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Startseite Urgent Actions 2015 08 Torture survivor’s whereabouts unknown
UA 182/15
Mexiko
Abgeschlossen am 28. September 2015

Folteropfer verschwunden

AI-Index: AMR 41/2293/2015

Von Artemio Duarte Martínez fehlt seit dem 11. August jede Spur. Er gehört zu einer Gruppe von 25 Polizeibeamten, die 2009 in Tijuana gefoltert wurden. Vor seinem Verschwinden war er drangsaliert und bedroht worden, weil er seine Folterung zur Anzeige gebracht hatte. Die Behörden müssen dringend seinen Verbleib ausfindig machen und Schutzmassnahmen für seine Familie, seine Rechtsbeistände und die weiteren 24 Folteropfer ergreifen.

Rechtsbeistände von Artemio Duarte Martínez, einem Folteropfer aus Tijuana im nördlich gelegenen Bundesstaat Baja California, haben Amnesty International gegenüber angegeben, dass ihr Mandant seit dem 11. August „verschwunden“ sei. Seit er seine Folterung zur Anzeige gebracht hatte, berichtete Artemio Duarte Martínez über wiederholte Drohungen. Amnesty International ist der Ansicht, dass die lokalen Behörden bisher keine wirksame Untersuchung eingeleitet haben, um den Verbleib von Artemio Duarte Martínez ausfindig zu machen.

Zwischen dem 21. und 27. März 2009 wurden 25 Polizeibeamte der Stadt Tijuana, darunter auch Artemio Duarte Martínez, willkürlich inhaftiert. Man hielt sie auf dem Militärstützpunkt des 28. Infanteriebataillons in der 2. Militärzone in Tijuana fest. Nach drei Tagen erliess ein Bundesrichter eine Untersuchungshaftanordnung (arraigo) wegen des Verdachts auf Verbindungen zum organisierten Verbrechen gegen die Männer. Man hielt sie 41 Tage ohne Zugang zu einem/einer Richter/in, einem Rechtsbeistand ihrer Wahl und medizinischer Betreuung auf dem Militärstützpunkt fest. Während dieser Zeit soll man sie gefoltert und anderweitig misshandelt haben, um „Geständnisse“ zu erhalten, mit denen sie sich gegenseitig belasten.

Seitdem kämpfen die 25 Polizisten für Gerechtigkeit. Sie fordern unter anderem ihre Wiederzulassung als Beamte der städtischen Polizei und die strafrechtlichen Verfolgung der Personen, die für ihre Folter verantwortlich sind. Die Folteropfer und ihre Rechtsbeistände haben bereits mehrfach berichtet, in Zusammenhang mit dem Fall drangsaliert worden zu sein. Einer der Männer meldete den Behörden im Juni 2015, dass er von Angehörigen der Polizei in Tijuana direkt bedroht worden sei. Die PolizistInnen sollen von ihm verlangt haben, die Anzeigen zurückzuziehen. Die Nationale Menschenrechtskommission (Comisión Nacional de Derechos Humanos) erliess daraufhin am 12. Juni Schutzmassnahmen (medidas cautelares) für alle 25 Folteropfer und ihre Rechtsbeistände.

Hintergrundinformationen

Folter ist in Mexiko weit verbreitet. Angehörige der Polizei und des Militärs wenden Folter oft im Rahmen von Einsätzen zur öffentlichen Sicherheit an, um „Geständnisse“ oder Informationen von Tatverdächtigen oder Personen zu erpressen, die sich lediglich zur falschen Zeit am falschen Ort befinden. PolizeibeamtInnen setzen Folter zudem ein, um Häftlingen Angst einzuflössen und sie in der Folge davor zurückschrecken, die Misshandlungen zu melden.
Folter und Misshandlungen werden häufig von Ordnungskräften, höheren BeamtInnen, StaatsanwältInnen, RichterInnen und einigen Menschenrechtskommissionen stillschweigend gebilligt, toleriert oder ignoriert. Dies führt dazu, dass die meisten TäterInnen straffrei bleiben, was ein ständiges Risiko für die Bevölkerung darstellt. Seit Folter im Jahre 1991 in Mexiko unter Strafe gestellt wurde, sind nur sieben Folterer auf Bundesebene verurteilt worden. StaatsanwältInnen und RichterInnen verwenden unter Folter erzwungene Beweise, um Personen strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen.
Im Mai 2014 startete Amnesty International die internationale Stop-Folter-Kampagne, die sich unter anderem auf Mexiko konzentriert. Weitere Informationen finden Sie auf: http://www.stopfolter.de/. Einen Kurzbericht von Amnesty International zu Folter und Misshandlungen in Mexiko finden Sie unter https://www.amnesty.de/files/140601_Stop_Folter_Laenderbriefings_lang_Mexiko_DE_FINAL.pdf.
Entführungen und Verschwindenlassen sind in Mexiko nach wie vor Routine. Der Verbleib der meisten Opfer wird nicht aufgeklärt. Laut der mexikanischen Regierung gelten in Mexiko derzeit insgesamt 25.000 Menschen als vermisst. In den meisten Fällen bleiben die TäterInnen straffrei. Es ist nicht bekannt, in wie vielen Fällen staatliche Bedienstete direkt oder indirekt mit dem Verschwindenlassen zu tun haben. 2013 richtete die Generalstaatsanwaltschaft eine Spezialabteilung zur Untersuchung von Fällen von Entführungen und Verschwinden und zur Suche nach den Betroffenen ein. Bisher gibt es jedoch keine genaueren Informationen, wie wirksam die Untersuchungen dieser Spezialabteilung sind.

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