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Startseite Urgent Actions 2023 04 Human rights activists must be released
UA 031/23
DRC (Dem. Rep. Kongo)
Abgeschlossen am 31. Mai 2023
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News

7.7.2023

It was only last month that we shared the news of young DRC activist Elias Bizimungu’s release from detention.

Now is bad news concerning activist and prisoner of conscience, King Mwamisyo’s appeal hearing:
The military appeal court last week confirmed King’s five year prison sentence.
T
he court not only confirmed the sentencing, but also doubled the legal fees King was condemned to pay previously.

We sent out a Tweet responding to the news. Feel free to share/retweet.

We are currently working on a UA update -  which we aim to share with you soon.

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The DRC team spoke with Elias Bizimungu last Tuesday 30 May. He said he’s happy to be free again, and extremely grateful to Amnesty for the support; he extended his thanks to everyone who supported the campaign for his release.



5.6.2023

Elias Bizimungu was acquitted by the Goma High Court on 27 May, and freed from prison on the evening of 29 May. The court found that the charges against him were baseless and ordered his immediate release from prison.

Menschenrechtsaktivisten freilassen !

AI-Index: AFR 62/6629/2023

Die beiden Aktivisten King Mwamisyo und Elias Bizimungu gehören zu der zivilgesellschaftlichen Bewegung LUCHA in der Demokratischen Republik Kongo. Sie wurden im April bzw. September 2022 wegen konstruierter Anklagen allein deshalb festgenommen, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäusserung und friedliche Versammlung wahrgenommen hatten. Zuvor hatten sie den Militär- und Polizeibehörden in der Provinz Nord-Kivu im Osten des Landes vorgeworfen, die Menschen unter ihrer Zuständigkeit nicht angemessen zu schützen und an Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des seit Mai bestehenden «Belagerungszustands» beteiligt gewesen zu sein. King Mwamisyo und Elias Bizimungu sind gewaltlose politische Gefangene und müssen umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

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Aktualisierung vom 6.4.2023:

Wie bereits erwähnt, sollte die erste Berufungsanhörung von King Mwamisyo heute Morgen vor dem Obersten Militärgericht in Goma stattfinden, wurde aber erneut verschoben. Das Büro des Militärstaatsanwalts teilte Kings Anwalt mit, dass sie offenbar nicht die Mittel (entweder in Bezug auf den Transport oder die Finanzen) aufbringen können, um ihn vom Gefängnis zum Gericht zu bringen. (Die Entfernung zwischen dem Gefängnis und dem Gerichtsgebäude beträgt kaum 3 km, so dass es sich wahrscheinlich um eine Verzögerungstaktik handelt). Die Anhörung wird in den nächsten Tagen oder Wochen neu angesetzt werden.

Die beiden Menschenrechtsaktivisten King Mwamisyo und Elias Bizimungu werden im Zusammenhang mit der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäusserung und friedliche Versammlung willkürlich festgehalten.

King Mwamisyo, Jurastudent und Aktivist der zivilgesellschaftlichen Organisation LUCHA (Lutte pour le Changement, deutsch: Kampf für den Wandel), wurde am 2. April 2022 vom Polizeichef von Goma, der Hauptstadt der Provinz Nord-Kivu in der Demokratischen Republik Kongo, festgenommen und sieben Tage lang ohne Anklage inhaftiert. Am 9. April 2022 wurde er in das Büro der Militärstaatsanwaltschaft von Goma gebracht und zu seinen Beiträgen in den Sozialen Medien befragt. Darin hatte er den Provinz- und Stadtbehörden (bei denen es sich angesichts des «Belagerungszustands» um Angehörige von Militär und Polizei handelt) vorgeworfen, dass sie die Sicherheit nicht gewährleisten und ihre Befugnisse stattdessen dazu nutzen würden, die Bevölkerung zu erpressen und zahlreiche Menschenrechtsverletzungen zu begehen. Er wurde noch am gleichen Tag wegen «Beleidigung der Armee» (outrage à l‘armée) angeklagt und ins Gefängnis von Goma gebracht, wo er sich seither befindet. Am 9. Dezember 2022 befand das Militärgericht von Goma ihn für schuldig und verurteilte ihn zu fünf Jahren Gefängnis und weiteren fünf Jahren Entzug der bürgerlichen und politischen Rechte. Dies beinhaltet das Verbot, ein öffentliches Amt zu bekleiden, und den Entzug des Wahlrechts. King Mwamisyo hat gegen die Strafe Rechtsmittel eingelegt. Das Berufungsvorfahren vor dem obersten Militärgericht in Goma ist eingeleitet und die erste Anhörung für den 5. April anberaumt.

Elias Bizimungu ist ein Journalist aus Kiwanja, etwa 75 km nördlich von Goma, und ebenfalls LUCHA-Aktivist. Er wurde am 26. September 2022, dem ersten Tag zweitägiger friedlicher Proteste gegen die ruandische Unterstützung der «M23-Rebellion», an einem Kontrollpunkt des Militärs festgenommen. Am 29. September 2022 brachte man ihn ins Gefängnis nach Goma, wo er nach wie vor festgehalten wird. Seine Inhaftierung erfolgte ohne Anklage, und er hatte erst zu Prozessbeginn am 22. Dezember 2022 Zugang zu einem Rechtsbeistand. Ausserdem wurde er erst während des Prozesses über die Anklagepunkte informiert, zu denen unter anderem die «Beteiligung an einer aufständischen Bewegung» gehört. Am 29. Dezember 2022 stellte das Militärgericht fest, dass die Verfolgung dieser Straftat nicht in seine Zuständigkeit fällt. Drei Monate später, am 6. März 2023, wurde der Fall an das Zivilgericht in Goma übergeben. Die erste Anhörung fand am 16. März statt.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

