Unmittelbar drohende Hinrichtung einer Frau
Kelly Gissendaner soll am 29. September im US-Bundesstaat Georgia hingerichtet werden. Sie war 1998 des 1997 begangenen Mordes an ihrem Ehemann Douglas für schuldig befunden worden. Sie übernimmt die Verantwortung für ihre Beteiligung an dem Verbrechen. Ihr Mitangeklagter, der die Tat begangen hat, wurde nicht zum Tode, sondern zu lebenslanger Haft verurteilt.
Douglas Gissendaner wurde am 7. Februar 1997 getötet. Kelly Gissendaner und Gregory Owen, die eine Beziehung miteinander hatten, wurden des Mordes angeklagt. Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Absicht erklärt hatte, die Todesstrafe zu fordern, bot sie beiden Angeklagten im Gegenzug für ein Schuldeingeständnis eine lebenslange Haftstrafe an, wobei nach 25 Jahren zum ersten Mal ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt werden kann. Gregory Owen ging auf dieses Angebot ein und erklärte sich bereit, gegen Kelly Gissendaner auszusagen. Kelly Gissendaner lehnte das Angebot jedoch ab – offenbar weil sie sich für weniger schuldig als Gregory Owen einstufte und deshalb der Ansicht war, schon früher als nach 25 Jahren Haft einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen können zu müssen. Im Gerichtsverfahren sagte Gregory Owen aus, dass es Kelly Gissendaner war, die als erste die Idee zur Sprache brachte, ihren Mann zu töten. Sie habe ihm dann Anweisungen gegeben, wie er die Tat verüben sollte. Am Tatabend zwang Gregory Owen dann Douglas Gissendaner, an einen abgelegenen Ort zu fahren, wo er ihn erstach und anschliessend einige Sachen mitnahm, um die Tat wie einen Raubüberfall aussehen zu lassen. Kelly Gissendaner wurde aufgrund dieser Aussagen für schuldig befunden und zum Tode verurteilt.
Auf dem Hinrichtungsbefehl ist festgelegt, dass die Exekution von Kelly Gissendaner zwischen dem 29. September und dem 6. Oktober 2015 stattfinden soll. Der zuständige Beamte der Vollstreckungsbehörde hat die Hinrichtung auf den 29. September um 19 Uhr festgesetzt. Dies ist bereits der dritte Hinrichtungstermin für Kelly Gissendaner in diesem Jahr. Sie sollte zunächst im Februar exekutiert werden, erhielt aber wegen schlechten Wetters einen mehrtägigen Hinrichtungsaufschub. Der neue Hinrichtungstermin wurde dann ausgesetzt, weil das Mittel, das in der Giftspritze verwendet werden sollte, «trüb» aussah.
Der Begnadigungsausschuss des US-Bundesstaates Georgia lehnte im Februar 2015 eine Begnadigung ab. Dem Ausschuss waren Beweise – darunter vom Gefängnispersonal – vorgelegt worden, die die guten Rehabilitierungsmöglichkeiten von Kelly Gissendaner und ihre Reue dokumentieren. Auch ihr positives Verhalten und ihr guter Einfluss auf die Mithäftlinge wurden in den dem Begnadigungsausschuss vorgelegten Unterlagen geschildert. Kelly Gissendaner sagte: «Ich kann mein unendliches Bedauern und meine Reue über die Beteiligung an der Ermordung meines Mannes Douglas Gissendamer nicht in Worte fassen. Wegen meiner Taten haben unsere Kinder ihren geliebten Vater, die Familie Gissendamer ihren geliebten Sohn, Bruder und Onkel und die Gemeinde einen ihrer besten Bürger verloren … Ich würde alles rückgängig machen, wenn dies möglich wäre. Es gibt keine Entschuldigung für das, was ich getan habe. Ich trage die volle Verantwortung für meine Rolle in der Ermordung meines Mannes.» Unter dem Link http://www.kellyonmymind.com/children/ finden Sie ein Video der Kinder von Douglas und Kelly Gissendaner.
Hintergrundinformationen
In den USA wurden dieses Jahr bisher 20 Hinrichtungen vollzogen, zwei davon in Georgia. Seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen in den USA im Jahr 1976, vier Jahre nachdem bestehende Gesetze aufgrund der willkürlichen Art und Weise, in der Todesurteile verhängt wurden, aufgehoben worden waren, wurden dort 1.414 Todesurteile vollstreckt, davon 57 in Georgia. Seit 1976 wurden in den USA 15 Frauen hingerichtet. Kelly Gissendaner wäre die erste Frau, die seit der Exekution von Lena Baker durch den elektrischen Stuhl am 5. März 1945 in Georgia hingerichtet werden würde.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt. Weltweit haben 140 Staaten die Todesstrafe in Gesetz oder Praxis abgeschafft.
Weiter auf Englisch
Kelly Gissendaner’s application for clemency to the Board of Pardons and Paroles included support from a number of correctional officers and others who have come into contact with her over the years she has been on death row. For example, a professor in the theology programme completed by Kelly Gissendaner said of the prisoner: “She has gone back to her painful memories, taken responsibility for them in the present, and showed profound remorse about whom she had been and what she had done… The depth of her spiritual growth in prison has been visible and concrete”. A corrections officer who knew Kelly Gissendaner over a 12-year period said: “I have known many inmates and I can honestly say Kelly Gissendaner was one of the most respectful. Even though Kelly was considered the highest security level, I wish all inmates were like her… She helped to make the range less disruptive and more tolerable”. A transport officer with the prison who “personally monitored Kelly Gissendaner for seven years” told the Board that she was “exactly the opposite” of a violent inmate, “the type of inmate we need in our institutions… officers appreciated the calming effect she had on problematic inmates”. Another officer recalled Kelly Gissendaner’s “positive influence with mental health inmates… Ms Gissendaner helped to prevent several suicides by alerting officers about inmates who were self-mutilating or becoming more agitated and destructive… Many officers have reported to me Kelly was a tremendous help to them with some very difficult inmates”.
Article 10 (3) of the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) states: “The penitentiary system shall comprise treatment of prisoners the essential aim of which shall be their reformation and social rehabilitation”. When the US Supreme Court overturned existing death penalty laws in the USA in Furman v. Georgia in 1972, one of the Justices wrote: “The penalty of death… is unique in its total irrevocability. It is unique in its rejection of rehabilitation of the convict as a basic purpose of criminal justice. And it is unique, finally, in its absolute renunciation of all that is embodied in our concept of humanity”. More than 70 countries have abolished the death penalty for all crimes since 1972 and today 140 countries are abolitionist in law or practice. Recognition under international human rights law of the existence of the death penalty should not be invoked “to delay or to prevent the abolition of capital punishment”, in the words of article 6.6 of the ICCPR. According to the expert body established by the ICCPR to monitor its implementation, the UN Human Rights Committee, Article 6 “refers generally to abolition in terms which strongly suggest that abolition is desirable… [A]ll measures of abolition should be considered as progress in the enjoyment of the right to life”. Amnesty International opposes the death penalty in all cases, unconditionally.