Menschenrechtsanwalt bedroht
Der Menschenrechtsanwalt Rodrigo Higuera Zogaib wird eigenen Angaben zufolge aufgrund seiner Arbeit immer wieder bedroht und schikaniert. Die Behörden haben seine Sicherheit bisher nicht garantieren können. Die Vorfälle müssen umfassend untersucht werden.
Der mexikanische Menschenrechtsanwalt Rodrigo Higuera Zogaib wird eigenen Angaben zufolge im Zusammenhang mit seiner Arbeit immer wieder bedroht und schikaniert. Seine Familie ist aufgrund des hohen Risikos ins Ausland geflüchtet. Am 20. März wurde in das Büro von Rodrigo Higuera Zogaib in Mexiko-Stadt eingebrochen. Die TäterInnen warfen die Akten eines brisanten Falls auf den Boden und stahlen einen Computer. Dies ist nicht das erste Mal, dass der Anwalt und seine KollegInnen von Einschüchterung und Schikane berichten. Innerhalb der letzten zwei Jahre wurde in weiteren vier Fällen in ihr Büro eingebrochen; es wurden Computer und Mobiltelefone mit vertraulichen Informationen gestohlen, in einigen Fällen unter Einsatz von Gewalt. Zudem wurden ihre Telefon- und Internetleitungen manipuliert und lahmgelegt. MitarbeiterInnen sind eigenen Angaben zufolge von Unbekannten beobachtet und fotografiert worden.
Rodrigo Higuera Zogaib meldete diese Vorfälle bei der Interamerikanischen Menschenrechtskommission. Der nationale Mechanismus zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen und JournalistInnen (Mecanismo de Protección para Personas Defensoras y Periodistas) ist ebenfalls in Kenntnis gesetzt worden, doch die bisher von den mexikanischen Behörden ergriffenen Massnahmen sind nicht ausreichend, um Rodrigo Higuera Zogaib, seine KollegInnen und seine Familie wirksam zu schützen.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Die Anwaltskanzlei von Rodrigo Higuera Zogaib vertritt MandantInnen in mehreren Fällen in Mexiko-Stadt. Die Einschüchterungsversuche sollen mit dem möglicherweise politisch brisanten Fall von Lorena González Hernández in Zusammenhang stehen. Die ehemalige Polizistin steht wegen Entführung unter Anklage. Rodrigo Higuera Zogaib ist jedoch der Ansicht, dass die Polizistin zu Unrecht beschuldigt wird und dass ihr Fall von Menschenrechtsverletzungen gekennzeichnet ist. Daher entschloss er sich dazu, sie vor Gericht zu vertreten.
Sowohl das mexikanische Abgeordnetenhaus als auch der Senat hatten 2012 einem Gesetz zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen und JournalistInnen, das auch vom Präsidenten unterzeichnet wurde, einstimmig zugestimmt. Allerdings ist der Schutzmechanismus nicht wirksam, da die Schutzmassnahmen nur langsam umgesetzt werden und die Behörden kaum miteinander kooperieren. Die Behörden dürfen nicht davon ausgehen, dass ihre Verantwortung auf die Einrichtung eines Schutzmechanismus beschränkt ist. Zudem ist es wichtig, dass der Kommunikationsfluss zwischen den Behörden auf Bundes-, Bundesstaaten- und lokaler Ebene gewährleistet ist.