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FI 128/20-1
Slowakei
Abgeschlossen am 24. November 2020

Keine Verschärfung des Abtreibungsgesetzes

AI-Index: EUR 72/3381/2020

Am 20. Oktober wies das slowakische Parlament einen Gesetzentwurf zurück, der den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen weiter einschränken sollte. Die geplanten Massnahmen hätten die Gesundheit von schwangeren Personen gefährdet und gegen die Menschenrechte der Betroffenen verstossen.

Einige der in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Massnahmen waren nicht medizinisch begründet, wie z. B. die Verlängerung der vorgeschriebenen Warte- und Beantragungsfrist auf 96 Stunden, bevor ein Schwangerschaftsabbruch in Anspruch genommen werden kann, und die Darlegung von Gründen für den Abbruch. Darüber hinaus sollte nach der Vorlage bei einem Schwangerschaftsabbruch aus Gesundheitsgründen in Zukunft eine zweite medizinische Meinung erforderlich werden. Mit dem Gesetz sollte auch die vermeintliche «Werbung» für Schwangerschaftsabbrüche verboten werden. Dieses Verbot sollte auf medizinische Fachkräfte abschreckend wirken, damit diese keine fundierten Informationen mehr zum Thema sexuelle und reproduktive Gesundheit bereitstellen würden.

Der Gesetzentwurf wurde im September in der Plenarsitzung des slowakischen Parlaments diskutiert und löste eine nationale und internationale Kampagne aus, in der die Ablehnung der Vorlage gefordert wurde. Amnesty International und mehr als 100 weitere internationale Organisationen unterzeichneten einen offenen Brief, der am 7. September an alle slowakischen Parlamentsabgeordneten gesendet wurde und in dem die Befürchtungen über den Gesetzentwurf dargelegt und analysiert wurden (vgl. https://www.amnesty.org/en/documents/eur72/3021/2020/en). Am 30. September wurde die Abstimmung auf die nächste Parlamentssitzung verschoben. Diese fand am 20. Oktober statt und der Gesetzentwurf wurde schliesslich abgelehnt.

Nicht zum ersten Mal diskutierte das slowakische Parlament über rückschrittliche Gesetze, um den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen einzuschränken. Im November 2019 wurde eine Gesetzesvorlage eingebracht, die vorsah, dass sich diejenigen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, einer obligatorischen Ultraschalluntersuchung unterziehen müssen, bei der eine Aufnahme des Embryos beziehungsweise des Fötus gemacht wird. Sie wären dann gezwungen, sich dieses Ultraschallbild anzusehen. Diese Massnahme war nicht medizinisch begründet und hätte gegen die Rechte auf Privatsphäre, persönliche Integrität und Selbstbestimmung bei gesundheitlichen Entscheidungen verstossen. Der Gesetzentwurf löste national und international Empörung aus und wurde nicht verabschiedet.

Die Slowakei darf den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen auch in Zukunft nicht weiter einschränken. Die Regierung muss sich an die internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen der Slowakei halten, denen zufolge die Rechte auf Gesundheit, Privatsphäre, Informationsfreiheit und Freiheit von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung geachtet und geschützt werden müssen. Die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung beim Zugang zu Rechten sind ebenfalls zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen die Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation und die bewährten klinischen Verfahren respektiert werden.

Gemäss internationaler Menschenrechtsnormen und -standards sollten alle Menschen selbst über ihren Körper bestimmen können. Alle sollten Zugang zu sexuellen und reproduktiven Gesundheitsleistungen haben, so auch zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen.

Zurzeit sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.

 

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