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Startseite Urgent Actions 2018 12 Risk of imminent execution for Hong Kong citizen
UA 208/18
China
Abgeschlossen am 21. Januar 2019

Chinesen aus Hongkong droht in Shenzhen die Hinrichtung

AI-Index: ASA 17/9531/2018

Das Todesurteil gegen Wu Zongxi wird derzeit vom Obersten Volksgerichtshof überprüft. Sollte das Urteil bestätigt werden, würde ihm nach Unterzeichnung des Hinrichtungsbefehls durch die Behörden unmittelbar die Hinrichtung drohen. Die Familie von Wu Zongxi macht sich grosse Sorgen um seine körperliche und seelische Verfassung, da sie ihn seit seiner Inhaftierung vor mehr als vier Jahren nicht besuchen dürfen.

Wu Zongxi stammt aus Hongkong und lebt in der Küstenstadt Shenzhen im Süden Chinas. Er wurde am 9. Dezember 2015 vom Mittleren Volksgericht in Shenzhen wegen Drogenhandels mit etwa 40 Kilogramm Methamphetamin zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde vom Hohen Volksgericht der Provinz Guangdong aufrechtgehalten und wird zurzeit, wie gesetzlich vorgeschrieben, vom Obersten Gerichtshof Chinas überprüft. Gemäss den Vorgaben der Strafprozessordnung schickt der Oberste Volksgerichtshof im Fall der Aufrechterhaltung des Urteils die Bestätigung des Todesurteils und die Anordnung zur Vollstreckung der Hinrichtung an das Mittlere Volksgericht von Shenzhen, das daraufhin Vorbereitungen treffen wird, um Wu Zongxi innerhalb von sieben Tagen hinzurichten.

Wu Zongxi darf seit seiner Inhaftierung am 18. November 2014 seine Familienangehörigen nicht sehen, nicht einmal seine betagten Eltern. Laut Angaben der Familienangehörigen von Wu Zongxi teilten die Behörden Mitgliedern der Familie mit, sie könnten ihn nicht besuchen, da sie die Absicht hätten, Rechtsmittel gegen seinen Schuldspruch einzulegen. Die zuständigen Behörden gestatteten der Familie lediglich, ihm jeden Monat einen Brief zu schicken. Die Familie hat daher keine Informationen über den körperlichen und seelischen Zustand von Wu Zongxi und weiss nicht, ob er ihre Briefe erhalten hat.

Die Schwester von Wu Zongxi berichtete, dass die Polizei ihm angedroht habe, die Familie zu verklagen, wenn er die Straftat nicht zugäbe. Obwohl der Rechtsbeistand von Wu Zongxi Beweismaterial vorlegte, dass sein Mandant gezwungen worden sei zu «gestehen», wurde dies weder vom Mittleren noch vom Hohen Volksgericht im Verfahren berücksichtigt. Im Völkerrecht ist verbrieft, dass Angeklagte weder dazu gezwungen werden dürfen, sich selbst zu belasten noch ein Geständnis abzulegen. Aussagen, die aufgrund von Folter, Misshandlung oder anderen Formen der Nötigung zustande gekommen sind, dürfen in strafrechtlichen Verfahren nicht als Beweismaterial verwendet werden.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Amnesty Internationals Bericht zum weltweiten Einsatz der Todesstrafe im Jahr 2017 zeigt, dass die Todesstrafe in China in grossem Umfang bei Straftaten verhängt wurde, die keine Gewaltverbrechen ware, so zum Beispiel bei Drogendelikten. Diese Straftaten fallen nicht in die Kategorie der «schwersten Verbrechen», auf die sich die Verhängung von Todesurteilen laut Völkerrecht beschränken muss. Der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen hat Schutzmassnahmen verabschiedet, die den Schutz der Rechte von denjenigen garantieren, denen die Todesstrafe droht, und empfohlen, dass nur Verbrechen mit dem Tod geahndet werden, die «Verbrechen mit Vorsatz und tödlichem Ausgang oder extrem schlimmen Folgen» darstellen.  Der damalige UN-Sonderberichterstatter über aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen konkretisierte, dass die Todesstrafe «nur bei Tötung mit Vorsatz verhängt werden darf». Er betonte insbesondere, dass die Todesstrafe nicht für Drogendelikte verhängt werden dürfe, es sei denn das Delikt beinhalte Tötung mit Vorsatz.
Die umfassende Untersuchung China’s Deadly Secrets, die Amnesty International im April 2017 veröffentlichte, zeigt, dass die chinesischen Behörden ein ausgeklügeltes System der Geheimhaltung haben, um das Ausmass der Hinrichtungen zu verschleiern, obwohl China behauptet, Fortschritte bei der Transparenz seines Strafrechtsystems zu machen. Bei der Recherche zum Bericht stellte sich heraus, dass Hunderte von Hinrichtungen, über die in den Medien berichtet worden war, in der Nationalen Online-Datenbank der Gerichte China Judgements Online fehlten, obwohl diese laut Ankündigung die Transparenz der chinesischen Justiz entscheidend verbessern sollte. Die öffentliche staatliche Datenbank ist zwar ein positiver erster Schritt, trägt aber nur wenig dazu bei, den Schleier der staatlich verordneten Geheimhaltung zur Anwendung der Todesstrafe im Land zu lüften.
Offizielle Statistiken über die Anwendung der Todesstrafe gelten in China als Staatsgeheimnis. 2009 stellte Amnesty International die Veröffentlichung der geschätzten Hinrichtungszahlen zu China ein und fordert stattdessen seither die chinesischen Behörden immer wieder auf, den Nachweis über die angebliche Eindämmung der Todesstrafe zu erbringen, indem sie die jährliche Statistik selbst veröffentlichen.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt. Bis heute haben mehr als 140 Staaten die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.

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