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Startseite Urgent Actions 2015 12 Safety concerns for detained student activist
UA 277/15
Sudan
Abgeschlossen am 29. Januar 2016

Sorge um inhaftierten Studenten

AI-Index: AFR 54/3097/2015

Emad Al Sadig Ismael Hamdoun, Student an der Ahlia University in der Stadt Omdurman, wurde am 14. Dezember festgenommen und wird derzeit im Büro des sudanesischen Geheimdienstes (National Intelligence and Security Service – NISS) in Nordkhartum festgehalten. Es besteht Sorge um seine Sicherheit.

Die Familie von Emad Al Sadig Ismael Hamdoun ist der Ansicht, dass der Student festgenommen wurde, weil er am 12. Dezember einen Angehörigen des Geheimdienstes NISS öffentlich beschuldigt hatte, im Jahr 2012 an seiner Folterung in Haft beteiligt gewesen zu sein. Der NISS-Beamte soll laut Angaben eines Familienangehörigen dann damit gedroht haben, den Studenten festzunehmen.

Emad Al Sadig Ismael Hamdoun ist in der oppositionellen Umma-Partei (National Umma Party – NUP) aktiv. Ausserdem engagiert er sich in der sudanesischen Jugendbewegung Girifna. Der 24-Jährige, der an der Omdurman Ahlia University studiert, wurde am Abend des 14. Dezember von drei NISS-Angehörigen in Zivilkleidung vor der Zentrale der NUP festgenommen. Er konnte daraufhin seine Familie kontaktieren und ihr mitteilen, dass er ohne Anklage im NISS-Büro in Nordkhartum festgehalten wird.

Emad Al Sadig Ismael Hamdoun war bereits in der Vergangenheit festgenommen worden. Sowohl 2012 als auch 2013 wurde er festgenommen und in Gewahrsam gefoltert. Emad Al Sadig Ismael Hamdoun läuft nun Gefahr, in der Haft erneut gefoltert und anderweitig misshandelt zu werden.

Die Familie des Studenten gab am 15. Dezember eine Stellungnahme ab, in der sie erklärte, um die Sicherheit von Emad Al Sadig Ismael Hamdoun zu fürchten.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Im Jahr 2015 nahm der Geheimdienst NISS eine Reihe willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen vor, von denen einige offenbar politisch motiviert waren. Manche der Inhaftierten wurden ohne Anklage wieder freigelassen. Von den Betroffenen scheint niemand Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen wie z. B. Entschädigung für rechtswidrige Inhaftierung erhalten zu haben, und von den Sicherheitskräften scheint niemand zur Verantwortung gezogen worden zu sein. Der NISS unterdrückt weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. In der Woche des 14. Dezember wurde die Geschäftstätigkeit der unabhängigen Zeitung al-Tayar vom NISS auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Ausserdem wurden drei verbotene zivilgesellschaftliche Organisation daran gehindert, in Khartum eine Pressekonferenz abzuhalten, und das sudanesische Büro der internationalen Organisation TearFund wurde geschlossen.

Das 2010 verabschiedete Gesetz über die nationale Sicherheit räumt dem NISS umfassende Befugnisse zur Festnahme und Inhaftierung mutmasslich verdächtiger Personen ein; diese können dann bis zu viereinhalb Monate lang ohne gerichtliche Überprüfung festgehalten werden. Angehörige des NISS setzen diese Befugnisse häufig ein, um Personen willkürlich festzunehmen, zu inhaftieren, zu foltern und anderweitig zu misshandeln. Dasselbe Gesetz gewährt NISS-Angehörigen Schutz vor Strafverfolgung für im Zuge ihrer Arbeit begangene Handlungen. Dies hat zu einer fest etablierten Kultur der Straflosigkeit geführt. Am 5. Januar 2015 wurden durch das Parlament einige Verfassungsänderungen verabschiedet, welche die Lage noch verschärft haben.

Die Verfassungsänderungen gestehen dem NISS weitreichende Befugnisse zu, uneingeschränkt in die Bereiche Politik, Wirtschaft und Soziales einzugreifen.

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