King Mwamisyo (28) aus Goma in der Provinz Nord-Kivu im Osten der Demokratischen Volksrepublik Kongo wurde erstmals am 16. September 2022, mehr als fünf Monate nach seiner Festnahme, einem Gericht vorgeführt. Elias Bizimungu (33) ist ein Journalist und Aktivist der zivilgesellschaftlichen Bewegung LUCHA und stammt aus Kiwanja, etwa 75 km nördlich von Goma, der Hauptstadt von Nord-Kivu. Der Militärangehörige, der Elias Bizimungu festgenommen hatte, führte an, er habe die öffentliche Ordnung gestört und wirtschaftliche Verluste für Volk und Staat verursacht. Beide Aktivisten sind im Gefängnis von Goma inhaftiert, nachdem ihre Anträge auf vorläufige Freilassung abgelehnt wurden.
Im Gefängnis von Goma herrschen entsetzliche Haftbedingungen. Das ursprünglich für 300 Personen gebaute Gefängnis beherbergt aktuell fast 4.000 Insassen in überfüllten, dreckigen Zellen ohne fliessendes Wasser, Strom, Betten, medizinische Versorgung oder angemessene Nahrung. Wer Insassen besuchen möchte, muss an die vier Sicherheitskontrollen im Gefängnis bis zu 2 US-Dollar (etwa 1,83 Euro) Schmiergeld zahlen.
Die strafrechtliche Verfolgung bei einer «Verleumdung» der Armee, des Staatsoberhaupts oder anderer staatlicher Einrichtungen ist ein Verstoss gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung und deshalb mit den Verpflichtungen der Demokratischen Republik Kongo aus Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) unvereinbar. Der UN-Menschenrechtsausschuss, der die Umsetzung des Pakts überwacht, hat die besondere Verpflichtung hervorgehoben, nach der die Staaten die Kritik an Institutionen wie der Armee oder Verwaltung zulassen müssen. Die strafrechtliche Verfolgung von Zivilpersonen vor einem Militärgericht verstösst auch gegen das Recht auf ein faires Verfahren. Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker hat in ihrer Resolution über das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren und Rechtshilfe in Afrika festgehalten, dass der Zweck der Militärgerichte darin besteht, über rein militärische Vergehen durch Militärpersonal zu entscheiden. Somit stellt die strafrechtliche Verfolgung von King Mwamisyo vor einem Militärgericht einen Verstoss gegen die Verpflichtungen der Demokratischen Volksrepublik Kongo nach regionalen und internationalen Menschenrechtsnormen dar.
Das Wiedererstarken der Rebellengruppe Bewegung 23. März (M23) in der Provinz Nord-Kivu hat die Sicherheits- und humanitäre Krise im Osten der Demokratischen Republik Kongo verschärft und gleichzeitig die militärischen und politischen Spannungen zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Ruanda neu entfacht. Die Spannungen zwischen den beiden Ländern führten zu einer neuen Welle von Protesten gegen Ruanda und die Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo.
2022 verschärften die Behörden der Demokratischen Republik Kongo ihr Vorgehen gegen die Rechte auf freie Meinungsäusserung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit weiter. Nach wie vor nutzten sie die Corona-Pandemie und den verlängerten «Belagerungszustand» (eine Form des Kriegsrechts, die im Mai 2021 ausgerufen und seitdem über 40 Mal verlängert wurde) in Ituri und Nord-Kivu als Vorwand, um öffentliche Versammlungen und Demonstrationen von einzelnen Personen und Gruppen, die als regierungskritisch gelten, zu verbieten oder zu unterdrücken. Die im Rahmen des «Belagerungszustands» berufenen Militärbehörden nahmen Kritiker*innen auch weiterhin willkürlich fest und inhaftierten sie. Auch Demonstrationen wurden von ihnen ohne strafrechtliche Konsequenzen verboten und unterdrückt, wenn sie als kritisch angesehen wurden, während Demonstrationen, die als positiv für die Behörden angesehen wurden, stattfinden durften. Zivilgesellschaftliche Organisationen und oppositionelle Aktivist*innen wurden willkürlich inhaftiert, häufig ohne Verfahren, weil sie den «Belagerungszustand» oder die Regierung kritisiert oder ihre Menschenrechte in anderer Form wahrgenommen hatten. Im April 2022 verurteilte ein Militärgericht in Beni 12 Aktivisten der zivilgesellschaftlichen Bewegung LUCHA (Lutte pour le Changement) wegen der «Anstiftung der Öffentlichkeit zur Missachtung von Gesetzen» zu je 2 Jahren Gefängnis. Die Aktivisten waren im November 2021 festgenommen worden, weil sie einen friedlichen Sitzstreik im Rathaus organisiert hatten, um gegen die Verlängerung des «Belagerungszustands» ohne angemessene Prüfung von dessen Auswirkungen auf die Sicherheitslage protestiert hatten. Sie wurden schliesslich im August 2022 freigelassen, nachdem das Berufungsgericht von Nord-Kivu das Urteil des Militärgerichts aufgehoben hatte.

 

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Weitere Informationen zum «Belagerungszustand» finden sich in folgendem Briefing von Amnesty International (auf Englisch) aus dem Jahr 2022: DRC: One year on, ‘State of Siege’ used as a tool to crush dissent.

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