Unmittelbar drohende Hinrichtung
Der 25-jährige Iraner Alireza Shahi soll am 11. November hingerichtet werden. Er war wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Amnesty International befürchtet, dass er kein faires Gerichtsverfahren erhalten hat.
Alireza Shahi soll am 11. November hingerichtet werden. Er befindet sich im Raja’i-Shahr-Gefängnis von Karadsch in der Nähe von Teheran in Haft. Dort war er am 1. November zur Vorbereitung seiner Hinrichtung in Einzelhaft verlegt worden. Die Hinrichtung war ursprünglich für den 4. November angesetzt, wurde am 2. November jedoch verschoben, um der Familie von Alireza Shahi sieben Tage Zeit zu geben, von der Familie des Opfers eine Begnadigung zu erwirken. Daher wurde Alireza Shahi zunächst wieder in den allgemeinen Trakt des Gefängnisses zurückverlegt.
Alireza Shahi war am 23. Juni 2012 nach dem islamischen Prinzip qesas («Vergeltung gleicher Art») zum Tode verurteilt worden. Er soll im Alter von 18 Jahren an einer tödlichen Messerstecherei beteiligt gewesen sein, die bei einem Streit zwischen mehreren jungen Männern im Dezember 2008 ausbrach. Amnesty International ist besorgt angesichts der Behandlung von Alireza Shahi und befürchtet, dass er in einem unfairen Verfahren verurteilt wurde. Alireza Shahi wurde nach seiner Festnahme mehr als zwei Wochen lang ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand oder seiner Familie festgehalten. In dieser Zeit soll er gefoltert oder anderweitig misshandelt worden sein. Aus den Gerichtsakten geht hervor, dass Alireza Shahi während der Voruntersuchung gestanden hatte, den Mann erstochen zu haben. Später gab er jedoch einem anderen Beteiligten die Schuld, den man ebenfalls verdächtigte, das Opfer erstochen zu haben. Das Gerichtsverfahren gegen Alireza Shahi bestand nur aus einer einzigen Anhörung vor der Abteilung 71 des Teheraner Strafgerichts. Sein Todesurteil wurde im Mai 2013 durch den Obersten Gerichtshof bestätigt.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode. Die Todesstrafe verletzt das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben und stellt die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen dar.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Am 8. Dezember 2008 wurde Alireza Shahi nach der Messerstecherei mit einer Stichwunde ins Krankenhaus eingeliefert. Noch am selben Tag wurde er festgenommen und auf eine Polizeiwache (agahi) gebracht.
Seine Familie durfte ihn am 1. November 2015 ein letztes Mal sehen, als er zur Vorbereitung seiner Hinrichtung in Einzelhaft verlegt wurde. Die Hinrichtung war ursprünglich für den 4. November angesetzt. Am 2. November wurde jedoch ein Hinrichtungsaufschub von sieben Tagen gewährt, und man verlegte Alireza Shahi wieder in eine normale Zelle.
Gemäss internationalen Menschenrechtsnormen und -standards muss gewährleistet sein, dass zum Tode verurteilte Personen sämtliche Garantien für ein faires Verfahren erhalten. Für mutmassliche Straftäter muss die Unschuldsvermutung gelten. Die Todesstrafe darf nur verhängt werden, wenn die Schuld des Angeklagten in eindeutiger und überzeugender Weise, die keine andere Erklärung des Sachverhalts zulässt, nachgewiesen wurde. Diese Garantien umfassen auch das Recht auf Vertretung durch einen Rechtsbeistand eigener Wahl in allen Stadien des Strafverfahrens und somit auch während der Untersuchungshaft, des Verhörs und der Voruntersuchung.