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Amnesty Urgent Actions
Startseite Urgent Actions 2018 08 Istanbul vigils must be allowed to take place
UA 162/18
Türkei
Abgeschlossen am 10. Oktober 2018
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1.9.2018: KORREKTUR !!!


Der letzte Satz im ersten Absatz musste entfernt werden, da die Information nicht korrekt war.

Untenstehen und im Anhang finden Sie die korrigierte Fassung mit dem gelöschten Satz.

 

Mahnwache in Istanbul muss stattfinden können

AI-Index: EUR 44/9012/2018

Am 25. August setzte die Istanbuler Polizei unnötige und unverhältnismässige Gewalt ein, um die Teilnehmenden einer Mahnwache auseinanderzutreiben. Die «Mahnwache der Samstagsmütter» findet seit Jahren wöchentlich statt und die Behörden müssen sicherstellen, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Die nächste Mahnwache ist für den 1. September geplant.

Am 25. August setzte die Polizei in Istanbul unnötige und unverhältnismässige Gewalt, darunter Tränengas, Plastikgeschosse und Wasserwerfer ein, um die Teilnehmenden an einer wöchentlichen Mahnwache auseinanderzutreiben, die als «Mahnwache der Samstagsmütter» bekannt ist und für Opfer des Verschwindenlassens abgehalten wird. An diesem Tag fand die Mahnwache seit ihrem Beginn 1995 zum 700sten Mal statt. Zahlreiche Teilnehmende, darunter auch ältere Angehörige von Menschen, die dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen sind, wurden misshandelt. Zusätzlich nahm die Polizei 47 Menschen fest und liess sie erst später am Tag wieder frei. Das gegen sie eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen «Verstosses gegen das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz» läuft weiter.

Als die Teilnehmenden der Mahnwache sich am 25. August sammelten, wandte sich die Polizei an die OrganisatorInnen und forderte sie auf, das Treffen aufzulösen, da es vom Bezirksgouverneur verboten worden sei. BezirksgouverneurInnen unterstehen dem Innenministerium. Als die Teilnehmenden der Mahnwache dies ablehnten, setzte die Polizei Tränengas, Wasserwerfer und Plastikgeschosse ein, um die Menschenmenge auseinanderzutreiben. Die festgenommenen Menschen wurden in Handschellen mindestens sieben Stunden in Polizeibussen festgehalten, ehe sie endlich die erforderliche medizinische Untersuchung erhielten und zum Istanbuler Polizeipräsidium gebracht wurden, um ihre Aussagen aufzunehmen. Bislang haben sich zwölf der Festgenommenen an die lokale NGO Menschenrechtsstiftung der Türkei (Türkiye İnsan Hakları Vakfı – TİHV) gewandt, damit ihre Verletzungen von unabhängigen ÄrztInnen dokumentiert werden können. ÄrztInnen des TİHV berichteten Amnesty International von einem gebrochenen Finger und einem gebrochenen Handgelenk. Die Hämatome der zwölf MahnwachenteilnehmerInnen entsprachen ihren Aussagen, dass sie geschlagen wurden und über einen langen Zeitraum mit Handschellen gefesselt gewesen waren. Laut Angaben ihres Rechtsbeistands werden diejenigen, die Verletzungen davongetragen haben, Strafanzeige wegen Misshandlung gegen die beteiligten PolizistInnen stellen, sobald sie die dafür notwendigen medizinischen Berichte in Händen halten.

Mehrere Stellungnahmen des Innenministers vom 27. August legen nahe, dass die wöchentliche Mahnwache verboten werden soll. Die Angehörigen von Opfern des Verschwindenlassens und ihre UnterstützerInnen müssen aber die Möglichkeit haben, ihre Rechte auf freie Meinungsäusserung und friedliche Versammlung wahrzunehmen, die sowohl im nationalen Recht als auch im Völkerrecht verbrieft sind.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die als «Mahnwache der Samstagsmütter» bekannte Mahnwache war eine Reaktion der Angehörigen von Verschwundenen auf die Hunderte Fälle von Verschwindenlassen in den 1980ern und 1990er Jahren. Sie protestierten damit auch gegen die vorherrschende Straflosigkeit jener Zeit bei schweren Menschenrechtsverletzungen. Die genauen Umstände des Verschwindenlassens, so auch Schicksal und Verbleib von Hunderten von Betroffenen, sind bei der grossen Mehrheit dieser Fälle immer noch nicht geklärt und die Verantwortlichen sind nicht zur Rechenschaft gezogen worden.
Die Samstagsmütter haben seit Mai 1995 insgesamt 699 Mahnwachen abgehalten. In dieser Zeit erfuhren viele Teilnehmende Einschüchterungen, Schikane, exzessive Gewaltanwendung, willkürliche Inhaftierung und ungerechtfertigte Strafverfolgung. Aus diesem Grund stellten die OrganisatorInnen 1999 die wöchentliche Mahnwache ein, nahmen sie aber 2009 wieder auf, um ihrer Forderung nach Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung in allen Fällen des Verschwindenlassens Nachdruck zu verleihen.
Folter und andere Misshandlungen verbieten sowohl das türkische Recht als auch das Völkerrecht. Die türkischen Behörden müssen umgehend die Vorwürfe gegen Angehörige der Polizei wegen unnötiger und exzessiver Gewaltanwendung sowie Misshandlung der Teilnehmenden der «Mahnwache der Samstagsmütter» am 25. August 2018 untersuchen. Amnesty International fordert, dass die strafrechtlich Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden.

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