Benutzerspezifische Werkzeuge
Amnesty Urgent Actions
Startseite Urgent Actions 2015 07 Protect Uighurs from return to torture
UA 154/15
Thailand
Abgeschlossen am 21. August 2015

Uigurinnen und Uiguren nicht ausweisen

AI-Index: ASA 39/2065/2015

In Thailand befinden sich etwa 50 ethnische UigurInnen in Gewahrsam, weil sie ohne gültige Papiere ins Land eingereist sein sollen. Ihnen droht nun die Ausweisung in ein Land, in dem sie Gefahr laufen, gefoltert zu werden. Am 8. Juli erst hatten die Behörden ungefähr 100 Personen nach China ausgewiesen.

Die 50 Betroffenen sind offenbar Teil einer Gruppe von einigen hundert UigurInnen, die im März 2014 von den thailändischen Behörden inhaftiert wurden, weil sie ohne gültige Papiere nach Thailand eingereist sein sollen. Damaligen Medienberichten zufolge hatten die chinesischen Behörden einige Mitglieder dieser Gruppe als ethnische UigurInnen aus der Autonomen Region Xinjiang identifiziert.

Die thailändischen Behörden haben bestätigt, dass am Morgen des 8. Juli etwa 100 Personen, die als chinesische Staatsangehörige identifiziert werden konnten, nach China zurückgeführt wurden, und dass weitere 170 Menschen in die Türkei ausgewiesen wurden. Die Staatsangehörigkeit von 50 weiteren Personen, die sich derzeit in Gewahrsam befinden, sei noch nicht abschliessend geklärt.

UigurInnen aus der Autonomen Region Xinjiang laufen bei einer Rückführung nach China Gefahr, gefoltert oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ausgesetzt zu werden. Amnesty International hat zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen uigurische Asylsuchende nach ihrer Abschiebung in China inhaftiert und Berichten zufolge gefoltert wurden. In manchen Fällen wurden sie zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Der Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (non-refoulement) untersagt die Überstellung von Personen in Staaten oder Territorien, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Thailand muss diesen völkerrechtlichen Grundsatz respektieren, der in zahlreichen internationalen Abkommen verankert ist und als Völkergewohnheitsrecht für alle Staaten bindend ist, egal ob sie Vertragsstaaten bestimmter Abkommen sind oder nicht. Die Rückführung von Personen in ein Land, in dem ihnen Folter und andere Misshandlung drohen könnte, würde zudem gegen das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verstossen, dessen Vertragsstaat Thailand ist.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Das thailändische Einwanderungsgesetz sieht ausländische Staatsangehörige, die sich ohne gültiges Visum in Thailand aufhalten, als «illegale Einwanderer» an, die festgenommen, auf unbestimmte Zeit festgehalten und abgeschoben werden können.
Die Uiguren sind eine grösstenteils muslimische ethnische Minderheit, die hauptsächlich in der Autonomen Region Xinjiang auf dem Gebiet der Volksrepublik China lebt. Seit den 1980er-Jahren werden die Uiguren immer wieder Opfer von systematischen schweren Menschenrechtsverletzungen wie willkürlicher Festnahme und Inhaftierung, Haft ohne Kontakt zur Aussenwelt und starken Einschränkung ihrer Religionsfreiheit und sozialen und kulturellen Rechte. Die lokalen Behörden kontrollieren die Religionsausübung weiterhin streng. So ist es beispielsweise allen Staatsbediensteten und Kindern unter 18 Jahren verboten, in Moscheen zu beten. Die Politik der chinesischen Regierung schränkt den Gebrauch der uigurischen Sprache und die Religionsfreiheit in erheblichem Masse ein und fördert den Zustrom von Han-Chinesen in die Region.
Seit Jahrzehnten werden die Menschenrechte von UigurInnen verletzt, doch in den vergangenen Jahren hat sich die Situation noch weiter verschärft. Seit den Angriffen auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 nutzen die chinesischen Behörden den «Krieg gegen den Terror» als Vorwand dafür, die UigurInnen noch stärker zu unterdrücken. Sie stellen Manifestationen von Unzufriedenheit seitens der UigurInnen in den Kontext des internationalen Terrorismus und klassifizieren ungewünschte Ausdrücke uigurischer kultureller Identität als «separatistisches» Verhalten.
Im Mai 2014 begann in der Autonomen Region Xinjiang eine einjährige Kampagne im Namen der Terrorbekämpfung, in deren Rahmen es zu zahlreichen Festnahmen, summarischen Gerichtsverfahren und Massenverurteilungen kam. Die Regierung forderte eine bessere «Zusammenarbeit» zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, woraufhin Befürchtungen laut wurden, dass das Recht der Angeklagten auf faire Gerichtsverfahren nicht gesichert sei. Im Januar 2015 wurde die Kampagne für die Dauer des laufenden Jahres verlängert. Im Zuge dessen entschliessen sich viele UigurInnen dazu, aus dem Land zu fliehen. Als Reaktion darauf schikanieren die chinesischen Behörden die zurückgebliebenen Verwandten der Geflüchteten, um ihre Rückkehr zu erwirken. Ausserdem werden verstärkt Anstrengungen unternommen, den Einsatz von uigurischen AktivistInnen in anderen Ländern für Menschenrechte und politische Rechte stark einzuschränken. Viele im Ausland lebende UigurInnen, darunter auch Asylsuchende und Flüchtlinge, sind daher zunehmend besorgt, dass sie nach China zurückgeführt werden könnten.
In den vergangenen Jahren sind zahlreiche uigurische Asylsuchende aus südost- und zentralasiatischen Ländern nach China zurückgeführt worden. So haben die kambodschanischen Behörden im Dezember 2009 beispielsweise 20 uigurische Asylsuchende abgeschoben. Fünf der 20 Betroffenen sind Berichten zufolge in China zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Acht weitere sollen in nichtöffentlichen Verfahren Gefängnisstrafen zwischen 16 und 20 Jahren erhalten haben. Im Dezember 2012 wies Malaysia sechs UigurInnen aus, deren Asylanträge noch vor dem UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) anhängig waren. Es liegen bislang keine genauen Informationen zu ihrem Schicksal vor.

10 Briefe verschickt  
My Urgent Actions
Fürs Mitzählen lassen Ihres Briefes und Update-Funktion zu nutzen müssen Sie sich
einloggen oder
anmelden
Downloads
UA 154/15 english
Microsoft Word Document, 61.5 kB
UA 154/15 français
Microsoft Word Document, 69.5 kB
UA 154/15 deutsch
Microsoft Word Document, 66.0 kB
Mehr zum Thema

Folter

Warum ist Folter immer falsch und nutzlos? Wie engagiert sich Amnesty für die Wahrung des absoluten Folterverbots? Mehr