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Startseite Urgent Actions 2018 05 Hundreds left homeless by forced evictions
UA 096/18
Uganda
Abgeschlossen am 26. Juni 2018

Hunderte nach Zwangsräumungen obdachlos

AI-Index: AFR 59/8409/2018

In der Apaa-Region im nördlichen Uganda haben SoldatInnen seit dem 15. März ganze Gemeinden gewaltsam aus ihren Unterkünften vertrieben. Mehr als 250 Häuser und andere Unterkünfte sind bislang niedergebrannt und zerstört worden. Damit sind Hunderte Menschen, darunter Kinder, obdachlos. Die rechtswidrigen Zwangsräumungen sind von den Behörden angeordnet worden und verstossen nicht nur gegen die Verfassung sondern auch gegen internationale Menschenrechtsnormen.

Hunderte BewohnerInnen der Dörfer Oyanga, Luru, Acholi Ber und Gaji in der Apaa-Region im nördlichen Uganda sind seit dem 15. März obdachlos. An diesem Tag waren die Zwangsräumungen von Angehörigen der ugandischen Streitkräfte durchgeführt worden. Infolge der Zwangsräumungen mussten Hunderte Menschen, darunter auch Kinder, die Nächte draussen im Busch ohne Dach über dem Kopf verbringen. In Uganda ist gerade Regenzeit. Die jüngsten Zwangsräumungen fanden am 11. Mai statt. Bislang haben SoldatInnen mehr als 250 Unterkünfte niedergebrannt, Eigentum zerstört und DorfbewohnerInnen verprügelt. BewohnerInnen von betroffenen Gemeinden berichteten von bewaffneten SoldatInnen, die sie geschlagen und sowohl ihr Essen als auch ihre Ernte verbrannt hätten. Ausserdem war ihnen mit weiterer Gewalt gedroht worden, um sie einzuschüchtern und zum Verlassen ihrer Häuser zu bewegen.

Laut Medienberichten wurden die Zwangsräumungen auf Geheiss der Behörden Uganda Wildlife Authority und der National Forestry Authority ausgeführt. Die Behörden werfen den DorfbewohnerInnen vor, den Zoka-Wald und das Naturschutzgebiet East Madi zu besetzen.

Die Zwangsräumungen verstossen gegen eine richterliche Anordnung des Hohen Gerichts der Stadt Gulu im nördlichen Uganda. Dieses hatte im Februar 2018 angeordnet, alle Räumungen solange auszusetzen, bis es eine Anhörung und Entscheidung in einer von den DorfbewohnerInnen eingereichten Klage bezüglich des Landkonfliktes gegeben hat. Ausserdem sind die Zwangsräumungen ohne die nötigen Schutzmassnahmen, wie sie in den internationalen Menschenrechtsnormen festgeschrieben sind, durchgeführt worden. Nicht zuletzt sind die ugandischen Behörden verpflichtet, die willkürliche Vertreibung von Bevölkerungsgruppen zu unterlassen, zu verbieten und zu verhindern, da Uganda Mitgliedstaat der Afrikanischen Union ist und das Rahmenabkommen zu Schutz und Hilfe von Binnenvertriebenen in Afrika (Kampala-Konvention) unterzeichnet hat. Stattdessen steht Uganda in der Pflicht, Binnenvertriebene zu schützen und ihnen ohne jede Diskriminierung humanitäre Hilfe zur Verfügung zu stellen.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die Apaa-Region ist seit Jahrzehnten Schauplatz von Gebietsstreitigkeiten. Schon während des LRA-Konfliktes, der von Kämpfen zwischen der paramilitärischen Widerstandsbewegung Lord’s Resistance Army gegen ugandische Truppen geprägt war, mussten die BewohnerInnen der Apaa-Region fliehen und sich in Camps ausserhalb ihrer Dörfer niederlassen. Im Jahr 2002, als sie immer noch in den Camps wohnten, gab das Parlament die Region amtlich als Naturreservat aus, um den Tourismus im Norden des Landes zu fördern. Jetzt befindet sich die Apaa-Region in einem Streit um die Landrechte, der zwischen zwei Distrikten ausgetragen wird: Adjumani hat die Region zum Tier- und Naturschutzgebiet ernannt, während Amuru die Region als angestammtes Siedlungsgebiet der Gemeinden betrachtet.
Am 10. Februar 2012 sprach das Hohe Gericht in Gulu eine einstweilige Verfügung aus, die der Uganda Wildlife Authority (UWA) und ihren VertreterInnen verbot, mit der «weiteren Zwangsräumung, Beschlagnahmung, Umwälzung des Landes und/oder der Einmischung in die Rechte, Besetzung und Nutzung des Landes fortzufahren, das den lokal ansässigen Gemeinden in der Region Pabbo und Apaa im Amuru-Distrikt gehört, bis eine Entscheidung in dem Prozess getroffen wird». Ungeachtet dieser Anordnung führten die ugandischen SoldatInnen die Zwangsräumungen der Gemeinden fort und besetzten weiter die Region. Nach den Zwangsräumungen hinderten sie die Gemeinden daran, sich ihre zerstörte Lebensgrundlage wieder aufzubauen. Im Jahr 2018 siedelten manche der vertriebenen Personen in andere Teile des Amuru Distrikts um. Andere, die keine Alternative hatten, kehrten in das strittige Gebiet zurück. Die letzte Gerichtsentscheidung in dem Fall gab es im Februar 2018.
Rachel* (geänderter Name) stammt aus dem Dorf Luru «A» in Apaa und erzählte, wie bewaffnete Soldaten am 1. Mai ihr Zuhause umstellt hatten. Sie wiesen sie an, all ihr Hab und Gut aus den drei Hütten zu räumen. Anschliessend brannten sie die Unterkünfte nieder und nahmen das Eigentum mit. Rachel sagt, sie sei zweimal von den Männern geschlagen worden. Ausserdem drohten sie ihr damit, sie umzubringen, falls sie zu ihrem Zuhause zurückkehren würde. Dann machten sie ein Foto von ihr. Rachel verbrachte eine Nacht im Busch und kehrte am nächsten Tag zu dem Land zurück, auf dem einen Tag zuvor noch ihr Zuhause gestanden hatte. Amnesty International erzählte sie, sie könne nirgendwo sonst hingehen.
Auch Victor* (geänderter Name) sagt, er sei zwischen März und Mai Opfer von drei Zwangsräumungen geworden. Victor stammt aus Acholi Ber. Alle fünf Behausungen von Victors Familie wurden bei der ersten Räumung durch die SoldatInnen am 15. März niedergebrannt. Nachdem sie es geschafft hatten, vier der fünf Hütten wieder aufzubauen, kehrten die bewaffneten Männer im April zurück und machten sie erneut dem Erdboden gleich. Am 2. Mai kamen sieben SoldatInnen der ugandischen Streitkräfte UPDF in das Dorf zurück und fanden Victor schlafend in einem mit Blech überdachten Unterschlupf, der normalerweise für die Landwirtschaft genutzt wird. Er erzählt, dass die BeamtInnen wissen wollten, was er «noch hier zu suchen» habe. Anschliessend schlugen sie ihn mit Kolben einer Pistole und einem Hammer und lachten ihn aus, als er zu entkommen versuchte. Amnesty International gegenüber sagt Victor, dass er infolge der Schläge Schwierigkeiten mit dem Gehen habe.

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