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Startseite Urgent Actions 2015 05 Refugees and migrants stranded at sea Ensure the safety of refugees and migrants
FI 108/15-2
Indonesien / Malaysia / Thailand
Abgeschlossen am 15. Juli 2015

Sicherheit von Flüchtlingen gewährleisten

AI-Index: ASA 01/1786/2015

Tausende Flüchtlinge und MigrantInnen befinden sich weiterhin vor den Küsten von Thailand, Malaysia und Indonesien in Lebensgefahr. Es besteht die Gefahr, dass die Menschen, die Malaysia und Thailand erreicht haben, inhaftiert und abgeschoben werden.

Mehr als 3.000 Menschen haben in den vergangenen drei Wochen die Küsten von Malaysia, Thailand und Indonesien erreicht bzw. mussten nach Myanmar oder Bangladesch zurückkehren. Ungefähr 2.500 Flüchtlinge und MigrantInnen befinden sich noch immer in Booten auf offener See. Viele der Menschen an Bord der Boote sind Angehörige der Rohingya, einer Minderheit aus Myanmar, die seit Jahrzehnten Diskriminierung erfährt.

Malaysia hatte am 21. Mai 2015 Such- und Rettungseinsätze eingeleitet. Am 23. Mai leitete auch Indonesien Einsätze ein. Dies geschah, nachdem Malaysia und Indonesien am 20. Mai  angekündigt hatten, Notunterkünfte für bis zu 7.000 Flüchtlinge und schutzbedürftige MigrantInnen zur Verfügung stellen zu wollen. Seit dem 26. Mai führt Thailand Seepatrouillen durch und stattet Marineschiffe aus, um den Menschen auf See humanitäre Hilfe zukommen zu lassen. Die thailändischen Behörden hatten wiederholt gesagt, dass sie Flüchtlinge und MigrantInnen, die mit dem Boot das Land erreichen, wegen illegaler Einreise strafrechtlich verfolgen würden. Am 29. Mai kündigten die thailändischen Behörden an, dass man Personen, die unbedingt in Thailand an Land gehen müssen, gemäss der «humanitären Prinzipien unter dem thailändischen Gesetz» behandeln werden.

