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Startseite Urgent Actions 2018 11 80-year-old Egyptian’s death sentence upheld
UA 193/18
Ägypten
Abgeschlossen am 24. Dezember 2018
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13.11.2018: Correction

There was an error in this UA, as the full name of the individual at risk is Sheikh Abdel Rehim Abdel Halim Gabreel and not Sheikh Abdel Halim Gabreel. We have changed the name accordingly.

Todesurteil eines 80-jährigen Ägypters bestätigt

AI-Index: MDE 12/9383/2018

In einem der grössten Massenverfahren in Ägypten seit 2011 bestätigte das Kassationsgericht am 24. September das Todesurteil gegen den 80-jährigen Koran-Lehrer Scheich Abdel Rehim Abdel Halim Gabreel. Gegen das Urteil kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.

Neben dem Urteil gegen den Koran-Lehrer bestätigte das Kassationsgericht auch die Todesurteile von weiteren 19 ÄgypterInnen. Die insgesamt 20 Angeklagten sind für schuldig befunden worden, beim Angriff auf eine Polizeistation in Kerdasa, einem Vorort der Stadt Gizeh, 13 Angehörige der Polizei getötet zu haben. Der Fall steht im Zusammenhang mit den als «Massaker von Kerdasa» bezeichneten Ausschreitungen vom 14. August 2013 (s. Hintergrundinformationen).

Am 26. September 2013 wurde Scheich Abdel Rehim Abdel Halim Gabreel in einer Moschee festgenommen. Nach sechsmonatigen Ermittlungen stellt man ihn schliesslich vor Gericht, und ohne die Anwesenheit eines Rechtsbeistandes wurde er am 2. Februar 2015 zum Tode verurteilt. Am 24. September bestätigte das Kassationsgericht das Todesurteil gegen den 80-Jährigen.

Scheich Abdel Rehim Abdel Halim Gabreel gehört keiner politischen Gruppierung an und Zeugenaussagen zufolge hat er sich auch nicht an den Straftaten in Kerdasa beteiligt. Zwei Zeugen der Staatsanwaltschaft widerriefen in der Verhandlung ihre früheren eidesstattlichen Aussagen, die von der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurden und den 80-Jährigen belasten.

Darüber hinaus leiteten seine Rechtsbeistände eine ärztliche Untersuchung ein, die bestätigt, dass er an Schuppenflechte (Psoriasis) leidet und nicht in der Lage ist, lange Strecken zu Fuss zurückzulegen. Im Gefängnis verschlechterte sich sein körperlicher und seelischer Gesundheitszustand weiter, da er keinen Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung hat. Die Leitung des Wadi-al-Natrun-Gefängnisses, in dem er gefangen gehalten wird, gestattet seinen Familienangehörigen nicht, alle benötigen Medikamente vorbeizubringen. Stattdessen bekommt er nur einen Teil davon.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Hintergrund des «Massakers von Kerdasa» ist die gewaltsame Niederschlagung sechswöchiger Protestveranstaltungen von AnhängerInnen des gestürzten ägyptischen Präsidenten Mohamed Mursi durch ägyptische Sicherheitskräfte am 14. August 2013. Die Protestierenden hatten sich unter anderem auf dem Rabaa al-Adawiya-Platz in Kairo versammelt. Mehr als 1000 von ihnen wurden während der gewaltsamen Räumung getötet. Als Reaktion auf die Polizeigewalt in Kairo kam es landesweit zu Ausschreitungen. DemonstrantInnen in Kerdasa zerstörten eine Polizeistation, setzten mehrere Polizeiautos in Brand und töteten 13 Angehörige der Polizei.

Insgesamt wurden 156 Personen im Zusammenhang mit dem «Massaker von Kerdasa» angeklagt. In der ersten Gerichtsverhandlung im Dezember 2014 wurden sie alle für schuldig befunden, die Polizeistation angegriffen zu haben, und entweder zum Tode oder zu langen Haftstrafen verurteilt. Ein Massenprozess dieser Art ist mit den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht vereinbar. Gegen den Urteilsspruch wurde zweimal Rechtsmittel eingelegt.

Am 2. Juli 2017 verurteilte das Gericht schliesslich 20 von ihnen zum Tode, 80 zu lebenslanger Haft (entspricht 25 Jahren), 34 zu 15 Jahren Freiheitsentzug und eine_n Minderjährige_n zu zehn Jahren Jugendhaft. Die verbleibenden 21 Angeklagten wurden vom Gericht freigesprochen. Am 24. September bestätigte das Kassationsgericht alle 156 Urteile, wobei der Fall des_der minderjährigen Angeklagten an das Jugendgericht übergeben wurde. Gegen die Urteile des Kassationsgerichts kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.

Parallel dazu verurteilte das Strafgericht Kairo in einem weiteren Massenverfahren 75 Personen zum Tode. Sie sind im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an den Protesten vom 14. August 2013 auf dem Rabaa al-Adawiya-Platz angeklagt worden.

Seit der Entmachtung des ehemaligen Präsidenten Mohamed Mursi im Juli 2013 erliessen die ägyptischen Militär- und Zivilgerichte mehr als 1400 Todesurteile, meistens in Rahmen von Prozessen, die bei Weitem nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprachen. Die Gerichte stützten sich oft auf unter Folter erzwungene «Geständnisse». Ohne Kontakt zur Aussenwelt wurden die Angeklagten gefangen gehalten und misshandelt. Die Bedingungen ihrer Haft kamen dem Verschwindenlassen gleich. Unfaire Gerichtsverfahren nach willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen von Regierungskritikern, friedlich Protestierenden, JournalistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen sind zur Regel geworden.

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