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Startseite Urgent Actions 2015 05 President urged to grant clemency
UA 103/15
Singapur
Abgeschlossen am 17. Juni 2015

Gnadengesuch beim Präsidenten

AI-Index: ASA 36/1565/2015

Der Malaysier Kho Jabing, der sich in Singapur im Todestrakt befindet, hat alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft und daher am 27. April ein Gnadengesuch beim Präsidenten eingereicht. Sollte das Gesuch abgelehnt werden, würde ihm unmittelbar die Hinrichtung drohen.

Der malaysische Staatsbürger Kho Jabing sowie ein weiterer Mitangeklagter waren am 30. Juli 2010 in Singapur wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Mittlerweile hat Kho Jabing alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft und daher am 27. April ein Gnadengesuch beim Präsidenten eingereicht. 2010 war die Verhängung der Todesstrafe bei Mord in Singapur zwingend vorgeschrieben. Am 24. Mai 2011 wandelte das Berufungsgericht die Verurteilung des Mitangeklagten wegen Mordes in eine Verurteilung wegen «Raubüberfall und Körperverletzung» um. Das Gericht erhielt jedoch das Todesurteil gegen Kho Jabing wegen Mordes aufrecht.

Das Parlament von Singapur verabschiedete am 14. November 2012 ein Gesetz, das die zwingend vorgeschriebene Todesstrafe, die unter bestimmten Umständen bei den Delikten Mord und Drogenhandel galt, abschaffte und in solchen Fällen einen bestimmten Ermessensspielraum einräumte. Am 30. April 2013 bestätigte das Berufungsgericht, dass im Fall von Kho Jabing gemäss Paragraf 300(c) des Strafgesetzbuchs von Totschlag gesprochen werden kann. Für diese Straftat können Gerichte nach Ermessen entweder die Todesstrafe oder eine lebenslange Haftstrafe und zusätzliche Stockhiebe verhängen. Der Fall von Kho Jabing wurde zur Prüfung an das Hohe Gericht übergeben, welches das Urteil in eine lebenslange Haftstrafe und 24 Stockhiebe umwandelte. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein. Das Berufungsgericht hatte daraufhin erstmals die Möglichkeit zu entscheiden, welches Strafmass in einem Fall von Mord bzw. Totschlag, in dem das Gesetz einen gewissen Ermessensspielraum einräumt, verhängt werden soll. Am 14. Januar 2015 entschied das Berufungsgericht mit drei zu zwei Stimmen, Kho Jabing wieder zum Tode zu verurteilen. Sollte das von ihm eingereichte Gnadengesuch abgelehnt werden, würde Kho Jabing unmittelbar die Hinrichtung drohen.

Nach wie vor werden in Singapur Hinrichtungen vollzogen. Im April 2009 war Muhammad bin Kadar des Mordes für schuldig befunden und obligatorisch zum Tode verurteilt worden. Seine Rechtsmittel wurden im Juli 2011 abgewiesen. Nach der Abänderung der Todesstrafengesetze im Jahr 2012 beantragte Muhammad bin Kadar eine Überprüfung seines Falls durch das Berufungsgericht. Am 29. September 2014 erklärte das Berufungsgericht, dass Muhammad bin Kadar gemäss Paragraf 300(a) des Strafgesetzbuches des Mordes für schuldig befunden worden war und dieser Straftatbestand weiterhin zwingend mit der Todesstrafe geahndet werden müsse. Das Todesurteil gegen Muhammad bin Kadar wurde bestätigt und er wurde am 17. April 2015 im Changi-Gefängnis hingerichtet.

Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Sie verstösst gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert wird. Amnesty International lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt und in allen Fällen ab und unterstützt ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen, wie es seit 2007 in fünf Resolutionen der UN-Generalversammlung gefordert wird. Insgesamt haben sich 140 Staaten in Gesetz oder Praxis gegen die Todesstrafe entschieden. Von 41 Staaten im asiatisch-pazifischen Raum haben bisher 18 die Todesstrafe vollständig abgeschafft, weitere zehn wenden sie in der Praxis nicht mehr an.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Am 18. Juli 2014 wurden in Singapur erstmals seit 2012 wieder zwei Hinrichtungen vollzogen. Tang Hai Liang und Foong Chee Peng waren wegen Drogenhandels unter dem Anti-Drogen-Gesetz zum Tode verurteilt worden. Ihnen wurde vorgeworfen, 89,55 g bzw. 40,23 g Diamorphin geschmuggelt zu haben – ein Straftatbestand, der die Verhängung der Todesstrafe zwingend vorschrieb. Ihrer Hinrichtung war ein seit Juli 2012 bestehendes Moratorium für die Vollstreckung von Todesurteilen vorausgegangen, welches dem Parlament Zeit geben sollte, die strengen Todesstrafengesetze des Landes zu prüfen.
Im Jahr 2014 wurden in Singapur drei neue Todesurteile verhängt. In all diesen Fällen wurden die Angeklagten des Drogenschmuggels für schuldig befunden und obligatorisch zum Tode verurteilt. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge wurden 2014 fünf Todesurteile in Haftstrafen umgewandelt. Ende 2014 sollen sich in Singapur 22 Personen im Todestrakt befunden haben.

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