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Amnesty Urgent Actions
Startseite Urgent Actions 2018 11 Activist charged for peaceful anti-military protest
UA 188/18
Myanmar
Abgeschlossen am 17. Dezember 2018

Wegen friedlichem Protest angeklagt

AI-Index: ASA 16/9336/2018

Der Aktivist Tin Maung Kyi wurde während einer friedlichen Protestveranstaltung, die er allein abhielt, festgenommen. Mit seinem Auftritt wollte er die internationale Gemeinschaft zur Festnahme von hochrangigen Militärangehörigen Myanmars aufrufen. Tin Maung Kyi steht auf der Grundlage verschiedener Gesetze unter Anklage, die häufig genutzt werden, um friedliche MenschenrechtsverteidigerInnen zum Schweigen zu bringen. Sollte er schuldig gesprochen werden, droht ihm ein Freiheitsentzug von zwei Jahren und einem Monat. Er muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

Tin Maung Kyi ist Aktivist und ein führendes Mitglied der Organisation Movement for Democracy Current Forces (s. Hintergrundinformationen). Am 28. September rief er mit seiner friedlichen Protestveranstaltung vor dem Rathaus von Yangon (Rangun), der grössten Stadt des Landes, die internationale Gemeinschaft dazu auf, Massnahmen gegen die Generäle Myanmars zu ergreifen. Fünf Tage zuvor hatte er die Behörden über sein Vorhaben informiert. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt. Er hielt ein Plakat hoch und rief Parolen, mit denen er forderte, die Regierung des Landes vor den Internationalen Strafgerichtshof zu stellen.

Einige Minuten nach Beginn seiner Protestaktion wurde Tin Maung Kyi von ungefähr zehn PolizistInnen festgenommen und in die nahegelegene Polizeistation in Kyauktada gebracht. Anschliessend wurde er auf Grundlage des Paragrafen 505(b) des myanmarischen Strafgesetzbuches und des Paragrafen 20 des Gesetzes über friedliche Versammlungen vor dem Township-Gericht Kyauktada angeklagt. Nach Paragraf 505(b) wird «das Erstellen, die Veröffentlichung oder die Verbreitung von Informationen, welche die Öffentlichkeit in Angst oder Aufruhr versetzen könnten, oder die Personen dazu anstiften könnten, eine Straftat gegen den Staat oder die öffentliche Ruhe zu begehen» mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet. Nach Paragraf 20 werden Verstösse gegen das Gesetz über friedliche Versammlungen mit bis zu einem Monat Freiheitsentzug geahndet. Tin Maung Kyi wird seit seiner Festnahme im Insein-Gefängnis von Yangon gefangen gehalten.

Seine Festnahme fand einen Tag nach der Annahme einer Myanmar-Resolution durch den UN-Menschenrechtsrat statt. Im Rahmen der Resolution soll ein internationaler Mechanismus zur Sammlung und Sicherung von Beweismitteln für vom Militär begangene Gräueltaten geschaffen werden, um Fallakten für die künftige Strafverfolgung anlegen zu können.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die gemeindebasierte Organisation Movement for Democracy Current Forces (MDCF) setzt sich für die Einhaltung der Menschenrechte und für Entwicklungsförderung in Myanmar ein. In der Vergangenheit wurden bereits zahlreiche ihrer Mitglieder wegen friedlicher Aktionen festgenommen. Sie verteilten Flugblätter oder veranstalteten friedliche Protestaktionen, auf denen sie die Regierung kritisierten. Im Mai 2014 wurde Tin Maung Kyi und sein MDCF-Kollege Zaw Win festgenommen und angeklagt, nachdem sie in Yangon Flugblätter verteilt hatten, mit denen sie die damalige Regierung zum Rücktritt aufgefordert hatten. Gemäss Paragraf 505(b) des Strafgesetzbuches von Myanmar wurden beide zu je eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Einen Monat vor seiner Freilassung, am 30. Juli 2015, kam Tin Maung Kyi im Rahmen einer Amnestie durch den Präsidenten vorzeitig frei.
AktivistInnen, AnwältInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen werden in Myanmar nach wie vor willkürlich festgenommen, inhaftiert und strafrechtlich verfolgt, weil sie friedlich ihre Rechte auf freie Meinungsäusserung und friedliche Versammlung wahrnehmen. Diese Rechte sind in den Artikeln 19 und 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. In Myanmar wird eine Reihe von Gesetzen immer wieder dazu genutzt, das Recht auf freie Meinungsäusserung zu kriminalisieren, darunter auch Paragraf 505(b) des Strafgesetzbuches und Paragraf 20 des Gesetzes über friedliche Versammlung. Amnesty International fordert die Behörden in Myanmar – und insbesondere das Parlament – dazu auf, alle Gesetze aufzuheben oder abzuändern, welche die Rechte auf freie Meinungsäusserung und friedliche Versammlung unrechtmässig einschränken. Alle Gesetze sollten dabei den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards entsprechen.

Seit Jahrzehnten begeht das myanmarische Militär schwerste Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsverbrechen, insbesondere gegen ethnische Minderheiten im Land. Dass solche Verbrechen fast nie untersucht werden und die TäterInnen im seltensten Fall vor Gericht gestellt und zur Rechenschaft gezogen werden, schafft im Land ein Klima der Straflosigkeit. Stattdessen riskieren diejenigen, die über militärische Verstösse berichten oder sich zu ihnen äussern, Festnahmen und Inhaftierung und sind oft mit Drohungen und Einschüchterungen konfrontiert, auch am Arbeitsplatz.

Im August veröffentlichte die UN-Erkundungsmission einen Bericht über ihren Besuch in Myanmar. Darin kommen sie zu dem Schluss, dass das Militär Myanmars die schwersten Verbrechen nach dem Völkerrecht in den Staaten Rakhine, Kachin und Shan begangen hat, und forderte, dass gegen hohe Militärangehörige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord Ermittlungen eingeleitet werden. Die UN-Erkundungsmission forderte den UN-Sicherheitsrat auf, die Situation in Myanmar an den Internationalen Strafgerichtshof zu verweisen, damit die Verantwortlichen für die Verbrechen unter dem Völkerrecht ermittelt und vor Gericht gestellt werden können. Bisher ist jedoch noch keine Verweisung erfolgt.

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