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Startseite Urgent Actions 2018 05 Urge governor not to veto abolition bill
UA 084/18
USA (New Hampshire)
Abgeschlossen am 14. Juni 2018
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Also support an online petition on this case by Equal Justice USA. The petition is available here and a link is included in the UA.

Abschaffung der Todesstrafe durchsetzen!

AI-Index: AMR 51/8344/2018

Im US-Bundesstaat New Hampshire hat das Repräsentantenhaus einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe angenommen. Nun muss die Gesetzesvorlage noch durch den Gouverneur bestätigt werden, der allerdings sein Veto angekündigt hat. Amnesty International fordert den Gouverneur zur Unterzeichnung des Gesetzes auf, damit New Hampshire den 19 weiteren US-Bundesstaaten folgt, die die Todesstrafe bereits abgeschafft haben.

Am 26. April stimmte das Repräsentantenhaus von New Hampshire mit 223 zu 116 Stimmen für einen Gesetzentwurf des Senats, der vorsieht, die Todesstrafe in New Hampshire abzuschaffen (Senatsvorlage Nr. 593). Im Senat war die Gesetzesvorlage am 15. März mit 14 zu 10 Stimmen angenommen worden. Nun wird der Gesetzentwurf noch Gouverneur Chris Sununu vorgelegt; hierfür liegt allerdings noch kein genaues Datum vor. Der Gouverneur kann das Gesetz entweder aktiv durch seine Unterschrift oder passiv durch Nichthandeln in Kraft setzen, oder aber sein Veto einlegen. In einer Stellungnahme vom 28. Februar sagte Chris Sununu: „Ich stehe auf der Seite der Verbrechensopfer, Ordnungskräfte und Gerechtigkeitverfechter, die sich gegen eine Abschaffung der Todesstrafe aussprechen. Schärfere Gesetze zum Schutz von Verbrechensopfern und ihren Familien haben für mich Priorität. Die Abschaffung der Todesstrafe ist ein Schritt in die falsche Richtung, und ich werde mein Veto gegen diesen Gesetzentwurf einlegen, wenn er auf meinem Schreibtisch landet. Für mich besteht kein Zweifel daran, dass bei den schwersten Verbrechen die Todesstrafe zu verhängen ist.“ Nach der Abstimmung im Repräsentantenhaus bekräftigte er erneut diese Intention.

Wie in der Aussage des Gouverneurs deutlich wird, gibt es in der Tat Ordnungskräfte, Verbrechensopfer und „Gerechtigkeitverfechter“, die sich für die Beibehaltung der Todesstrafe einsetzen. Doch was aus seiner Stellungnahme nicht hervorgeht, ist die Tatsache, dass es sich hierbei nicht um eine homogene Gruppe handelt und dass zahlreiche Ordnungskräfte und auch viele Verwandte von Mordopfern gegen die Todesstrafe sind. Im Jahr 2007 gaben vier RichterInnen des Obersten Gerichtshofs der USA folgende Stellungnahme ab: „Millionen Amerikanerinnen und Amerikaner sind gegen die Todesstrafe. In so gut wie jeder Gemeinschaft dieses Landes gibt es Personen, die der Überzeugung sind, dass die Todesstrafe nicht gerecht ist.“

Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt. Es werden Ressourcen für sie aufgewendet, die sinnvoller dafür eingesetzt werden könnten, um die Gründe für Gewaltverbrechen besser zu verstehen, solche Taten zu verhindern und den Betroffenen zu helfen. Die Vollstreckung eines Todesurteils ist unwiderruflich – es besteht die Gefahr, dass Personen hingerichtet werden, die auf der Grundlage von Justizirrtümern zum Tode verurteilt wurden, oder deren Todesurteile mit Diskriminierung oder anderen Ungerechtigkeiten einhergingen. Wie bereits mehrere RichterInnen des Obersten Gerichtshofs der USA über Jahre hinweg eingeräumt haben, ist das US-amerikanische System zur strafrechtlichen Verfolgung von Mordfällen von Willkür, Diskriminierung und Fehlern geprägt.

