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Startseite Urgent Actions 2018 08 Journalist accused of «justification of terrorism»
UA 142/18
Russland
Abgeschlossen am 12. September 2018

Journalist: Schuldspruch nach konstruierter Anklage

AI-Index: EUR 46/8849/2018

Der Journalist und Menschenrechtsverteidiger Victor Korb wird zu Unrecht unter dem Vorwurf strafrechtlich verfolgt, er habe den Terrorismus öffentlich gerechtfertigt. Anlass ist die Veröffentlichung der gerichtlichen Abschlusserklärung eines Publizisten für dessen Rechte er eintritt. Die gegen ihn erhobenen Anklagen müssen umgehend fallengelassen werden.

Im April 2015 wurde der bekannte russische Publizist Boris Stomakhin schuldig gesprochen, den Terrorismus öffentlich gerechtfertigt zu haben. Viele MenschenrechtsverteidigerInnen in Russland sind der Ansicht, dass seine Schuld nicht hinreichend bewiesen wurde und dass das Strafmass zu hart war. Der bekannte Journalist und Menschenrechtsverteidiger Victor Korb startete daraufhin eine Kampagne zur Unterstützung von Boris Stomakhin, in der er seine Freilassung forderte. Unter anderem veröffentlichte er am 21. April 2015 auf der Website Patriofil.ru die Abschlusserklärung von Boris Stomakhin, in der dieser die Explosionen vom Dezember 2013 in Wolgograd als «gerechtfertigt» bezeichnet. Victor Korb setzte das Transkript der Aussage in Anführungszeichen auf die Website und drückte an keiner Stelle Zu- bzw. Ablehnung für die von Boris Stomakhin geäusserten Ansichten aus.

Am Morgen des 18. Mai 2018 stürmten etwa zehn MitarbeiterInnen der Strafverfolgungsbehörden Victor Korbs Wohnung in Omsk, der Hauptstadt Sibiriens und durchsuchten sie zehn Stunden lang. Dabei wurden sowohl die Computer von Victor Korb und seiner Familie beschlagnahmt als auch Speichergeräte, die journalistisches Material von ihm und seiner Frau enthielten. Während der Durchsuchung erfuhr er, dass die Ermittlungsbehörde (Investigation Committee’s Department) der Region Omsk zwei Tage zuvor wegen des öffentlichen Aufrufs zu terroristischen Aktivitäten sowie der öffentlichen Rechtfertigung von und Werbung für Terrorismus (siehe Paragraf 205.2 des Strafgesetzbuchs) ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet hatte. Am 20. Mai 2018 musste Victor Korb schriftlich bestätigen, dass er Omsk nicht verlassen würde. Kurz darauf wurden die Bankkonten von ihm und seiner Familie eingefroren.

Am 17. Juni 2018 legte Victor Korb bei der Generalstaatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen die seiner Ansicht nach rechtswidrige Aufnahme dieses Strafverfahrens ein. Er forderte die Generalstaatsanwaltschaft auf, die Rechtmässigkeit seines Falls auf Bundesebene zu prüfen, aus Angst vor Vergeltungsmassnahmen der regionalen Behörden für seine journalistische und menschenrechtliche Arbeit. Doch das Rechtsmittel wurde an die Staatsanwaltschaft der Region Omsk weitergeleitet, wo es zurzeit untersucht wird.

Russland muss in Übereinstimmung mit seinen internationalen Verpflichtungen sicherstellen, dass JournalistInnen ihrer Funktion ohne Schikane, Bedrohungen oder Einschüchterungen nachkommen können und keiner Strafverfolgung ausgesetzt werden. Ihre Funktion ist es, öffentliche Angelegenheiten zu kommentieren, zur Bildung der öffentlichen Meinung beizusteuern sowie Informationen und Gedankengut weiterzugeben.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

In den vergangenen Jahren hat Amnesty International zahlreiche Fälle in ganz Russland dokumentiert, in denen MenschenrechtsverteidigerInnen und JournalistInnen Schikanen, Einschüchterungen, körperlichen Angriffen und willkürlichen Festnahmen ausgesetzt wurden. In vielen Fällen verliefen die Strafverfahren unfair und basierten auf konstruierten Anklagen. Diese Beispiele sind Teil eines grossangelegten, anhaltend harten Vorgehens gegen die Rechte auf freie Meinungsäusserung und zivilgesellschaftlichen Freiraum.

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