Iranischem Teenager droht Hinrichtung
Dem 18-jährigen Danial Zeinolabedini, der gegenwärtig im Gefängnis Mahabad in der Provinz West-Aserbaidschan einsitzt, droht die Hinrichtung. Er wurde im Juni 2018 nach einem unfairen Verfahren für einen Mord verurteilt, den er im Alter von 17 Jahren begangen haben soll. Seine Hinrichtung wäre ein schwerer Verstoss gegen das Völkerrecht.
Der iranische Teenager Danial Zeinolabedini läuft Gefahr, im Gefängnis von Mahabad wegen eines Verbrechens hingerichtet zu werden, das sich ereignete, als er 17 Jahre alt war. Das Völkerrecht verbietet ausnahmslos die Anwendung der Todesstrafe gegen Personen, die zum Zeitpunkt der Straftat unter 18 Jahre alt waren. Mit der Hinrichtung würde Iran gegen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstossen, denen er als Vertragsstaat angehört.
Der mittlerweile 18 Jahre alte Danial Zeinolabedini wurde am 3. Juni 2018 zum Tode verurteilt, nachdem ihn ein Jugendstrafgericht in der Stadt Mahabad in der Provinz West-Aserbaidschan für schuldig befunden hatte, zusammen mit vier anderen jungen Männern an der Ermordung eines Mannes beteiligt gewesen zu sein. Das Gericht wies den Antrag seines Rechtsbeistands zurück, gegen Danial Zeinolabedini angesichts der Tatsache, dass er zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig war, eine alternative Strafe zur Todesstrafe zu verhängen. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass er zwar jünger sei als die anderen Angeklagten (die zum Tatzeitpunkt alle zwischen 18 und 20 Jahre alt waren), «die Art und Weise, wie er spricht, argumentiert und sich verteidigt» jedoch zeige, «dass er geistig reifer ist als die anderen». Das Todesurteil wurde am 27. Oktober 2018 vom Obersten Gerichtshof bestätigt und der Antrag auf gerichtliche Überprüfung abgelehnt. Das Gerichtsverfahren, das zur Verurteilung von Danial Zeinolabedini führte, entsprach nicht den Standards der Fairness und verstiess eklatant gegen die Grundsätze des Jugendstrafrechts. So erhielt er während der gesamten Untersuchungshaft keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand, und Aussagen, die er ohne Anwesenheit eines Rechtsbeistands gemacht hatte, wurden vor Gericht gegen ihn verwendet.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Danial Zeinolabedini wurde am 26. September 2017 festgenommen, nachdem er zu der als Agahi bekannten Ermittlungsabteilung der iranischen Polizei in Mahabad gerufen worden war, um Fragen zu dem grausamen Mord an dem 19-jährigen Sadegh Barmaki zu beantworten. Dieser war einige Tage zuvor mit Fleischerbeil und Messer schwer verletzt und anschliessend lebendig verbrannt worden. Lokalen Medienberichten zufolge nahm die Polizei im Zusammenhang mit dem Mord noch weitere Personen fest. Danial Zeinolabedini wurde bis zum 27. September 2017 in der Agahi-Hafteinrichtung festgehalten und anschliessend in eine Jugendstrafanstalt in Urmia in der Provinz West-Aserbaidschan verlegt. Er wurde zusammen mit vier Männern wegen des Mordes an Sadegh Barmaki vor Gericht gestellt. Am 3. Juni verurteilte das Gericht ihn wegen der Beteiligung an dem Mord zum Tode. Ausserdem wurde er wegen der Beteiligung an der Entführung von Sadegh Barmaki zu fünf Jahren Haft in der Jugendhaftanstalt in Urmia verurteilt und wegen Marihuana-Rauchens und Erstellens eines Videos über das Verbrechen mit einer Geldbusse belegt. Zwei weitere Angeklagte wurden ebenfalls zum Tode verurteilt, während die beiden anderen Angeklagten eine Gefängnisstrafe erhielten.
Das Verfahren erfolgte vor einem Sondergericht für Kinder und Jugendliche der Abteilung 3 des Strafgerichts 1 der Provinz West-Aserbaidschan. Als Beweismittel verwendete das Gericht Videos, die, so das Gericht, von Danial Zeinolabedini und zwei weiteren Angeklagten gefilmt und von einer unbekannten Quelle Tage nach dem Mord und vor Prozessbeginn online veröffentlicht worden waren. Die Videos, von denen Amnesty International einige gesehen hat, zeigen beunruhigende Aufnahmen von Danial Zeinolabedini und zwei Männern, die sich mit dem Körper von Sadegh Barmaki filmen. Dieser liegt in einem Auto, das Gesicht und die Kleidung voller Blut. Zu sehen ist auch, wie sie ihn von ausserhalb des Autos verhöhnen, während einer von ihnen mit dem Fleischerbeil auf ihn losgeht. Am 25. September 2017 stiess ein Schafhirte auf den verbrannten Körper von Sadegh Barmaki und meldete dies der Polizei, woraufhin Danial Zeinolabedini und die anderen festgenommen wurden.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.
Mit dem Gerichtsurteil wies das Gericht den Antrag des Rechtsbeistands von Danial Zeinolabedini auf Verhängung einer alternativen Strafe zur Todesstrafe auf der Grundlage von Artikel 91 des Strafgesetzbuchs zurück. Dieser Artikel erlaubt es den Gerichten, alternative Strafen gegen Personen zu verhängen, die zum Zeitpunkt der Straftat unter 18 Jahre alt waren, wenn Zweifel an ihrer «geistigen Reife» zum Tatzeitpunkt bestehen. Das Gericht entschied, dass Danial Zeinolabedini die volle Reife erreicht habe, und verzichtete auf eine Untersuchung durch die staatliche Gerichtsmedizin.
Amnesty International hat die Hinrichtung von 93 jugendlichen StraftäterInnen im Iran zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 17. Juni 2019 dokumentiert, geht aber davon aus, dass die tatsächliche Zahl wesentlich höher ist. Die Organisation kennt auch die Namen zahlreicher weiterer jugendlicher StraftäterInnen, die sich derzeit im Iran im Todestrakt befinden.