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Amnesty Urgent Actions
Startseite Urgent Actions 2015 06 Urgent health concern for two detainees
UA 133/15
Guinea
Abgeschlossen am 17. Juni 2015

Häftlinge ohne medizinische Versorgung

AI-Index: AFR 29/1868/2015

Dogius Koly Théa und Kala Honomou, zwei in Guinea willkürlich inhaftierte Männer, deren Gesundheitszustand sich zunehmend verschlechtert, benötigen dringend medizinische Hilfe. Seit ihrer Festnahme am 7. Mai wurden sie weder einer erkennbar strafbaren Handlung angeklagt noch vor Gericht gestellt.

Dogius Koly Théa, ein 28-jähriger Unteroffizier und Vater zweier Kinder, sowie Kala Honomou, ein 47-jähriger Volkswirt und Vater von fünf Kindern, wurden am 7. Mai auf der Gendarmerie von Nzérékoré in Guinea inhaftiert. Am 11. Mai wurden sie ohne rechtliche Begründung oder Zugang zu Rechtsbeiständen in das Gendarmeriegefängnis PM3 in Conakry verlegt, das weit weg von ihren Familien liegt. Die erste Woche im Gefängnis mussten sie in Zellen verbringen, die als Toiletten genutzt wurden, und dort auf dem Boden schlafen.

Bei ihrem Eintreffen in Conakry wurde Dogius Koly Théa und Kala Nonomou mitgeteilt, dass wegen eines Putschversuchs gegen sie ermittelt würde. Der Versuch eines Putsches ist nach guineischem Recht keine anerkannte Straftat. Trotz offizieller Anträge der Staatsanwaltschaft weigerte sich der befehlshabende Offizier des PM3-Gefängnisses jedoch, sie vor ein Gericht zu bringen.

Dogius Koly Théa leidet seit mehr als zwei Wochen an hohem Fieber und Schmerzen. Angehörige der Gendarmerie hatten ihn in eine Klinik gebracht, nachdem er in seiner Zelle ohnmächtig geworden war. Er konnte jedoch nicht angemessen behandelt werden. Er erhielt stattdessen Medikamente und wurde in die Haftanstalt zurückgebracht. Sein Gesundheitszustand verschlechtert sich weiter. Kala Honomou hat seit über drei Wochen eine schwere Lungeninfektion. Trotz wiederholter Anfragen seines Rechtsbeistands hat die Gendarmerie ihm bisher jeglichen Zugang zu ärztlicher Behandlung untersagt.

Hintergrundinformationen

Medienberichten zufolge erwähnte Präsident Alpha Condé in einer Rede am 23. Mai anlässlich eines Besuchs in Nzérékoré eine Gruppe von Männern, die in schädliche Aktivitäten verwickelt seien und sich im Wald von Kéréma aufhielten. Das ist die Gegend, in der Dogius Koly Théa und Kala Honomou leben. Er wies darauf hin, dass der Staat gegen alle, die an diesen Aktivitäten beteiligt seien, vorgehen und der Polizei, Gendarmerie und Armee entsprechende Ressourcen zuteilen würde.
Vier Monate vor den nationalen Wahlen in Guinea sind die Rechte auf freie Meinungsäusserung und friedliche Versammlung ernsthaft gefährdet. Im Oktober 2015 finden Präsidentschaftswahlen, 2016 Kommunalwahlen statt.
Seit Bekanntgabe des Zeitplans für die Wahlen wurden bei Zusammenstössen zwischen Protestierenden und Sicherheitskräften im Zusammenhang mit den bevorstehenden Wahlen in Conakry und anderen Städten mindestens sechs Personen getötet und 57 weitere verletzt, darunter Angehörige von Polizei und Gendarmerie. Amnesty International liegen Informationen vor, nach denen im Laufe der vergangenen zehn Jahre bei Demonstrationen in Guinea etwa 357 Personen ums Leben kamen und Tausende verletzt wurden.
Am 2. Juni verabschiedete die Nationalversammlung einen Gesetzentwurf zum Schutz der öffentlichen Ordnung, der regelt, wann Sicherheitskräfte bei Protesten Gewalt einsetzen dürfen. Amnesty International begrüsste zwar Massnahmen zur Definition von Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicherheitskräfte in Guinea, gab jedoch zu bedenken, dass das neue Gesetz – das noch vom Präsidenten abgesegnet werden muss – bedeutende Lücken aufweist. Diese könnten Auslöser für zukünftige Proteste sein und dazu führen, dass das Recht auf friedliche Versammlung nicht vollständig respektiert, geschützt und wahrgenommen wird. Noch bedenklicher ist nach Auffassung von Amnesty International, dass das Gesetz keine spontanen Versammlungen erlaubt, während Sicherheitskräfte nach wie vor Gruppen ansonsten friedlicher Demonstrierender zerstreuen dürfen, solange nur eine Person verdächtigt wird, eine Waffe bei sich zu führen oder zu verstecken. Amnesty International befürchtet, dass diese Klauseln auch weiterhin als Rechtfertigung für ein Verbot oder die Unterdrückung friedlicher Proteste dienen könnten. Auf der Sitzung am 2. Juni verabschiedete die Nationalversammlung noch einen weiteren Gesetzentwurf. Dieser sieht Massnahmen zur Einführung von Strafen von bis zu fünf Jahren Haft sowie hohe Geldbussen für die Beleidigung und Verleumdung des Präsidenten oder die Veröffentlichung von „Falschmeldungen“ über diesen und andere hohe BeamtInnen vor. Amnesty International betrachtet diese Massnahmen als gänzlich ungerechtfertigte Beschränkung der Meinungsfreiheit, die dazu verwendet werden könnte, kritische Äusserungen unter Strafe zu stellen, und fordert den Präsidenten auf, den Gesetzentwurf abzulehnen. Am 1. Juni verabschiedete die oberste Medienaufsichtsbehörde in Guinea den Beschluss Nº08/SC/P, der bestimmte journalistische Kategorien, darunter Berichte und Leitartikel, bis zum Ende des Wahlprozesses verbietet. Dies stellt einen klaren Verstoss gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung dar. Angesichts des Aufruhrs unter Medienunternehmen in Guinea erklärte die Medienaufsichtsbehörde in einer Verlautbarung vom 4. Juni, dass der Beschluss als Aufforderung gemeint sei, bei Berichten, Kommentaren und anderen journalistischen Veröffentlichungen „Professionalismus und Verantwortung zu beweisen“.

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