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Startseite Urgent Actions 2015 09 Health of solitary confinement prisoner at risk
UA 210/15
Indien
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Nach mehr als zwei Jahren Einzelhaft im Hungerstreik

AI-Index: ASA 20/2535/2015

Zabiuddin Ansari protestiert seit dem 5. August mit einem Hungerstreik gegen seine Einzelhaft im Zentralgefängnis von Mumbai. Ihm wird eine Beteiligung an der Planung und Koordination der Anschläge in Mumbai 2008 vorgeworfen. Er befindet sich bereits seit mehr als zwei Jahren und acht Monaten im Rahmen seiner Untersuchungshaft in Einzelhaft.

Zabiuddin Ansari wurde im Juni 2012 festgenommen. Ihm wird eine Beteiligung an der Planung und Koordination der Anschläge in Mumbai 2008 vorgeworfen, bei denen 164 Menschen getötet und mehr als 300 verletzt wurden. Am 5. August 2015 ist er in den Hungerstreik getreten und nimmt seitdem ausschließlich Wasser zu sich. Er protestiert so dagegen, dass er im Zentralgefängnis von Mumbai bereits seit langem und auf unbestimmte Zeit in Einzelhaft festgehalten wird. Seine Rechtsbeistände geben an, dass sich sein Gesundheitszustand zusehends verschlechtert. Sie sagten Amnesty International, dass Zabiuddin Ansari extrem schwach sei und nicht ohne Hilfe laufen könne. Zabiuddin Ansari hat bei den Gefängnisbehörden ein Ende seiner Einzelhaft beantragt. Die Regierung des Bundesstaates Maharashtra hat jedoch erklärt, dass man ihn in Einzelhaft festhalte, um seine Sicherheit garantieren zu können.

Im August 2013 stellte Zabiuddin Ansari einen Antrag beim Hohen Gericht (Bombay High Court) auf Beendigung seiner Einzelhaft. Das Gericht lehnte den Antrag ab und gab an, dass die Gefängnisverwaltung die Berechtigung hätte, jegliche Maßnahmen zu ergreifen, die sie als erforderlich erachtet, um die Sicherheit und den Schutz der Häftlinge gewährleisten zu können.

Zabiuddin Ansari reichte am 4. September 2015 einen Antrag beim Obersten Gerichthof ein. Darin gab er an, dass man ihn in einer Zelle ohne Fenster festhalte, in der ununterbrochen eine grelle Lampe leuchte, die den Raum aufheize. Er fühle sich deswegen wie in einem «Ofen».

Die überarbeiteten UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen besagen, dass das Festhalten einer Person in Einzelhaft für mehr als 15 aufeinanderfolgende Tage einer Inhaftierung über einen langen Zeitraum gleichkommt und daher verboten ist. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter hat erklärt, dass Einzelhaft über lange Zeiträume schwerwiegenden psychischen Schmerz oder Leid verursache und Folter und anderweitiger Misshandlung gleichkommen könne. Darüber hinaus hat der Oberste Gerichtshof von Indien geurteilt, dass Einzelhaft das Recht auf Leben und persönliche Freiheit verletzen kann, das in der indischen Verfassung festgeschrieben ist.

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