One year in detention
30.8.2023
Today marks the one year anniversary of Burundian journalist Floriane Irangabiye’s arbitrary arrest and detention.
Press Release issued yesterday:
Burundi: One year on, fresh calls for journalist’s release
We also would like to share this incredibly moving letter (in French) written to Floriane by Agnes Ndirubusa, a Burundian journalist whose case we also campaigned on while she was in detention between 2019-2020:
Lettre d’Agnès à Floriane
Please continue to take action, urging the Burundian authorities to release Floriane.
Thank you so much for your support.
Gesundheit von inhaftierter Journalistin in Gefahr
Am 2. Mai 2023 bestätigte das Berufungsgericht von Mukaza in Bujumbura die Verurteilung der Journalistin Floriane Irangabiye wegen «Untergrabung der Integrität des nationalen Territoriums». Floriane Irangabiye leidet seit langem an Asthma, und ihr Gesundheitszustand hat sich während der Haft im Muyinga-Gefängnis verschlechtert. Im Mai 2023 wurde ein Antrag auf Verlegung nach Bujumbura gestellt, wo sie näher bei ihrer Familie wäre und eine angemessenere medizinische Versorgung erhalten könnte. Sie ist seit ihrer Festnahme im August 2022 inhaftiert und wurde unter Verstoss gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.
Am 2. Mai 2023 wies das Berufungsgericht von Mukaza die Rechtsmittel von Floriane Irangabiye zurück und bestätigte ihre Verurteilung wegen «Untergrabung der Integrität des nationalen Territoriums» aufgrund von Äusserungen, die sie im August 2022 in Radio Igicaniro gemacht hatte. Das Gericht bestätigte ihre zehnjährige Haftstrafe und die Geldstrafe von einer Million burundischer Francs (etwa). Das Gericht stellte zwar fest, dass ihr erstes Verhör durch den Nationalen Nachrichtendienst (SNR) gegen Paragraf 10 der Strafprozessordnung verstiess, da es ohne die Anwesenheit eines Rechtsbeistands und ohne Belehrung über ihr Recht zu schweigen durchgeführt wurde, bot aber keinen Rechtsbehelf an, da das Verhör durch den SNR nicht zu den Umständen gehörte, unter denen das Gesetz ausdrücklich die Nichtigkeit des Verfahrens vorsieht. Ihre Rechtsbeistände haben ein weiteres Rechtsmittel einlegen bei der Kassationskammer des Obersten Gerichtshofs eingereicht.
Floriane Irangabiye leidet seit ihrer Kindheit an Asthma. Ihr Zustand hat sich im Muyinga-Gefängnis verschlechtert. Sie wird dort in einer feuchten Zelle in der Nähe einer verrauchten Küche festgehalten. Ende Mai hörten ihre Medikamente auf zu wirken, und nach Intervention durch das Justizministerium konnte sie Anfang Juni eine*n Ärzt*in aufsuchen. Die Wahrnehmung eines Folgetermins Mitte Juli wurde ihr jedoch nicht gestattet. Ende Juli bekam sie Atembeschwerden und litt unter Schmerzen im Brustkorb und starken Kopfschmerzen. Dies gipfelte in der Nacht des 24. Juli in starken gesundheitlichen Problemen. Zwar wurde sie am nächsten Tag medizinisch versorgt, doch ihr Gesundheitszustand ist nach wie vor schlecht und scheint sich durch die Haftbedingungen noch zu verschlechtern. Im Mai 2023 wurde ein förmlicher Antrag auf Verlegung nach Bujumbura gestellt, wo sie näher bei ihrer Familie wäre und eine angemessenere medizinische Versorgung erhalten könnte.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Floriane Irangabiye lebt seit über zehn Jahren in Ruanda. Vor der Krise 2015 reiste sie gewöhnlich regelmässig aus der ruandischen Hauptstadt Kigali, wo sie lebt, zu ihrer Familie nach Bujumbura in Burundi.
Als der ehemalige Präsident Pierre Nkurunziza sich entschied, im April 2015 für eine dritte Amtszeit zu kandidieren, gingen zahlreiche Burunder*innen auf die Strasse. Sie protestierten gegen diese Entscheidung, die ihrer Ansicht nach gegen die burundische Verfassung von 2005 verstiess. Diese sieht eine Begrenzung auf zwei Amtszeiten von jeweils fünf Jahren vor. Im August 2022 reiste Floriane Irangabiye erstmals seit 2015 wieder nach Bujumbura, um ihre Familie zu sehen.