Bis heute haben 142 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Mehr als 90 dieser Länder haben seit 1976 die Todesstrafe entweder für alle Straftaten oder für gewöhnliche Straftaten per Gesetz abgeschafft. 1976 war das Jahr, in dem der Oberste Gerichtshof der USA die Wiederaufnahme von Hinrichtungen gewährte. Amnesty International ist der Ansicht, dass die Abschaffung der Todesstrafe in New Hampshire mitnichten ein „Schritt in die falsche Richtung“ wäre. Vielmehr wäre der US-Bundesstaat damit auf einer Linie mit zahlreichen Ländern, die auf die Abschaffung der Todesstrafe hinarbeiten. Die USA scheinen sich in jüngsten Jahren diesem weltweiten Trend angeschlossen zu haben: Es werden weniger Todesurteile verhängt, und seit 2007 haben sechs US-Bundesstaaten die Todesstrafe abgeschafft. Dadurch setzten sie im politischen Raum ein Beispiel, dem andere Bundesstaaten folgen könnten. In New Hampshire wurde zuletzt vor etwa 80 Jahren eine Hinrichtung vollzogen. Es ist an der Zeit, die Todesstrafe dort per Gesetz abzuschaffen.

Seit 1739 wurden in New Hampshire 24 Todesurteile vollstreckt, zuletzt am 14. Juli 1939. Im Jahr 1972 urteilte der Oberste Gerichtshof, dass die Anwendung der Todesstrafe in den USA verfassungswidrig sei. Grund für die Entscheidung war die willkürliche Art und Weise, in der Todesurteile gefällt wurden. 1976 nahm der Gerichtshof neue Regeln für Kapitalverbrechen an und bewilligte die Wiederaufnahme von Hinrichtungen. Die neuen Regeln sollten vermeintlich dafür sorgen, dass Urteile nicht länger auf Willkür beruhen. New Hampshire ging erst 1991 wieder zur Verhängung der Todesstrafe über.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

In den USA war die Anwendung der Todesstrafe in den vergangenen 40 Jahren durchgehend von Willkür und Fehlern geprägt. Seit 1973 gab es mehr als 160 bestätigte Fehlurteile in Mordprozessen. Zahlreiche Personen wurden hingerichtet, obwohl erhebliche Zweifel an ihrer Schuld bestanden. Prinzipiell wird die Todesstrafe in den USA nur für die „schwersten Verbrechen“ verhängt. Die Wirklichkeit sieht jedoch häufig anders aus, wie ein Richter des Obersten Gerichtshofs 1994 bemerkte: „Die grundlegende Frage – stellt das System akkurat und verlässlich fest, welche Angeklagten es ‚verdienen‘ zu sterben? – kann nicht affirmativ bejaht werden.“ Im Jahr 2015 argumentierten zwei RichterInnen, dass zwar „jeder Mord tragisch ist ..., die Verfassungsmässigkeit der Todesstrafe aber darauf beruht, dass sie nur in den allerschwersten Fällen angewendet wird. Und es liegen umfassende Beweise dafür vor, dass diese Einschränkung nicht immer gemacht wird.“ Sie wiesen ausserdem auf die Kosten der Todesstrafe hin. So koste die Verhängung von Todesurteilen in Kalifornien beispielsweise 137 Mio. US-Dollar pro Jahr, während ein vergleichbares System lebenslanger Haft ohne Bewährung 11,5 Mio. US-Dollar pro Jahr kosten würde. In Florida lägen die Kosten jeder Hinrichtung 23 Mio. US-Dollar über den Kosten für eine lebenslange Haftstrafe ohne Bewährung.
Derzeit befindet sich in New Hampshire eine Person im Todestrakt. Michael Addison war 2008 wegen des 2006 an dem Polizisten Michael Briggs begangenen Mordes zum Tode verurteilt worden. Da es in New Hampshire über die Jahre hinweg nur sehr wenige Verurteilungen und Strafverfolgungen in Mordfällen gegeben hat, ist es schwierig, die potenziellen Einsparungen zu quantifizieren, die sich für den Bundesstaat durch die Abschaffung der Todesstrafe ergeben würden. Aus Informationen bezüglich der Senatsvorlage Nr. 593 geht jedoch hervor, dass sich „die Kosten im Fall Addison bisher auf 2,5 Mio. US-Dollar belaufen haben. Dieser Fall wird noch mehrere Jahre weiterlaufen und daher noch weitere Kosten nach sich ziehen.“

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