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Startseite Urgent Actions 2022 09 Stop deportation of healthcare worker
UA 082/22
Kanada
Abgeschlossen am 30. September 2022

Drohende Abschiebung stoppen!

AI-Index: AMR 20/6027/2022

Mamadou Konaté, ein Arbeitsmigrant aus Côte d'Ivoire, soll am 30. September abgeschoben werden. Er lebt seit sieben Jahren in Kanada und arbeitete während der Corona-Pandemie in Gesundheitseinrichtungen als Hausmeister mit Angehörigen von Risikogruppen. 2021 verhinderte die weltweite Mobilisierung von Amnesty International seine Abschiebung. Doch nun hat die kanadische Regierung einen neuen Termin festgesetzt. Sollte Kanada ihn abschieben, wäre sein Leben in Gefahr.

Mamadou Konaté wurde eigenen Aussagen zufolge Anfang der 2000er Jahre von einer Rebellengruppe zwangsrekrutiert. Er erzählte Amnesty International, dass ihn 2016 ehemalige Mitglieder der Rebellengruppe gewarnt hätten, dass sein Leben in Gefahr sei. Daraufhin floh er nach Kanada. Sollte er nach Côte d‘Ivoire abgeschoben werden, könnte wegen seiner Flucht sein Leben in Gefahr sein, da die ehemaligen Rebellenführer inzwischen hohe Posten in der regulären Armee bekleiden.

Seit einigen Jahren lebt Mamadou Konaté in einer quälenden Situation, weil er von Abschiebung bedroht ist und schon vier Mal für die Dauer von dreieinhalb Monaten im Einwanderungshaftzentrum der Stadt Laval in Québec inhaftiert war. Mamadou Konaté äusserte seine Angst, nach Côte d'Ivoire zurückzukehren, in das Land, aus dem er 2016 nach Morddrohungen geflohen war.

Am 9. Mai 2022 reichte Mamadou Konaté eine Beschwerde beim kanadischen Bundesgerichtshof ein, um eine Entscheidung über sein Gesuch um einen vorläufigen Aufenthaltsstatus aus humanitären Gründen zu erwirken. Dies wurde abgelehnt. Die kanadische Grenzbehörde lud nach dieser Entscheidung Mamadou Konaté vor, um einen Antrag auf Ausstellung von Reisedokumenten bei der Botschaft von Côte d‘Ivoire zu unterschreiben und damit seine Abschiebung voranzutreiben. Er soll am 30. September abgeschoben werden.

Die kanadische Regierung hat seine Anträge auf Anerkennung als Flüchtling bereits 2016 und 2021 abgelehnt. Nach einer weltweiten Kampagne für ihn stoppte ein kanadisches Bundesgericht am 17. November 2021 die bevorstehende Abschiebung von Mamadou Konaté und setzte sie bis zum Abschluss einer gerichtlichen Überprüfung aus.

In Côte d‘Ivoire erhielt Mamadou Konaté Drohungen, als er zum ersten Mal versuchte, das Land zu verlassen und dann erneut, als er 2016 in das Land zurückkehrte. Seit sieben Jahren lebt Mamadou Konaté als Arbeitsmigrant in Kanada.

Der Minister für Einwanderung, Flüchtlinge und Staatsbürgerschaft kann das derzeitige Abschiebeverfahren gegen Mamadou Konaté stoppen und sicherstellen, dass Kanada seinen internationalen Verpflichtungen nachkommt, indem es die Abschiebung eines Menschen, dem im Zielland Folter droht, unterlässt.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Mamadou Konaté ist ein Arbeitsmigrant aus Côte d'Ivoire. Auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie arbeitete er in Wohn- und Langzeitpflegeeinrichtungen und begleitete schutzbedürftige Senior*innen. Mamadou Konaté war zu diesem Zeitpunkt selbst mit Covid-19 infiziert und konnte aufgrund seines prekären Status‘ keine Krankenversicherung abschliessen.
Im April 1999 stellte der UN-Menschenrechtsausschuss nach einer Überprüfung der Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte in Kanada in seinen Abschliessenden Bemerkungen fest [Paragraf 13]:
«Der Ausschuss ist besorgt über den Standpunkt Kanadas, dass es berechtigt ist, sich auf die eigenen Sicherheitsbelange zu berufen, um die Überstellung bestimmter Personen in Länder zu rechtfertigen, in denen sie der Gefahr von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt wären. Der Ausschuss ... empfiehlt Kanada, seine diesbezügliche Politik zu überarbeiten, um ... seiner Verpflichtung nachzukommen, eine Person niemals an einen Ort auszuweisen, auszuliefern oder anderweitig zu überstellen, an dem sie dem Risiko einer Behandlung oder Bestrafung entgegen Artikel 7 ausgesetzt wäre».
Mamadou Konaté befindet sich derzeit in einem Abschiebeverfahren, da sein Aufenthalt in Kanada gemäss Abschnitt 34 (1) (b) des Einwanderungs- und Flüchtlingsschutzgesetzes sowie Artikel 34 (1) (f) als unzulässig für Kanada gilt. In diesen Abschnitten heisst es, dass eine Person, die Mitglied einer Gruppe war, die den Sturz einer Regierung angestrebt hat, oder die Handlungen begangen hat, die auf den gewaltsamen Sturz einer Regierung abzielen, nicht nach Kanada einreisen darf.
Trotz der Anschuldigungen gegen Mamadou Konaté, die er bestreitet, kann er nicht in ein Land abgeschoben werden, in dem für ihn ein ernsthaftes Risiko von Menschenrechtsverletzungen und/oder Folter besteht. Die kanadischen Behörden sind verpflichtet, das Übereinkommen gegen Folter einzuhalten und sicherzustellen, dass er nicht in ein Land abgeschoben wird, in dem ihm Folter droht, oder dass er in ein Land abgeschoben wird, in dem die Gefahr besteht, dass er weiter an Côte d‘Ivoire abgeschoben wird. Mamadou Konaté gibt an, dass er wie viele andere junge Menschen während des ivorischen Bürgerkriegs im Jahr 2002 von einer Rebellengruppe im Norden der Côte d‘Ivoire zwangsrekrutiert wurde, um Hausarbeiten zu verrichten.

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