Während ihres Prozesses Ende 2022 legte die Staatsanwaltschaft Äusserungen vor, die sie im August 2022 in einer Sendung von Radio Igicaniro, einem burundischen Online-Medium, gemacht hatte, in der Floriane Irangabiye und ihre Gäste die Regierung Burundis kritisierten. In einem von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Audiomitschnitt der Sendung soll sie gesagt haben: «Die Bevölkerung hat sich mit den Missständen in Burundi abgefunden, die Bürger*innen äussern sich nicht aus Angst, getötet zu werden, wir rufen die die Burunder*innen auf, der Angst zu trotzen.» Die Staatsanwaltschaft legte auch Fotos als Beweismittel vor, auf denen sie mit dem ruandischen Präsidenten Paul Kagame und dem ehemaligen Präsidenten Pierre Buyoya bei öffentlichen Veranstaltungen zu sehen ist. Sie wurde auch beschuldigt, an Treffen burundischer Jugendlicher im ruandischen Exil teilgenommen zu haben. Sie wurde am 2. Januar 2023 verurteilt.
Die Zivilgesellschaft und die Medienorganisationen Burundis gehörten 2015 zu den vorrangigen Zielscheiben der staatlichen Repression. Die Regierung schloss die meisten unabhängigen Menschenrechtsorganisationen und Medien vorübergehend oder dauerhaft oder trieb die Mitarbeiter*innen ins Exil. Obwohl Präsident Ndayishimiye 2021 versprochen hatte, das Verhältnis zu den Medien zu normalisieren, begegnet die burundische Regierung Menschenrechtsarbeit weiterhin mit Misstrauen, und die Menschenrechte, auch das Recht auf freie Meinungsäußerung, werden nach wie vor stark eingeschränkt. Im Juli 2023 äusserte sich der UN-Menschenrechtsausschuss besorgt über die strafrechtliche Verfolgung von Floriane Irangabiye und forderte ein Ende des Missbrauchs von Paragraf 611 des Strafgesetzbuchs zur Kriminalisierung der Meinungsfreiheit.
Festnahmen oder Inhaftierungen als Strafe für die friedliche Ausübung der Menschenrechte, einschliesslich des Rechts auf freie Meinungsäusserung, sind willkürlich und verstossen gegen die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die beide von Burundi ratifiziert wurden. Die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen hat festgelegt, dass Personen, die nur wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind, sofort freigelassen werden müssen.
Die meisten unabhängigen Menschenrechtsorganisationen konnten ihre Tätigkeit in Burundi nicht wieder aufnehmen, zumal die burundischen Behörden gegen viele ihrer führenden Aktivist*innen im Exil Haftbefehle erlassen haben. Am 14. Februar wurden fünf Menschenrechtsverteidiger*innen festgenommen und der Rebellion sowie der Gefährdung der innerstaatlichen Sicherheit und der öffentlichen Finanzwirtschaft angeklagt. Bei ihnen handelt es sich um Sonia Ndikumasabo, Präsidentin, und Marie Emerusabe, allgemeine Koordinatorin des Juristinnenverbandes in Burundi (Association des femmes juristes du Burundi) sowie Audace Havyarimana, rechtlicher Vertreter, Sylvana Inamahoro, Geschäftsführerin, und Prosper Runyange, Landprojektkoordinator der Vereinigung für Frieden und Förderung der Menschenrechte in Burundi (Association pour la paix et la promotion des droits de l’Homme). Die Vorwürfe beziehen sich offenbar auf ihre Beziehungen zu einer internationalen Organisation im Aus-land und die Finanzierung, die sie von dieser Organisation erhalten haben. Zwölf Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen gehörten zu einer Gruppe von 34 Personen, die im Juni 2020 in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, weil sie an einem Putschversuch im Mai 2015 beteiligt gewesen sein sollen. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs wurde erst im Februar 2021 veröffentlicht.
Empfohlene Aktionen
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Schreiben Sie einen Appellbrief in Ihren eigenen Worten oder verwenden Sie den untenstehenden Modellbrief.
