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2.2.2023

Last night, the Court of Cassation issued an advisory opinion approving Hassan Al-Rabea’s deportation. The Prime Minister could sign off the deportation request at any moment.

The Prime Minister is present on all social media platforms (listed below) and appears to care about his image in front of the international community so a fast and bright global spotlight on Hassan is key right now.

Instagram: @azizakhannouch
Twitter: @chefgov_ma
Facebook: @cg.gov.ma

Model Tweet: #Morocco’s Cassation Court issued an advisory opinion approving the extradition of #Saudi national Hassan Al Rabea. If deported, he could face torture. We call on @ChefGov_ma to release him immediately in line with Morocco’s obligations under int'l law! [Link to UA + Graphic]

Mann droht bei Zwangsabschiebung Folter

AI-Index: MDE 29/6402/2023

Am 14. Januar 2023 nahmen marokkanische Sicherheitskräfte den saudischen Staatsbürger Hassan Al Rabea am Flughafen von Marrakesch fest. Saudi-Arabien hatte zuvor seine Auslieferung gefordert, da ihm dort Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus vorgeworfen werden. Derzeit ist Hassan Al Rabea in der marokkanischen Haupt-stadt Rabat inhaftiert. Im Falle einer Abschiebung nach Saudi-Arabien drohen ihm schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter Folter und andere Misshandlungen. Die marokkanischen Behörden müssen ihn freilassen und dürfen auf keinen Fall dem Antrag auf seine Auslieferung stattgeben.

Hassan Al Rabea war am 14. Januar auf dem Weg in die Türkei, als er am Flughafen von Marrakesch (Marokko) festgenommen wurde. Die Festnahme des saudischen Staatsbürgers erfolgte auf Ersuchen Saudi-Arabiens, wo er wegen «Kollaboration mit einem Terroristen und Unterstützung dessen illegaler Ausreise aus dem Königreich» angeklagt ist. Die Anklage steht mutmasslich im Zusammenhang mit seinem Versuch, einem seiner Brüder bei der Flucht aus Saudi-Arabien zu helfen. Hassan Al Rabea wird derzeit im Gefängnis Tiflet 2 in Rabat festgehalten. Dort wartet er auf ein Gutachten des Berufungsgerichts bezüglich des von Saudi-Arabien gestellten Auslieferungsantrags. Auf dessen Grundlage wird der Premierminister eine endgültige Entscheidung treffen.

Im Falle einer Abschiebung drohen Hassan Al Rabea mit hoher Wahrscheinlichkeit Folter, Misshandlung und Verfolgung, sowie ein unfaires Verfahren vor dem Sonderstrafgericht (SCC). Im November 2022 wurde sein älterer Bruder bereits nach eigenem Ermessen eines Richters des Sonderstrafgerichts wegen Terrorismus zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde gefällt, obwohl die Staatsanwaltschaft selbst nicht die Todesstrafe gefordert hatte. Auch zwei seiner Cousins wurden im letzten Jahr hingerichtet.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Der 26-jährige Hassan Al Rabea verliess Saudi-Arabien bereits 2021 und lebt seit etwa sechs Monaten in Marokko. Er wurde auf Basis eines Haftbefehls festgenommen, den Saudi-Arabien dem Rat der Arabischen Innenminister – ein auf die Gewährleistung der inneren Sicherheit spezialisiertes ministerielles Unterkomitee der Arabischen Liga – erteilt hatte.

Im Falle einer Abschiebung würde Hassan Al Rabea mit hoher Wahrscheinlichkeit vor das Sonderstrafgericht (SCC) von Saudi-Arabien gestellt werden. Recherchen von Amnesty zufolge kam es bislang in jeder Verfahrensphase des Sonderstrafgerichts zu groben Menschenrechtsverletzungen, wie der Verweigerung des Zugangs zu einem Rechtsbeistand, der Haft ohne Kontakt zur Aussenwelt oder Urteilen, die ausschliesslich auf unter Folter erzwungenen «Geständnissen» beruhten. Das Berufungsverfahren des SCC ist ebenfalls undurchsichtig und wird grösstenteils geheim gehalten.

Seit 2016 dokumentierte Amnesty die Hinrichtung von 31 Männern der schiitischen Minderheit in Saudi-Arabien. Auch Hassan Al Rabea gehört dieser Minderheit an. Die Hinrichtungen erfolgten nach unfairen Verfahren vor dem Sonderstrafgericht, zur Urteilsbegründung wurden vage Gesetze zur Bekämpfung von Terrorismus und Cyberkriminalität herangezogen. In Saudi-Arabien wird die schiitische Minderheit seit jeher durch die Behörden diskriminiert und verfolgt.

Über 100 saudische schiitische Aktivist*innen standen bereits wegen ihrer Opposition gegen die Regierung vor dem Sonderstrafgericht. Die Anschuldigungen gegen sie waren häufig vage und breit gefächert. So wurden sie mitunter wegen friedlicher Kritik, die sie in Reden oder in den Sozialen Medien geteilt hatten, ihrer Teilnahme an regierungskritischen Demonstrationen oder ihrer mutmasslichen Beteiligung an Gewalttaten und Spionage angeklagt.

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