27.4.2020: News
Two of the three activists, namely Nay Zar Tun and Myint Zaw, were released on 9 and 17 April respectively. While Khin Cho Naing remains imprisoned, she is expected to be released on 4 May (We will issue a formal outcome UA then).
Nay Zar Tun received some general prison sentence deductions/remissions for good behaviour in prison, while Myint Zaw and Khin Cho Naing benefited from the latest Presidential amnesty on Myanmar New Year (17 April), which included the deduction of a quarter of prison sentences for those who had been sentenced to less than 40 years of imprisonment.
More details will follow with the formal UA update.
Gewaltlose politische Gefangene freilassen!
Nay Zar Tun, Khin Cho Naing und Myint Zaw sind wegen friedlicher Protestaktivitäten zu Haftstrafen zwischen 12 und 18 Monaten verurteilt worden. Sie hatten gegen die politisch motivierten Anklagen protestiert, die gegen den ehemaligen Kindersoldaten Aung Ko Htwe erhoben worden waren. Die drei AktivistInnen befinden sich lediglich aufgrund der Wahrnehmung der Rechte auf freie Meinungsäusserung und friedliche Versammlung in Haft und müssen umgehend und bedingungslos freigelassen werden.
Die drei AktivistInnen Nay Zar Tun, Khin Cho Naing und Myint Zaw sind aufgrund einer friedlichen Protestaktion zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie hatten politisch motivierte Anklagen angeprangert, die gegen den Bruder von Nay Zar Tun, einen ehemaligen Kindersoldaten, erhoben worden waren. Die AktivistInnen befinden sich lediglich wegen der Wahrnehmung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit in Haft und müssen daher umgehend und bedingungslos freigelassen werden.
Wegen eines Medieninterviews über seine Erfahrungen beim myanmarischen Militär wurde gegen den ehemaligen Kindersoldat Aung Ko Htwe am 17. Januar 2018 Anklage erhoben. Um gegen diese ungerechten Beschuldigungen zu protestieren, versammelten sich am selben Tag etwa 15 Personen, darunter Nay Zar Tun, Khin Cho Naing und Myint Zaw, friedlich vor dem Gerichtsgebäude. Sie kritisierten dabei auch den Vorsitzenden Richter.
Auf der Grundlage der Protestveranstaltung wurden Nay Zar Tun, Khin Cho Naing und Myint Zaw unter Paragraf 505(b) und 153 des Strafgesetzbuchs wegen «Aussagen zur Erregung öffentlichen Ärgernisses» und «Anstiftung zum Randalieren» angeklagt. Khin Cho Naing und Myint Zaw mussten sich zudem gemäss Paragraf 7 des Gesetzes über das Staatssiegel (Union Seal Law) verantworten, welcher «die Zerstörung des gesamten oder eines Teils des Staatssiegels» unter Strafe stellt. Ihnen wird vorgeworfen, auf ein gedrucktes Exemplar der myanmarischen Verfassung getreten zu sein. Die AktivistInnen wurden am 24. Dezember 2019 schuldig gesprochen und zu Haftstrafen zwischen 12 und 18 Monaten verurteilt. Sie sind im Insein-Gefängnis in Yangon inhaftiert.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Am 17. Januar 2018 versammelten sich etwa 15 Personen, darunter Nay Zar Tun, Khin Cho Naing und Myint Zaw, friedlich vor dem Gericht des Townships Dagon Seikkan in Yangon, der Hauptstadt Myanmars. Der Protest richtete sich gegen die Anklageerhebung gegen den ehemaligen Kindersoldaten Aung Ko Htwe unter Paragraf 505(b) des myanmarischen Strafgesetzbuchs. Die Anklagen beruhten auf einem Medieninterview, in dem er berichtet hatte, wie er als Minderjähriger zum Militärdienst gezwungen worden war. Berichten zufolge nannten einige Protestierende den Richter «gewissenlos» und traten auf ein gedrucktes Exemplar der myanmarischen Verfassung.
Am 18. Januar 2018 nahm die Polizei zwei Personen fest: Lay Lay und Naung Naung wurde vorgeworfen, die Proteste angeführt zu haben. Beide wurden unter den Paragrafen 505(b) und 153 des Strafgesetzbuchs angeklagt und auf dieser Grundlage zu je 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Sie verbüssten ihre Haftstrafen und befinden sich mittlerweile wieder in Freiheit. Drei weitere angeklagte AktivistInnen sind untergetaucht.
Am 7. Mai 2019 wurde Myint Zaw vor dem Insein-Gefängnis festgenommen, wo er erschienen war um zu sehen, ob Aung Ko Htwe im Rahmen einer präsidialen Massenamnestie freigelassen würde. Khin Cho Naing und Nay Zar Tun stellten sich am 4. und 19. Juni 2019 der Polizei und wurden daraufhin ins Insein-Gefängnis gebracht.
Am 24. Dezember 2019 wurden die drei AktivistInnen schuldig gesprochen und verurteilt. Sie erhielten ein Jahr Gefängnis unter Paragraf 505(b) und sechs Monate Haft unter Paragraf 153 des Strafgesetzbuchs. Khin Cho Naing und Myint Zaw wurden überdies gemäss Paragraf 7 des Gesetzes über das Staatssiegel (Union Seal Law) zu weiteren sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
Aung Ko Htwe wurde am 18. August 2017 festgenommen. Kurz zuvor hatte in einem Medieninterview darüber gesprochen, wie er mit 13 Jahren vom Militär verschleppt und zum Militärdienst gezwungen worden war. Er wurde gemäss Paragraf 505(b) des Strafgesetzbuchs zu zwei Jahren Haft verurteilt. Während des Verfahrens hatte Aung Ko Htwe den Vorsitzenden Richter kritisiert. Dafür wurde er nach Paragraf 228 des Strafgesetzbuchs wegen «vorsätzlicher Beleidigung eines während des Gerichtsverfahrens anwesenden Staatsbediensteten» für schuldig befunden und zu weiteren sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Am 6. September 2019 wurde Aung Ko Htwe vorzeitig aus der Haft entlassen, vermutlich wegen guter Führung.
Paragraf 505(b) des myanmarischen Strafgesetzbuches ist sehr vage formuliert. Darin wird jede Person unter Strafe gestellt, die Informationen verfasst, veröffentlicht oder verbreitet, die «die Öffentlichkeit oder einen Teil der Öffentlichkeit in Angst versetzen könnte oder Personen dazu anstiften könnte, eine Straftat gegen den Staat oder die öffentliche Ruhe zu begehen». Er sieht eine Maximalstrafe von zwei Jahren vor. Verstösse gegen Paragraf 153 des Strafgesetzbuchs, der die Anstiftung zum Randalieren unter Strafe stellt, können mit bis zu einem Jahr in Haft geahndet werden. Gemäss Paragraf 7 des Gesetzes über das Staatssiegel kann die «Zerstörung des gesamten oder eines Teils des Staatssiegels» mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden.
MenschenrechtsverteidigerInnen und andere AktivistInnen werden in Myanmar auch weiterhin nur deshalb festgenommen und inhaftiert, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäusserung wahrnehmen. Dieses Recht ist in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. Die myanmarischen Behörden müssen dafür sorgen, dass das Recht auf Meinungsfreiheit sowie alle anderen Menschenrechte respektiert und geschützt werden, insbesondere im Vorfeld der Wahlen im November 2020.