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Startseite Urgent Actions 2018 05 Saudi Arabia arrests women’s rights defenders
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Saudi-Arabien
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Drei Menschenrechtlerinnen inhaftiert

AI-Index: MDE 23/8478/2018

Die bekannten Feministinnen Loujain al-Hathloul, Iman al-Nafjan und Aziza al-Yousef sind seit Mitte Mai ohne Kontakt zur Aussenwelt inhaftiert.

Loujain al-Hathloul, Iman al-Nafjan und Aziza al-Yousef befinden sich seit Mitte Mai an einem unbekannten Ort ohne Kontakt zur Aussenwelt in Haft der saudischen Behörden. Die drei Frauen sind prominente Verfechterinnen der Aufhebung des Fahrverbots, und sie setzen sich für ein Ende der Diskriminierung von Frauen und die Abschaffung der männlichen Vormundschaft in Saudi-Arabien ein. Zwei weitere Menschenrechtsaktivisten wurden in derselben Woche inhaftiert.

Am 19. Mai berichtete die Saudische Presseagentur, dass sieben Personen aufgrund ihres «verdächtigen Kontakts mit ausländischen Einrichtungen», «der Rekrutierung von Personen in sensiblen Regierungspositionen» und «der finanziellen Unterstützung von feindlichen Einrichtungen im Ausland, mit dem Ziel, die Sicherheit und Stabilität im Königreich zu untergraben und die Sozialstruktur des Landes zu stören» verhaftet worden sind. Es wird davon ausgegangen, dass sich diese Stellungnahme auf die drei Feministinnen und die anderen beiden Menschenrechtsaktivisten bezieht. Amnesty International ist der Ansicht, dass diese AktivistInnen als Strafmassnahme für ihre friedliche Menschenrechtsarbeit inhaftiert wurden. Amnesty befürchtet, dass sie von dem berüchtigten Sonderstrafgericht SCC, dessen Verfahren oft nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen, angeklagt werden könnten, das in der Vergangenheit bereits dazu benutzt wurde, MenschenrechtsverteidigerInnen vor Gericht zu stellen und sie zu sehr langen Gefängnisstrafen zu verurteilen.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Loujain al-Hathloul wurde in Saudi-Arabien zum ersten Mal für zehn Wochen inhaftiert, als sie ihr Auto von den Vereinigten Arabischen Emiraten an die Grenze von Saudi-Arabien fuhr. Sie wurde vor das Sonderstrafgericht SCC, das Antiterrorgericht Saudi-Arabiens, gestellt und einer Reihe von Straftaten im Zusammenhang mit ihrem Autofahren und ihrem Online-Aktivismus zur Unterstützung der Kampagne gegen das Fahrverbot für Frauen beschuldigt. Am 12. Februar 2015 liess man sie schliesslich frei, doch ihr rechtlicher Status blieb ungeklärt. Am 4. Juni 2017 wurde sie im King Fahad International Airport in Dammam erneut festgenommen, als sie von einer Auslandsreise zurückkehrte. Die Behörden befragten sie zu ihrem Aktivismus und liessen sie nach vier Tagen wieder frei. Die Bedingungen ihrer Freilassung blieben unklar.
Iman al-Nafjan ist eine engagierte Menschenrechtsverteidigerin und Bloggerin und eine der führenden Stimmen gegen das Fahrverbot für Frauen.
Aziza al-Yousef ist eine weitere führende Stimme gegen das Fahrverbot und für ein Ende des männlichen Vormundschaftssystems in Saudi-Arabien. Die pensionierte Universitätsprofessorin hat zudem intensiv Frauen unterstützt, die vor häuslicher Gewalt und häuslichem Missbrauch geflohen sind. Beide Frauen widersetzten sich 2013 auch dem Fahrverbot und die Behörden haben sie aufgrund ihrer andauernden Menschenrechtsarbeit bereits wiederholt verhört und schikaniert.
Bei zwei weiteren festgenommenen Aktivisten handelt es sich um Dr. Ibrahim al-Modeimigh und Mohammad al-Rabea. Dr. Ibrahim al-Modeimigh ist Anwalt und setzt sich für Frauenrechte ein. Mohammad al-Rabea ist ein Jugendaktivist, der einen Literatursalon für junge Männer und Frauen in der Hauptstadt Riad ins Leben gerufen hat.
Die jüngste Verhaftungswelle ist bezeichnend für ein anhaltendes scharfes Vorgehen gegen MenschenrechtsverteidigerInnen in Saudi-Arabien und die andauernde Einschränkung der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. In den vergangenen Monaten sind mehrere MenschenrechtlerInnen vor das Sonderstrafgericht SCC gestellt und gemäss des Antiterrorgesetzes, den folgenden Dekreten und dem Gesetz gegen Internetkriminalität zu langen Haftstrafen sowie Reiseverboten und Verboten ihrer Aktivitäten in den Sozialen Medien verurteilt worden (siehe dazu auch die englischsprachige Pressemitteilung: Saudi Arabia: First human rights defenders sentenced under leadership of «reformer» Crown Prince Mohammad bin Salman https://www.amnesty.org/en/latest/news/2018/01/saudi-arabia-first-human-rights-defenders-sentenced-under-leadership-of-reformer-crown-prince-mohammad-bin-salman/).
Nach Informationen, die Amnesty International zugänglich sind, wurde das Dekret 44/A vom Februar 2014, einer der Erlasse kurz nach dem Antiterrorgesetz, zum ersten Mal im Februar 2018 in einem Verfahren gegen MenschenrechtsverteidigerInnen eingesetzt. Im Februar 2018 verurteilte man die Menschenrechtsaktivisten Essam Koshak und Issa al-Nukheifi zu jeweils vier Jahren Gefängnis und anschliessendem vierjährigen Reiseverbot und zu sechs Jahren Gefängnis gefolgt von einem sechsjährigen Reiseverbot. Essam Koshak ist ein Menschenrechtsaktivist, der sich mit Hilfe der Sozialen Medien für Reformen und die Achtung der Menschenrechte in Saudi-Arabien einsetzt. In den Fällen von Issa al-Nukheifi und Essam Koshak forderte die Staatsanwaltschaft jeweils die höchstmögliche Strafe für die Anklagen, die gemäss des Königlichen Dekrets 44/A mit bis zu 20 Jahren Haft geahndet werden können. Eine der Anklagen lautete: «Verbindung mit religiösen und intellektuellen Extremistengruppen oder Gruppen, die national, regional oder international als terroristische Organisationen eingestuft sind».

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