter, die bei seiner Festnahme erst drei Jahre alt war, ihrem Grossvater.
Die weit verbreitete, systematische Anwendung von willkürlichen Festnahmen und Folter gegen Palästinenser*innen durch Israel stellt einen eklatanten Verstoss gegen mehrere völkerrechtliche Bestimmun-gen dar und ist Teil der staatlichen Politik, um die palästinensische Bevölkerung zu beherrschen und zu kontrollieren. Diese Verstösse können auf «Freiheitsentzug oder sonstige schwer wiegende Beraubung der körperlichen Freiheit» und «Folter» hinauslaufen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs und der Konvention gegen Apartheid verboten sind.

Social media

Mohammed al-Halabi’s father is on Twitter:

@KhalilElHalabi1

Please express solidarity with the family

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@WorldVision
(= where Mohammed al-Halabi was employed)

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Hashtag

#justiceforhalabi

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Target Min of Justice


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