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Startseite Urgent Actions 2015 09 Government moves to close NGO
UA 196/15
Ecuador
Abgeschlossen am 7. Oktober 2015

NGO droht Schliessung

AI-Index: AMR 28/2433/2015

Der ecuadorianischen Organisation Fundamedios droht die Schliessung. Vermutlich versuchen die Behörden so, die Rechte auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit in Ecuador einzuschränken und die legitime Arbeit von MenschenrechtsverteidigerInnen und NGOs zu behindern. Auch andere Organisationen könnten geschlossen werden.

Am 8. September setzte das Nationale Sekretariat für Kommunikation (Secretaría Nacional de Comunicación – Secom) die Organisation Fundamedios darüber in Kenntnis, dass ein Verfahren zur Schliessung der NGO in Gang gesetzt worden sei. Laut der Mitteilung habe die Organisation, welche sich für Meinungsfreiheit in Ecuador einsetzt, gegen ihre eigene Satzung sowie gegen das Dekret Nr. 16 verstossen. Das Dekret enthält eine Reihe von Einschränkungen und Vorschriften für NGOs. Die VertreterInnen von Fundamedios haben nun zehn Tage Zeit, sich gegen die Vorwürfe zu wehren und gegen die Entscheidung vorzugehen.

Laut der Mitteilung hat «Fundamedios Nachrichten, Meldungen und Essays mit unbestreitbar politischem Unterton veröffentlicht, der die Ausrichtung dieser gesellschaftlichen Organisation deutlich macht, deren Aufgabenbereich sich auf gesellschaftliche Kommunikation und gesellschaftlichen Journalismus beschränken sollte.» Fundamedios hat die Verwicklung in parteipolitische Aktivitäten abgestritten und sieht in dem Vorgehen des Secom eine Vergeltungsmassnahme dafür, dass die NGO Gefahren für die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Ecuador prüft und aufdeckt.

Weiterhin heisst es in der der Mitteilung, dass Fundamedios gegen Artikel 26 des Dekrets Nr. 16 verstossen habe. Dieser Artikel besagt, dass die „Verfolgung politischer Aktivitäten, die politischen Parteien und Bewegungen mit Eintragung beim Nationalen Wahlrat vorbehalten sind, und die den Landesfrieden beeinträchtigen oder der Regierungspolitik zuwiderlaufen und daher die Staatssicherheit national oder international gefährden“, ein Grund für die Schliessung einer Organisation sei.

Hintergrundinformationen

Im Juni 2013 bewilligte der ecuadorianische Präsident Rafael Correa Delgado das Dekret Nr. 16, welches den Behörden weitreichende Befugnisse im Hinblick auf die Überwachung und Auflösung von Nichtregierungsorganisationen einräumt.
Einige Monate nachdem das Dekret erlassen worden war, wurde die Indigenen- und Umweltschutzorganisation Fundación Pachamama am 4. Dezember 2013 geschlossen. Laut der Anordnung zur Schliessung soll die NGO gegen das Dekret verstossen haben, welches bei einer «Abweichung von den Vereinszwecken, derentwegen die NGO gegründet wurde» und der «Verfolgung politischer Aktivitäten, die politischen Parteien und Bewegungen mit Eintragung beim Nationalen Wahlrat vorbehalten sind, und die den Landesfrieden beeinträchtigen oder der Politik der Regierung zuwiderlaufen und daher die Staatssicherheit national oder international gefährden» die Schliessung der betreffenden NGO vorsieht. (Nähere Informationen dazu finden Sie online unter: „Polizei schliesst NGO Pachamama“, https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-326-2013/polizei-schliesst-ngo-pachamama)
Eine kürzlich vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedete Resolution zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen fordert Staaten auf, zu gewährleisten, dass Gesetze zur öffentlichen Ordnung und Sicherheit klar definierte Bestimmungen enthalten, die mit den internationalen Menschenrechtsnormen im Einklang stehen. Weiter heisst es, dass solche Gesetze nicht dazu eingesetzt werden dürfen, die Ausübung der Menschenrechte einzuschränken oder zu verhindern. Hierzu zählen auch die Rechte auf freie Meinungsäusserung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung, welche unverzichtbar für den Schutz und die Förderung anderer Rechte sind (A/HRC/RES/22/6).

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