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Abgeschlossen am 25. Mai 2022

Marfa Rabkova muss sofort freigelassen werden

AI-Index: EUR 49/5489/2022

Am 25. April fand die letzte Anhörung im Prozess gegen die belarussische Menschenrechtsverteidigerin Marfa Rabkova statt. Sie befindet sich seit September 2020 in Untersuchungshaft und ihr droht eine lange Haftstrafe – allein wegen ihrer legitimen Menschenrechtsarbeit als Koordinatorin des ehrenamtlichen Netzwerks von Viasna. Trotz besorgniserregender Symptome und einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustands lehnen die Gefängnisbehörden seit Monaten ihre Anträge auf medizinische Versorgung ab. Marfa Rabkova muss unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden.

Marfa Rabkova war am 17. September 2020 festgenommen worden und zunächst mit den Vorwürfen «Training oder andere Vorbereitung von Menschen zur Teilnahme an Aufständen», «Aufwiegelung zu rassistischem, nationalistischem, religiösem oder sonstigem sozialen Hass oder Zwietracht durch eine Gruppe» und «Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation» konfrontiert. Für diese Anschuldigungen drohten ihr bis zu zwölf Jahre Haft. Ende November 2021 kamen weitere Anklagen dazu. Aktuell gibt es insgesamt elf Anklagepunkte und Marfa Rabkova droht eine Gefängnisstrafe von bis zu 20 Jahren.

Seit Marfa Rabkova in Untersuchungshaft ist, verschlechtert sich ihr Gesundheitszustand zusehends, da sie seit Monaten unzureichend medizinisch versorgt wird. Unter anderem hat sie Zahnschmerzen und Schmerzen im Unterbauch, deren Behandlung seit mehr als neun Monaten verweigert wird. Sie muss dringend und in Absprache mit ihren Wünschen medizinisch untersucht und behandelt werden.

Marfa Rabkova wird allein wegen ihres rechtmässigen Einsatzes als Menschenrechtsverteidigerin schikaniert. So war sie z.B. als Demonstrationsbeobachterin tätig und dokumentierte Menschenrechtsverletzungen wie Folter oder andere Misshandlungen an friedlichen Protestierenden durch die Sicherheitskräfte. Marfa Rabkova hat keine Straftat begangen und muss unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden.

Hintergrundinformationen

Die Inhaftierung der Menschenrechtsverteidigerin Marfa Rabkova steht im Kontext einer drastischen Verschlechterung der Menschenrechtssituation in Belarus. Während der Zeit des Wahlkampfs und nach der Präsidentschaftswahl am 9. August 2020 brachen friedliche Massenproteste aus, unter anderem wegen der umstrittenen offiziellen Resultate. In der gesamten Wahlperiode sind die Behörden brutal gegen die Opposition und alle kritischen Stimmen vor-gegangen. Die Polizei hat Tausende Menschen willkürlich festgenommen. Die überwiegende Mehrheit der Inhaftierten sind friedliche Protestierende oder Passant*innen. Viele von ihnen wurden wie bei einer Entführung von maskierten Männern in Zivilkleidung mitgenommen.
Marfa Rabkova und ihr Ehemann Vadzim Zharomski wurden am Abend des 17. September 2020 von Angehörigen der Sondereinheit gegen organisiertes Verbrechen und Korruption (GUBAZIK) festgenommen. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung wurden Geld, persönliche Gegenstände und IT-Ausrüstung beschlagnahmt. Vadzim Zharomski kam später frei, aber Marfa Rabkova wurde in Untersuchungshaft überstellt. Sie wird verdächtigt, gegen Paragraf 293(3) des Strafgesetzbuches («Training oder andere Vorbereitung von Menschen zur Teilnahme an Aufständen, oder Finanzierung solcher Aktivitäten») verstossen zu haben. Des Weiteren werden ihr Verstösse gegen Paragraf 285(2) des Strafgesetzbuches («Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in sonstiger Form») und gegen Paragraf 130 («Aufwiegelung zu Hass») vorgeworfen.
Am 11. Februar 2021 wurden neue Anschuldigungen gegen Marfa Rabkova erhoben. Ihr wird seither auch «Anstiftung zur sozialen Feindseligkeit gegen die Regierung durch eine Gruppe nicht identifizierter Personen» (Paragraf 130(3) des Strafgesetzbuches) und «Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung» (Paragraf 285(2)) vorgeworfen. Bei einem Schuldspruch drohten ihr bis zu zwölf Jahre Haft. Ende November 2021 kamen noch weitere Anschuldigungen dazu. Nun sind es insgesamt elf Anklagepunkte, für die ihr bis zu 20 Jahre Gefängnis drohen.
Aufgrund fehlender medizinischer Versorgung hat sich Marfa Rabkovas Gesundheitszustand während der Untersuchungshaft erheblich verschlechtert und ist nun besorgniserregend – sie muss dringend untersucht und behandelt werden. Laut ihrer Familie hat sie Zahnschmerzen und ein Teil ihrer Schneidezähne ist abgebrochen. Seit mehr als neun Monaten seien ihre Zahnschmerzen nicht behandelt worden. Nachdem sie sich mit dem Coronavirus infiziert hatte, entzündeten sich ihre Lymphknoten und sie hatte mehrere Monate lang Schmerzen im Unterbauch.
Laut dem Menschenrechtszentrum Viasna erlebten die Mitglieder der Organisation während der Zeit des Präsidentschafts-wahlkampfs, sowie am Wahltag am 9. August 2020 und danach erhebliche Schikanen durch die Behörden: Administrativhaft, willkürliche Inhaftierungen und Strafverfolgung im Zusammenhang mit ihrem Einsatz für die Menschenrechte.
Neben Marfa Rabkova befinden sich derzeit sechs Viasna-Mitglieder im Gefängnis: der Vorsitzende Ales Bialiatski, der stellvertretende Vorsitzende Valiantsin Stefanovich, der Anwalt Uladzimir Labkovich, der Leiter der Zweigstelle von Viasna in Homel, Leanid Sudalenka, sowie die Freiwilligen Tatsiana Lasitsa und Andrei Chapiuk. Am 3. November 2021 wurden Leanid Sudalenka und Tatsiana Lasitsa zu drei bzw. zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Am 17. September 2021 starteten Dutzende belarussische und internationale Menschenrechtsorganisationen, darunter auch Amnesty International, die Solidaritätskampagne #FreeViasna.

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