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FI 116/20-3
USA
Abgeschlossen am 3. Dezember 2020

Familien aus Einwanderungshaft entlassen!

AI-Index: AMR 51/3328/2020

In Familienhafteinrichtungen in den USA breitet sich COVID-19 rasant aus. Trotzdem halten die Einwanderungsbehörden weiterhin fast 90 Familien fest, die in die USA gereist waren, um Schutz vor der Gewalt und Verfolgung in ihren Heimatländern zu suchen. Eine Familie wurde nun freigelassen, aber viele andere befinden sich nach wie vor in Einwanderungshaft.

Es besteht grosse Sorge um die Sicherheit und das Wohlergehen von Ana* und Victoria*, Juana* und Norma* sowie alle anderen Familien, die von der Einwanderungs- und Zollbehörde (Immigration and Customs Enforcement – ICE) festgehalten werden.

Angesichts zahlreicher bestätigter COVID-19 Fälle in Familienhaft drohen allen inhaftierten Familien schwere Erkrankungen und sogar der Tod, wenn sie sich mit dem Virus anstecken. Amnesty International erhält auch weiterhin glaubwürdige, übereinstimmende und beunruhigende Berichte von Familien über gefährliche Haftbedingungen, die alle Inhaftierten, MitarbeiterInnen der Hafteinrichtungen und umliegende Gemeinden unnötigerweise einem hohen Risiko aussetzen.

Diese Familien kamen in die USA auf der Suche nach Schutz vor Gewalt und Verfolgung. Es muss ihnen möglich sein, ihr Recht, Asyl zu beantragen, in Sicherheit auszuüben.

Marilin* und Yunior*, deren Fälle in der Vorgänger-UA vorgestellt wurden, kamen inzwischen zusammen aus der Einwanderungshaft frei.

Die Einwanderungs- und Zollbehörde ist für die Gesundheit und Sicherheit der ihnen anvertrauten Personen verantwortlich und muss alle geeigneten Massnahmen ergreifen, um sie vor COVID-19 zu schützen. Die Behörden müssen alle Familien zusammen aus der Einwanderungshaft entlassen und die Familieneinheit muss gewahrt werden. Wenn Kinder freigelassen werden, aber ihre Eltern weiterhin festgehalten werden, erfüllt dies die Definition der erzwungenen Familientrennung – eine Handlung, die nach US-Recht und internationalem Recht in einigen Fällen als Folter gilt.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die Einwanderungs- und Zollbehörde (Immigration and Customs Enforcement – ICE) hält fast 90 Familien in drei Hafteinrichtungen in den Bundesstaaten Pennsylvania und Texas fest. Im Juni wurde der Ausbruch von COVID-19 in den Familienhafteinrichtungen bestätigt – auch in den Hafteinrichtungen, in denen Ana, Victoria, Juana und Norma festgehalten werden. Die inhaftierten Familien sind in höchster Gefahr, sich mit COVID-19 zu infizieren, da die hygienischen Bedingungen unzureichend sind und es an medizinischer Versorgung mangelt. Die ICE hat die Befugnis, Familien zusammen aus der Haft zu entlassen, und hat dies in der Vergangenheit auch getan. Jetzt jedoch hat sie sich darauf verlegt, diese Befugnis nicht auszuüben und Familien unbegrenzt in Haft zu lassen.
Ana* (22) und ihre Tochter Victoria* (4) sind nach wiederholten Morddrohungen aus Honduras geflohen, nachdem der Partner von Ana (der Vater von Victoria) wegen seiner politischen Überzeugung getötet wurde. Sie beantragten Asyl in den USA und befinden sich seither in Haft. Die ICE wurde wiederholt darüber informiert, dass Victoria an Asthma leidet und daher durch COVID-19 besonders gefährdet ist. Dennoch weigert sich die Behörde, sie freizulassen. Ana leidet an Eierstockzysten und hat dadurch seit Monaten Schmerzen. Trotzdem erhält sie keine angemessene medizinische Versorgung. Victoria hat seither Angstattacken, Albträume und macht ins Bett – das hat sie vorher nicht getan.
Juana* (45) und Norma* (4) flohen aus Honduras mit der anderen Tochter von Juana, Paula*, nachdem Mitglieder einer Gang sie mit Vergewaltigung und Mord bedroht hatten. Sie wurden an der US-Grenze getrennt und Paula wurde unter der rechtswidrigen «Bleibt in Mexiko»-Politik nach Mexiko geschickt, während Juana und Norma inhaftiert wurden. Juana macht sich wegen Paulas unsicherem Schicksal grosse Sorgen. Juana leidet an Gelenkschmerzen, hohem Blutdruck und Übergewicht. Durch den Stress hat sie viel Gewicht verloren. Norma ist seit ihrer Inhaftierung niedergeschlagen und deprimiert und fragt ständig, wann sie freigelassen werden. Juana weiss nicht mehr, was sie ihr antworten soll.
Diese Mütter haben kürzlich einen Jahrestag erlebt, den sich kein Elternteil wünschen würde: ein Jahr in Haft mit ihren Kindern.
Im Mai 2020 stellte die ICE die inhaftierten Eltern mit Kindern, die zum Teil erst ein Jahr alt waren, vor eine unmögliche Wahl: sich von ihren Kindern zu trennen, die zu Pflegeltern kämen, während die Eltern in unbegrenzter Haft blieben und möglicherweise abgeschoben würden oder zusammen zeitlich unbegrenzt in Haft zu bleiben. Amnesty International USA hat den Bericht Family Separation 2.0: ‘You aren’t going to separate my from my only child mit Aussagen der Eltern herausgebracht.
Die Familien müssen umgehend zusammen freigelassen werden. Es gibt Gemeinschaften, die darauf warten, sie aufnehmen zu können. Zudem besteht kein Grund, Kinder und Eltern nicht zusammen freizulassen. Die Alternative, die Familien auseinanderzureissen und nur die Kinder freizulassen, ist inakzeptabel. Die erzwungene Familientrennung verletzt zahlreiche Menschenrechte, darunter das Recht auf Einheit der Familie, das Recht auf Freiheit, und die Verpflichtung, das Kindeswohl an erste Stelle zu setzen.
Gemäss dem Völkerrecht ist die US-Regierung verpflichtet sicherzustellen, dass die Menschenrechte von MigrantInnen und Asylsuchenden gewahrt, geschützt und respektiert werden. Hinzu kommt die Verpflichtung, Kinder nur unter aussergewöhnlichen Umständen zu inhaftieren, und auch dann nur für den kürzest möglichen Zeitraum. In internationalen Normen bestehen deutliche Vorbehalte gegen die Inhaftierung von MigrantInnen und Asylsuchenden. Hierzu zählen auch Abkommen, zu deren Vertragsstaaten die USA gehören. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte schreibt ausdrücklich das Recht auf Freiheit von willkürlicher Inhaftierung fest. Die Inhaftierung von Asylsuchenden sollte immer nur als letztes Mittel angewandt werden, wenn alle Alternativen ausgeschöpft und im Einzelfall als nicht angemessen beurteilt wurden.

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