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FI 078/22-1
USA (Oklahoma)
Abgeschlossen am 21. Oktober 2022

Mann mit geistiger Behinderung hingerichtet

AI-Index: AMR 51/6140/2022

Benjamin Cole ist im US-Bundesstaat Oklahoma hingerichtet worden. Nachdem der Begnadigungsausschuss von Oklahoma ein Gnadengesuch zurückgewiesen hatte, lehnten sowohl die Gerichte auf bundesstaatlicher als auch auf Bundesebene die Ansetzung einer weiteren Anhörung ab. In dieser Anhörung wäre es darum gegangen, ob Benjamin Cole wegen seiner geistigen Einschränkung überhaupt hingerichtet werden dürfe, also ob er versteht, warum und wie er hingerichtet werden soll. Bei ihm waren eine paranoide Schizophrenie und eine Hirnschädigung diagnostiziert worden. Die Hinrichtung durch die Giftspritze wurde ungeachtet dessen vollzogen und Benjamin Cole am 20. Oktober um 10.22 Uhr Ortszeit für tot erklärt.

Der Begnadigungsausschuss in Oklahoma wies am 27. September 2022 ein Gnadengesuch für Benjamin Cole mit vier Stimmen zu einer zurück. Benjamin Cole war 2004 wegen des Mordes an seiner neun Monate alten Tochter zum Tode verurteilt worden. Nach bundesstaatlichem Recht kann der Gouverneur von Oklahoma nur dann einem Gnadengesuch stattgeben, wenn eine Empfehlung des Begnadigungsausschusses vorliegt. Benjamin Coles Rechtsbeistände wandten sich an die Gerichte, um prüfen zu lassen, ob ihr Mandant überhaupt hingerichtet werden dürfe – d.h., ob er versteht, warum und wie er hingerichtet werden soll. Eine Person hinzurichten, die nicht in der Lage ist, ihre Strafe rational zu erfassen, verstösst gegen die US-Verfassung. Dennoch wurden schon viele Menschen mit schweren geistigen Beeinträchtigungen in den USA hingerichtet. Auch in Benjamin Coles Fall urteilten die Gerichte, dass seine Strafe vollstreckt werden kann, denn seine Rechtbeistände hätten entgegen den rechtlichen Vorgaben Oklahomas keine ausreichenden Nachweise vorgelegt, eine Anhörung zu rechtfertigen, in der es darum gegangen wäre, ob Benjamin Cole wegen seiner geistigen Einschränkungen überhaupt nach der US-Verfassung zum Tode hätte verurteilt werden dürfen.

Nach Benjamin Coles Hinrichtung äusserte sich einer seiner Rechtsbeistände wie folgt: «Benjamin Cole war ein Mensch mit einer schweren geistigen Behinderung. Seine Schizophrenie und Hirnschädigung blieben viele Jahre lang unerkannt und unbehandelt, was letztlich zu der tragischen Straftat geführt hat, für die er nun hingerichtet wurde. Während seiner Zeit im Todestrakt ist Ben in seine eigene dunkle Scheinwelt entglitten. Obwohl ich ihn viele Jahre als Rechtsbeistand betreut habe, war es Ben oft unmöglich, mit meinen Kolleg*innen und mir auf sinnvolle Art zu kommunizieren. Mit der Verschlechterung von Bens körperlicher Gesundheit ging auch sein geistiger Verfall einher. Immer mehr entglitt er der Realität; er weigerte sich, seine Gefängniszelle zu verlassen, konnte sich nur noch wenig und unter grossen Mühen bewegen und sprach nur noch selten mit anderen Menschen. Es ist als Zumutung anzusehen, dass der Bundesstaat Oklahoma Ben eine Anhörung darüber verweigert hat, ob er hätte hingerichtet werden dürfen und ob er die Strafe überhaupt rational erfassen konnte. Ben konnte nicht rational nachvollziehen, warum der Bundesstaat Oklahoma ihm heute das Leben genommen hat.»

In diesem Jahr gab es bereits zwölf Hinrichtungen in den USA, vier davon in Oklahoma. Seit der Verabschiedung der neuen Todesstrafengesetzgebung durch den Obersten Gerichtshof der USA im Juli 1976 sind in den USA insgesamt 1'552 Todesurteile vollstreckt worden, 118 davon allein in Oklahoma. Damit liegt der Bundesstaat nach dem benachbarten Texas an zweiter Stelle. Auf Texas und Oklahoma zusammen entfallen 45% der Hinrichtungen in den USA seit 1976 und 58% der bisherigen Hinrichtungen im Jahr 2022. Momentan sind bis Ende 2024 insgesamt 23 Hinrichtungen im Bundesstaat Oklahoma angesetzt.

Vielen Dank allen, die mit Appellen versucht haben, die Hinrichtung zu verhindern.

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