Filmemacher frei
Der Filmemacher Min Htin Ko Ko Gyi wurde am 21. Februar nach Verbüssen seiner Gefängnisstrafe aus der Haft entlassen. Er war im April 2019 festgenommen und verurteilt worden, weil er in den Sozialen Medien das Militär kritisiert haben soll. Amnesty International betrachtete Min Htin Ko Ko Gyi als gewaltlosen politischen Gefangenen, der niemals hätte festgenommen oder inhaftiert werden dürfen.
Der Filmemacher Min Htin Ko Ko Gyi wurde am 21. Februar aus dem Insein-Gefängnis in Rangun entlassen, nachdem er seine Haftstrafe verbüsst hatte. Er war am 12. April 2019 festgenommen worden, nachdem er in einer Reihe von Facebook-Beiträgen Kritik an einem Verfassungsentwurf des Militärs geübt hatte. Zudem kritisierte er die Rolle des Militärs in der Politik. Er wurde unter Paragraf 505(a) des Strafgesetzbuches zu einem Jahr in Haft verurteilt.
Nach Abzug routinemässiger Reduzierungen seiner Haftstrafe ist er nun nach etwa zehn Monaten aus dem Gefängnis entlassen worden. Während seines Verfahrens wurde ihm die Freilassung gegen Kaution mehrmals verweigert, obwohl Sorge um seine Gesundheit bestand.
Amnesty International begrüsst die Freilassung von Min Htin Ko Ko Gyi, da er ein gewaltloser politischer Gefangener war, der niemals hätte festgenommen oder inhaftiert werden dürfen. Seine Verurteilung sollte rückgängig gemacht werden.
Amnesty International betrachtet die anhaltende Verfolgung und Inhaftierung von AktivistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen in Myanmar nach wie vor mit grosser Sorge. Amnesty International wird sich weiterhin für die Freilassung von gewaltlosen politischen Gefangenen in Myanmar einsetzen und auch die Haftentlassung aller anderen Personen fordern, die sich lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäusserung im Gefängnis befinden.
Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.