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Startseite Urgent Actions 2022 06 Maldivian activist faces jail for blasphemy
UA 051/22
Malediven
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11.8.2022

The verdict in the blasphemy case against Maldivian activist Rusthum Mujuthaba is due in two days from 11 August 2022. Accused of posting blasphemous contents on social media, he was detained for more than six months without trial under the Maldives’ Penal Code, in violation of international human rights law. The Maldivian authorities must immediately drop the charges against Mohamed Rusthum Mujuthaba.

We have extended the deadline of the UA until the 15 August, and we ask you continue to call on the Prosecutor General's Office to drop the charges against Rusthum Mujuthaba.

The rights to freedom of expression, thought, conscience and religion are universal. Rusthum Mujuthaba should not have been in jail for exercising his right to freedom of religion in the Maldives. We call on @PGO_mv to drop the charges against him immediately. #JailRusthumNoMore

Thank you for your support and action.

Drohende Haftstrafe wegen Blasphemie

AI-Index: ASA 29/5678/2022

Mohamed Rusthum Mujuthaba, der sich auf den Malediven für Religionsfreiheit und die Menschenrechte einsetzt, ist wegen Blasphemie angeklagt, was eine fünfmonatige Haftstrafe nach sich ziehen könnte. Man wirft ihm gemäss nationaler strafrechtlicher Bestimmungen das Posten blasphemischer Inhalte in den Sozialen Medien vor und hielt ihn vor zwei Jahren deshalb bereits länger als sechs Monate in Untersuchungshaft. Dies ist ein Verstoss gegen internationale Menschenrechtsnormen. Die Anklage gegen Mohamed Rusthum Mujuthaba muss umgehend fallengelassen werden.

Mohamed Rusthum Mujuthaba, der von der Insel Thinadhoo stammt und sich selbst als Atheist bezeichnet, setzt sich auf den Malediven für Religionsfreiheit und die Menschenrechte ein. Er wurde am 10. September 2019 von den maledivischen Sicherheitskräften festgenommen, nachdem er in den Sozialen Medien religionskritische Beiträge gepostet hatte. Ihm wird gemäss den Paragrafen 617 und 622 des Strafgesetzbuchs vorgeworfen, den Islam kritisiert und obszönes Material besessen zu haben. Bei einer Verurteilung drohen Mohamed Rusthum Mujuthaba bis zu fünf Monate Haft.

Der Menschenrechtler sagte Amnesty International: «Ich habe Tweets verfasst, in denen es um Frauenrechte, Gewissensfreiheit und Irrtümern in der Religion geht – warum [Religion] falsch ist und niemandem aufgezwungen werden darf. Sie hatten alle Tweets ausgedruckt vorliegen. Es waren beinahe 6.000 Tweets.»

Mohamed Rusthum Mujuthaba wurde vom 10. September 2019 bis 12. März 2020 in Untersuchungshaft gehalten. Am 11. Mai 2022 sagte er vor dem Strafgericht aus, dass er sechs Monate lang inhaftiert war, was über das Strafmass hinausgeht, das bei einem Schuldspruch über ihn verhängt werden kann. Der Staatsanwalt machte vor Gericht jedoch geltend, dass der Menschenrechtler lediglich 29 Tage, 22 Stunden und 19 Minuten lang inhaftiert gewesen sei. Sollte dieser verkürzte Zeitraum vom Gericht akzeptiert werden, droht ihm möglicherweise die erneute Inhaftierung.

Blasphemiegesetze verstossen gegen mehrere internationale Menschenrechtsverträge wie z. B. den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem die Malediven beigetreten sind. Mohamed Rusthum Mujuthaba geriet lediglich wegen der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäusserung ins Visier, was auch Kritik an Religionsführer*innen und Bemerkungen über religiöse Lehren und Glaubenssätze miteinschliesst.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Auf den Malediven werden kritische Ansichten über den Islam und Koran sowie den Propheten und Allah als Blasphemie betrachtet und mit Gefängnis bestraft. Ahmed Zahir, der Minister für islamische Angelegenheiten, sagte dem örtlichen Nachrichtensender RaajjeMV, dass die Malediven ein 100% muslimisches Land seien und Blasphemie nicht toleriert werde.
Es ist mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) unvereinbar, das Bekunden mangelnden Respekts für eine Religion oder ein anderes Glaubenssystem z. B. mit Blasphemiegesetzen gesetzlich zu untersagen, ausser wenn diese Bekundung der Anstiftung zu diskriminierenden, feindseligen oder gewalttätigen Handlungen gleichkommt. Die gegen Mohamed Rusthum Mujuthaba ergriffenen Massnahmen verstossen gegen internationale Menschenrechtsnormen und den IPbpR.
Die Malediven traten dem IPbpR im Jahr 2006 bei und äusserten Vorbehalte bezüglich der Anwendung der Grundsätze aus Artikel 18, die mit dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zusammenhängen. Die Verfassung des Landes verbietet die freie Meinungsäusserung in Fällen, in denen die geäusserten Ansichten «islamischen Glaubenssätzen zuwiderlaufen».
Aufgrund des Verbots der Religionsfreiheit und der heiklen religiösen Natur seines Falls erhält Mohamed Rusthum Mujuthaba vor Gericht keine rechtliche Vertretung.
Amnesty International hat bereits in der Vergangenheit dokumentiert, dass die Haftbedingungen auf den Malediven schlecht sind und häufig zu Todesfällen unter den Inhaftierten führen. Mohamed Rusthum Mujuthaba wurde auf Geheiss der Polizei in mehreren Kliniken auf seinen Geisteszustand untersucht. Diese Untersuchungen erbrachten laut Mohamed Rusthum Mujuthaba normale Resultate, und «die Ärzt*innen wussten, dass Atheismus keine psychische Erkrankung ist». Während des Polizeigewahrsams erlaubte man ihm nicht, die Kleidung zu wechseln, und hielt ihm vor, dass Blasphemiker die grössten Sünder seien. Während seiner Haft in der justiziellen Hafteinrichtung wurde er in einer Zelle festgehalten, die nur knapp 6 Quadratmeter gross war und die er sich mit drei weiteren Häftlingen teilte. «Wenn wir schliefen, konnten wir uns weder umdrehen noch unsere Beine ausstrecken», so Mohamed Rusthum Mujuthaba gegenüber Amnesty International. Zudem wurde er während seiner Haftzeit von mehreren Mitgefangenen angegriffen. Seine Zellen waren schmutzig und stanken nach Urin und Fäkalien.

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