Oppositioneller ohne Anklage in Haft
Paulin Makaya, Mitglied der kongolesischen Opposition, wurde am 23. November inhaftiert. Bisher ist er weder vor Gericht gestellt worden, noch hat man Anklage gegen ihn erhoben. Er wurde bereits mehrfach in Abwesenheit seines Rechtsbeistands verhört. Zu Beginn seiner Haft haben die Behörden ihm keine Besuche von Familienangehörigen gewährt.
Paulin Makaya, Präsident der Oppositionspartei Unis pour le Congo, hat am 20. November eine schriftliche Vorladung des Staatsanwaltes des Hohen Gerichts der kongolesischen Hauptstadt Brazzaville erhalten, in welcher er dazu aufgefordert wurde, im Rahmen einer Ermittlung zur Befragung in das Büro des Staatsanwalts zu kommen.
Paulin Makaya und sein Rechtsbeistand suchten am Montag dem 23. November das Büro des Staatsanwalts des Hohen Gerichts in Brazzaville auf. Während des Treffens wurde Paulin Makaya zu seiner vermeintlichen Teilnahme an unerlaubten Protesten gegen ein Referendum zur Verfassungsänderung im Kongo befragt. Der Protest war am 20. Oktober in Brazzaville von Mitgliedern der Opposition organisiert worden.
Als Paulin Makaya von der Staatsanwaltschaft befragt wurde, traten PolizeibeamtInnen in den Raum, nahmen ihn fest und brachten ihn zur zentralen Polizeiwache in Brazzaville. Dort wurde er in Abwesenheit seines Rechtsbeistands verhört. Sein Rechtsbeistand kam am folgenden Tag zur Polizeiwache, der Zugang zu seinem Mandanten wurde ihm jedoch verwehrt. Paulin Makaya wurde erneut am 26., 27. und 30. November ohne seinen Rechtsbeistand verhört. Seine Ehefrau erhielt zudem keine Erlaubnis, ihn zu besuchen oder ihm an seinem ersten Tag in Haft Essen zu bringen.
Paulin Makaya befindet sich seit dem 23. November auf der Polizeiwache in Haft. Er ist bisher weder vor Gericht gestellt worden, noch hat man Anklage gegen ihn erhoben. Somit ist die gesetzlich festgelegte maximale Dauer von 72 Stunden, die eine Person ohne Gerichtsverfahren und Anklage in Haft gehalten werden darf, bereits überschritten worden.
Hintergrundinformationen
Am 25. Oktober 2015 wurde ein Referendum zur Änderung der kongolesischen Verfassung abgehalten, um unter anderem dem derzeitigen Präsidenten zu ermöglichen, 2016 für eine dritte Amtszeit zu kandidieren.
Vor dem Referendum kam es zu massiven Einschränkungen der Medienfreiheit. So wurde das mobile Internet gesperrt, es konnten keine SMS verschickt werden und das Signal einiger Radiosender in Brazzaville konnte nicht mehr empfangen werden. Zudem wurden die Versammlungsfreiheit eingeschränkt und viele Demonstrationen verboten oder mit Gewalt aufgelöst. Vor dem Referendum waren Demonstrationen in Brazzaville, Pointe Noire und in anderen Städten organisiert worden, um Kritik an den geplanten Verfassungsänderungen zu äussern. Kongolesische Sicherheitskräfte setzten unverhältnismässige und zum Teil unnötige Gewalt und scharfe Munition gegen die Demonstrierenden ein, die sich am 20. Oktober in Brazzaville versammelt hatten. Ausschreitungen zwischen den Sicherheitskräften und Demonstrierenden haben zum Tod von mindestens sechs Menschen und zu zahlreichen Verletzten geführt.
In Folge der Verabschiedung der Verfassungsänderungen am 27. Oktober 2015 und der Bestätigung durch das Verfassungsgericht am 6. November fanden zahlreiche Festnahmen und Einschüchterungen von Personen statt, die sich offen gegen die Verfassungsänderungen ausgesprochen hatten. Paulin Makayas Wohnsitz wurde am 30. Oktober von unbekannten Einzelpersonen und Sicherheitskräften umstellt und ausgeplündert. Aufgrund dieser Ereignisse erstattete er am 20. November Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und versuchten Mordes bei der Staatsanwaltschaft des Hohen Gerichts in Brazzaville.
Im Kongo ist es gängige Praxis, dass Familienangehörige Inhaftierten Essen ins Gefängnis bringen, da oftmals keine angemessene Versorgung durch die Behörden erfolgt.