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Startseite Urgent Actions 2015 05 Imminent execution Iranian man released from death row
FI 120/15-1
Iran
Abgeschlossen am 2. August 2016

Todestraktinsasse begnadigt und freigelassen

AI-Index: MDE 13/4442/2016

Ehsan Shah Ghasemi, ein 25-jähriger Iraner, der seit Oktober 2014 in der Todeszelle sass, wurde am 13. März aus dem Gefängnis entlassen, nachdem er von der Familie des Opfers im September 2015 begnadigt worden war. Er war in Verbindung mit dem Tod eines Mannes in Folge einer Messerstecherei zum Tode verurteilt worden.

Ehsan Shah Ghasemi wurde am 13. März aus dem Raja‘i-Shahr-Gefängnis in Karadsch nahe Teheran entlassen. Seine Entlassung folgte auf die formelle Begnadigung durch die Familie des Opfers im September 2015.

Nach iranischem Recht besteht die Strafzumessung bei Mord aus zwei Komponenten. Zunächst ist die Familie des Opfers in jedem Mordfall berechtigt, die Verhängung der Todesstrafe zu fordern, die nach dem Prinzip der Vergeltung (Qesas) ausgeführt wird. Die Familie hat auch die Möglichkeit, den Täter oder die Täterin zu begnadigen und stattdessen eine finanzielle Entschädigung zu verlangen, die als „Blutgeld“ (Diyah) bekannt ist. Dies wird als private Komponente der Strafzumessung bezeichnet. Darüber hinaus kann der Staat, falls die Familie auf die Verhängung der Todesstrafe verzichtet, den Beschuldigten oder die Beschuldigte zu drei bis zehn Jahren Gefängnis verurteilen. Dies ist die staatliche Komponente bei der Strafzumessung. Im Fall von Ehsan Shah Ghasemi verurteilte ihn ein Strafgericht nach der Begnadigung durch die Familie des Opfers im Januar 2016 zu drei Jahren und fünf Monaten Haft. Die Zeit, die er bereits im Gefängnis verbracht hatte, wurde ihm jedoch angerechnet, sodass er aus der Haft entlassen wurde.

Ehsan Shah Ghasemi wurde im Juli 2011 festgenommen, weil er im Zuge einer tätlichen Auseinandersetzung auf der Strasse Ali Khalili mit einem Messer verletzt hatte. Zu der Auseinandersetzung war es gekommen, als Ehsan Shah Ghasemi und seine FreundInnen von Ali Khalili angehalten wurden, weil sie in ihrem Auto laut „verbotene“ Musik gehört hatten. Ehsan Shah Ghasemi musste daraufhin zwei Wochen in der Hafteinrichtung in Kahrizak, im Süden von Teheran, verbringen, wo er seinen Angaben zufolge gefoltert und auf andere Weise misshandelt wurde. Ein Strafgericht in Teheran verurteilte ihn 2012 zu drei Jahren Haft. Er musste ausserdem eine „Entschädigung“ (Diyah) bezahlen. Noch im selben Jahr begnadigten Ali Khalili und sein Vater den verurteilten Ehsan Shah Ghasemi, und das Verfahren war damit abgeschlossen.

Ehsan Shah Ghasemi wurde jedoch erneut festgenommen, nachdem Ali Khalili im März 2014 gestorben war. Er soll an den Komplikationen gestorben sein, die auf die Verletzungen drei Jahre zuvor und die Behandlung danach zurückzuführen sind. Ehsan Shah Ghasemi wurde im Oktober 2014 auf der Grundlage des Prinzips „Qesas“ (Vergeltung) zum Tode verurteilt. Es fanden zwei Gerichtstermine vor der Abteilung 113 des Strafgerichts der Provinz Teheran statt. Ihm wurde das Recht auf einen Rechtsbeistand eigener Wahl verweigert, und den vom Gericht bestellten Rechtsbeistand sah er während der Anhörung zum ersten Mal. Das Urteil wurde zunächst im Mai 2015 vom Obersten Gerichtshof des Iran und anschliessend von der Obersten Justizautorität in einem beschleunigten Verfahren bestätigt.

Es sind derzeit keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank an alle, die Appelle geschrieben haben.

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