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Startseite Urgent Actions 2018 05 Detained rapper accused of promoting drugs
UA 107/18
Türkei
Abgeschlossen am 20. Juni 2018

Inhaftiertem Rapper wird Drogenwerbung vorgeworfen

AI-Index: EUR 44/8512/2018

Rapper «Ezhel» kam am 23. Mai aufgrund der Anschuldigung in Untersuchungshaft, er habe in seinen Texten, Musikvideos und Veröffentlichungen in den Sozialen Medien «öffentlich die Einnahme von Drogen beworben». Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.

Sercan İpekcioğlu, besser bekannt unter seinem Künstlernamen «Ezhel», wurde am 23. Mai nach einer zweiten Befragung zu den Vorwürfen der Bewerbung von Drogen von der Polizei inhaftiert. Er kam noch am selben Tag in Untersuchungshaft und wird zurzeit im Gefängnis von Maltepe im Raum Istanbul festgehalten. Ezhel war bereits einmal im Dezember 2017 inhaftiert, nach der Befragung aber wieder freigelassen worden; dabei ging es um ähnliche Ermittlungen. Im Mai erhielt er infolge einer Beschwerde, die eine Privatperson an die Online-Kontaktstelle für BürgerInnen des Premierministers (BiMER) geschickt hatte, erneut eine Vorladung der Polizei. Falls Ezhel deshalb strafrechtlich verfolgt wird, drohen ihm bei einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft.

Ezhel ist in der türkischen Rapperszene sehr bekannt, insbesondere für seine dunklen Beschreibungen des Strassenlebens in türkischen Städten. Er wurde zu zwei Songs befragt, die sich auf den Gebrauch von Cannabis beziehen und einen inzwischen gelöschten Beitrag in den Sozialen Medien, der ein Foto des Rappers zeigt, auf dem er ein Cannabisblatt in der Hand hält.

Der Gerichtsentscheidung, Ezhel in Untersuchungshaft zu nehmen, lag kein Beweismaterial zugrunde, dass er aktiv den Konsum von Drogen beworben hatte.

Die Inhaftierung von Ezhel verstösst damit gegen sein Recht auf freie Meinungsäusserung gemäss Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten deren Vertragsstaat die Türkei jeweils ist.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Menschenrechtsnormen gestatten zwar gewisse Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäusserung, doch diese Einschränkungen müssen drei Bedingungen erfüllen: Sie müssen per Gesetz vorgeschrieben sein, auf konkrete Zwecke wie die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung, öffentliche Gesundheit oder Sitten, oder die Achtung der Rechte und des Rufes von anderen beschränkt sowie nötig und angemessen zum Erreichen eines dieser gestatteten Zwecke sein.
Ezhels Inhaftierung findet vor dem Hintergrund des harten Durchgreifens gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung und zunehmenden Einschränkungen alternativer Ansichten und Ausdrucksformen in der Türkei statt. Seit dem Putschversuch im Juli 2016 sind bereits Hunderte JournalistInnen strafrechtlich verfolgt worden und mehr als 140 JournalistInnen und andere Medienschaffende befinden sich derzeit in der Türkei in Haft. MenschenrechtsverteidigerInnen, andere zivilgesellschaftliche Akteure und ganz normale StaatsbürgerInnen werden zur Zielscheibe von Ermittlungen, Inhaftierungen und Verurteilungen, nur weil sie legitime abweichende Meinungen äussern. Staatliche Sendeanstalten verkündeten kürzlich, dass sie mehr als 200 Songs auf den Index gestellt hätten. Sie reagierten damit auf eine Anfrage von ParlamentarierInnen der Opposition bei einer Anhörung des Ausschusses für Staatsunternehmen. Die Songs wurden aufgrund vager Vorwürfe gegen ihren Inhalt wie «Verstoss gegen die nationalen und sittlichen Werte des Landes» auf den Index gesetzt. Im März verteidigte der stellvertretende Premierminister Bekir Bozdağ die Indexierung mit der Aussage: «Es ist unsittlich, diese rechtmässige Pflicht als Zensur darzustellen».

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