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Werden Sie in den sozialen Medien aktiv: Infos (in English) siehe gelbes Feld rechts.
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Bitte schreiben Sie vor dem 12. Oktober 2023.
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Schreiben Sie in Französisch, Englisch oder auf Deutsch.
Modellbrief
Sehr geehrte Frau Ministerin
Am 2. Mai 2023 bestätigte das Berufungsgericht von Mukaza in Bujumbura die Verurteilung der Journalistin Floriane Irangabiye wegen «Untergrabung der Integrität des nationalen Territoriums». Floriane Irangabiye leidet seit langem an Asthma, und ihr Gesundheitszustand hat sich während der Haft im Muyinga-Gefängnis verschlechtert. Sie befindet sich seit ihrer Festnahme im August 2022 in Haft und wurde unter Verstoss gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Ich fordere Sie daher höflich auf, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Floriane Irangabiye unverzüglich und bedingungslos freigelassen und ihre fehlerhafte Verurteilung unverzüglich aufgehoben wird.
In der Zwischenzeit muss sie unter Haftbedingungen festgehalten werden, die internationalen Standards entsprechen (gemäss den Mandela-Regeln), und es muss ihr Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung gewährt werden, auch durch Verlegung in ein Krankenhaus ausserhalb des Gefängnisses oder ein Gefängnis, das über angemessenere medizinische Einrichtungen verfügt.
Hochachtungsvoll,
Appelle an
Justizministerin
Mme Domine Banyankimbona
Minister of Justice
PO Box: 1880
Bujumbura
BURUNDI
E-Mail: minjustice@gmail.com oder infos@burundi.justice.gov.bi
Twitter: @MiniJustice_BDI
ZUSÄTZLICHE ZIELPERSONEN
Evariste Ndayishimiye
President of the Republic
Ntare Rushatsi House
Bujumbura, Burundi
Tel: +257 22 22 60 63
Email: presidence@burundi.gov.bi
Twitter: @GeneralNeva
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Chairperson of the National Independent Human Rights Commission
Dr Sixte Vigny Nimuraba
→ Fordern Sie ein Ende der Verfolgung und ungerechten Verfolgung von Journalisten, Menschenrechtsverteidigern und Aktivisten in Burundi.
+257 22 27 71 21 (toll free)
+257 22 27 71 20 (standard)
+257 68 22 67 67 (whatsapp)
Email: cnidh@cnidh.bi
Twitter: @CNIDH_Bdi
Kopien an
Ambassade de la République du Burundi
Rue de Lausanne 44
1201 Genève
Fax: 022 732 77 34
E-mail: mission.burundi217@gmail.com
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Weltweite Briefzustellung - Allgemeine Info:
Der Versand von Briefen PRIORITY ist nach fast allen Ländern möglich.
Bitte prüfen Sie vorher auf der Website der Schweizer Post, ob Briefe im Zielland aktuell zugestellt werden. Falls nicht, bitten wir Sie, für die Zustellung Ihres Appells andere Kommunikationskanäle zu nutzen (E-Mail, Fax oder soziale Medien) und/oder senden Sie diesen via die Botschaft mit der Bitte um Weiterleitung an die genannte Person.
Mögliche Antwort auf Ihren Appellbrief
Es ist möglich, dass Sie ein Antwortschreiben auf Ihren Appellbrief erhalten. Sie müssen nicht selber auf diese Schreiben antworten, aber wir sind dankbar, wenn sie uns dieses Antwortschreiben zukommen lassen. Idealerweise gescannt per E-mail an ua@amnesty.ch. Wir leiten die Antwortschreiben jeweils an das zuständige Research-Team (via das Internationale Sekretariat von Amnesty) weiter. Die Kolleg*innen analysieren den Inhalt und entscheiden über das weitere Vorgehen, das allenfalls in einer Further information zum tragen kommt.
Wir befürchten keinerlei Konsequenzen für UA-Aktivist*innen in der Schweiz.
Möglicherweise ist es sinnvoll, eventuell keinen Brief zu schreiben, falls Sie in das Land einreisen möchten (oder dort Familie haben). Dies betrifft vor allem «problematische» und repressive Länder. (Russland, Türkei, China, ...)