Es ist nicht klar, wie Thailand, Malaysia und Indonesien diese neuen Vorgehensweisen umsetzen werden. Zudem ist nicht bekannt, welche Vorkehrungen die Länder treffen werden, um sicherzustellen, dass ihr Handeln den internationalen Menschrechtsnormen entspricht. Einige der Menschen, die in Malaysia und Indonesien angekommen sind, werden festgehalten und könnten in Länder zurückgeschoben werden, in denen ihr Leben oder ihre Rechte in Gefahr sind. Am 29. Mai fand ein regionales Gipfeltreffen statt, in dem die Krise angesprochen wurde. Man bestätigte bei dem Treffen die bestehende Verpflichtung, Such- und Rettungseinsätze durchzuführen. Viele zentrale Vorschläge und Empfehlungen, die u.a. dringenden humanitären Bedarf sowie die grundlegenden Ursachen der Krise zur Sprache bringen sollten, wurden jedoch auf ein Nachfolgetreffen verschoben.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Auch wenn Indonesien, Malaysia und Thailand die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 nicht unterzeichnet haben und es sowohl in Thailand als auch in Malaysia an formellen rechtlichen und administrativen Richtlinien zum Umgang mit Flüchtlingen fehlt, müssen die drei Länder die im Völkergewohnheitsrecht verankerten Prinzipien einhalten. Dies schliesst sowohl das Non-Refoulement-Prinzip, nach dem es verboten ist, Menschen in ein Gebiet zurückzuweisen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit in Gefahr sein könnten, als auch das absolute Verbot von Folter und anderweitiger grausamer, erniedrigender und unmenschlicher Behandlung ein. Weitere verbindliche Prinzipien des Völkerrechts finden sich in den Bestimmungen des UN-Seerechtsübereinkommens von 1982, zu dessen Vertragsstaaten Malaysia, Indonesien und Thailand gehören. Unter anderem schreibt dieses Übereinkommen die Durchführung von Such- und Rettungseinsätzen vor. Zudem haben ASEAN-Länder gemäss Artikel 1 (7) der ASEAN-Menschenrechtserklärung die Verantwortung, Menschenrechte und grundlegende Freiheiten zu fördern und zu schützen. Am 29. Mai wird eine von Thailand einberufene Regionaltagung stattfinden, auf der man sich mit der «irregulären Migration auf dem Seeweg» befassen will.
Der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) geht davon aus, dass noch immer 2.500 Menschen in Booten vor den Küsten von Thailand, Malaysia und Indonesien treiben. Während einer Krisensitzung am 20. Mai 2015, die infolge des starken internationalen Drucks abgehalten wurde, kündigten Malaysia und Indonesien an, Notunterkünfte für bis zu 7.000 Flüchtlinge und MigrantInnen zur Verfügung zu stellen, falls die internationale Gemeinschaft «Verantwortung dafür übernimmt, dass MigrantInnen ohne regulären Aufenthaltsstatus innerhalb eines Jahres in ihre Herkunftsländer zurückgeführt oder in Drittländer überführt werden.» Dies stellt eine Kehrtwende zu ihrer vorherigen abweisenden Haltung gegenüber Flüchtlingen, die mit Booten das Land erreichen wollten, dar. Thailand schloss sich diesem Beschluss nicht an und nannte als Grund Bestimmungen des inländischen Rechts. Am 29. Mai gab Thailand bekannt, dass die Besatzungen der Schiffe der thailändischen Marine die Befugnis haben, die auf hoher See aufgegriffenen Menschen an Unterkünfte in Indonesien weiterzuverweisen. Angaben der Internationalen Organisation für Migration (International Organization for Migration – IOM) zufolge haben mehr als 3.000 Menschen in den vergangenen drei Wochen die Küsten von Malaysia, Thailand und Indonesien erreicht bzw. mussten nach Myanmar oder Bangladesch zurückkehren.
Unter den Tausenden Menschen, die aus Myanmar und Bangladesch geflüchtet sind, befinden sich schutzbedürftige MigrantInnen, Opfer des Menschenhandels und Flüchtlinge. Die Rechte dieser Menschen müssen ungeachtet ihres Rechtsstatus, ihres Einreiseweges oder ihres Herkunftslandes geschützt werden. Niemand darf allein wegen der Art der Einreise inhaftiert, verfolgt oder anderweitig bestraft werden.
Viele der Menschen an Bord der Boote sind Angehörige der Rohingya, einer Minderheit aus Myanmar, die seit Jahrzehnten Diskriminierung erfährt. Auf Grundlage des Staatsbürgerschaftsgesetzes von 1982 werden sie nicht offiziell als ethnische Gruppe anerkannt. Vielmehr verwehrt man ihnen den gleichberechtigten Zugang zu Bürgerrechten. Ihre Freizügigkeit ist stark eingeschränkt. Zum Beispiel dürfen sie ohne Erlaubnis nicht von einem Dorf ins andere reisen. Dies hat erhebliche Konsequenzen für ihren Lebensunterhalt und ihre Nahrungsmittelsicherheit, da sie oftmals ohne Erlaubnis weder ausserhalb ihres Dorfes einer Arbeit nachgehen noch Handel treiben dürfen. Andere Rechte – wie die Rechte auf Bildung, Arbeit, Religionsfreiheit und Gesundheitsversorgung sowie das Recht zu heiraten – sind alle in irgendeiner Weise eingeschränkt. Im Jahr 2012 wurden Zehntausende aus dem myanmarischen Bundesstaat Rakhine vertrieben, nachdem zwischen den dortigen buddhistischen und muslimischen Gemeinden Gewalt ausgebrochen war. Heute befinden sich 139.000 Menschen, hauptsächlich Angehörige der Rohingya, weiterhin unter elenden Bedingungen in Lagern für Binnenflüchtlinge im Bundesstaat Rakhine.
Laut Angaben des UNHCR haben sich zwischen Januar und März 2015 bereits 25.000 Menschen aus Bangladesch sowie Angehörige der Rohingya vom Golf von Bengalen aus in Booten aufgemacht. Dies sind fast doppelt so viele wie im selben Zeitraum in den vergangenen beiden Jahren. Berichten zufolge sollen in diesem Jahr bereits mehr als 300 Menschen auf den Booten gestorben sein. Ihr Ziel ist meist Malaysia. Viele reisen illegal ein, nachdem sie nach ihrer Ankunft in Thailand oftmals unter schlechten Bedingungen in Lagern von SchlepperInnen und MenschenhändlerInnen festgehalten wurden. Hunderte Rohingya, die vom Golf von Bengalen aus mit dem Boot nach Malaysia gekommen waren, haben in den vergangenen Jahren weitere Versuche unternommen, auf dem Seeweg über die Strasse von Malakka nach Indonesien zu gelangen.

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