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Startseite Urgent Actions 2015 04 Three Libyan men detained, at risk of torture Unfair trial of tortured prisoners continues
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Vereinigte Arabische Emirate
Abgeschlossen am 10. März 2016
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Fortsetzung des unfairen Verfahrens

AI-Index: MDE 25/3335/2016

Die Gerichtsverfahren gegen die beiden libyschen Staatsbürger Mo’ad Mohammad al-Hashmi und ‘Adel Rajeb Nasif werden derzeit fortgesetzt. Sie waren im September 2014 von SicherheitsbeamtInnen der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) festgenommen worden. Ein dritter Libyer, ‘Issa al-Manna’, wurde am 12. März 2015 festgenommen. Dessen Verfahren begann am 18. Januar. Alle drei waren Opfer des Verschwindenlassens, und Mo’ad Mohammad al-Hashmi und ‘Adel Rajeb Nasif sind gefoltert worden.

Die separaten Gerichtsvefahren gegen Mo’ad Mohammad al-Hashmi al-Harari und ‘Adel Rajeb Nasif laufen seit September 2015 vor der Staatssicherheitskammer des Obersten Gerichtshofs von Abu Dhabi, der Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate. Den beiden Männern wird vorgeworfen, bewaffnete Gruppen in Libyen finanziell und auf andere Weise zu unterstützen. Beide Angeklagte bestreiten die Vorwürfe. Der nächste Gerichtstermin ist für den 1. Februar angesetzt.

Das Verfahren gegen ‘Issa al-Manna’, der zusammen mit drei weiteren Angeklagten vor Gericht steht, hat am 18. Januar ebenfalls vor der Staatsicherheitskammer des Obersten Gerichtshofs von Abu Dhabi begonnen. An diesem Tag wurde ihm zum ersten Mal seit seiner Festnahme, die um den 12. März 2015 herum erfolgte, mitgeteilt, dass er wegen der finanziellen und materiellen Unterstützung zweier bewaffneter Gruppen in Libyen auf der Grundlage des Antiterrorgesetzes der VAE von 2014 unter Anklage stehe. Auch er bestreitet die Vorwürfe. In diesem Verfahren ist die nächste Anhörung für den 15. Februar angesetzt.

Mo’ad Mohammad al-Hashmi al-Harari und ‘Adel Rajeb Nasif wurden gefoltert. Nach ihrer Festnahme waren sie zunächst verschwunden. Von ihrer Festnahme im September 2014 bis zwei Wochen nach ihrer Verlegung in das al-Wathba-Gefängnis in Abu Dhabi im Juni 2015 wurde ihnen der Kontakt zu ihren Familien untersagt. Nach Amnesty International vorliegenden Informationen wurden Mo’ad Mohammad al-Hashmi al-Harari Zähne ausgeschlagen und er wurde nackt in einer Einzelzelle festgehalten, wo er auf dem Fussboden schlafen musste. ‘Adel Rajeb Nasef hat geschwollene Fussgelenke und kann nur mit grossen Schwierigkeiten gehen. Er leidet zudem an Schmerzen in der Schulter, nachdem ihm diese zu Beginn seiner Inhaftierung ausgekugelt wurde.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Mo’ad Mohammad al-Hashmi al-Harari hielt sich zum Zeitpunkt seiner Festnahme gerade in den Vereinigten Arabischen Emiraten auf, um dort seinen Aufenthaltstitel zu verlängern, der auszulaufen drohte. Er beabsichtigte, am nächsten Tag nach Libyen zurückzukehren. Am 28. September 2014 wurde er von drei oder vier SicherheitsbeamtInnen aus einem Café abgeführt. Man legte ihm Handschellen an und fuhr ihn zu seiner Wohnung, welche die Angehörigen der Sicherheitskräfte durchsuchten, bevor sie ihn in Gewahrsam nahmen.
‘Adel Rajeb Nasif, der mit seiner Familie in Dubai lebte, wurde etwa am 20. September 2014 in Abwesenheit seiner Angehörigen, die zu einem Besuch nach Tripolis gereist waren, festgenommen. ‘Issa al-Manna’ wurde etwa am 12. März 2015 festgenommen. Er steht zusammen mit drei weiteren Libyern, die eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen, seit dem 18. Januar vor Gericht (s. UA-236/2014, http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-236-2014-2/vier-libyer-vor-gericht). Die drei Männer wurden bei ihrer Festnahme Opfer des Verschwindenlassens.
Das Antiterrorgesetz der VAE trat im August 2014 in Kraft. Es sieht harte Strafen – auch Todesurteile – für Personen vor, die wegen «Terrorismus» verurteilt werden, wobei «Terrorismus» nur sehr vage definiert ist: Die Definition umfasst alle Handlungen, mit denen ein «terroristisches Ziel» erreicht wird, wie z. B. die öffentliche Verbreitung von Äusserungen, die als «feindlich gegenüber dem Staat oder Regime» oder als «Treuebruch gegenüber der Staatsführung» gewertet werden.
Am 15. November 2015 erklärte die Regierung der VAE mehr als 80 Gruppen zu «terroristischen» Organisationen. Unter ihnen befinden sich bewaffnete Gruppen in anderen Ländern, islamistische Gruppierungen, muslimische Organisationen sowie Hilfsorganisationen.
Trotz einiger in der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate verankerten Schutzregelungen sind Verletzungen der Rechte von Häftlingen an der Tagesordnung, vor allem in Fällen, in denen die Staatssicherheitsbehörde (State Security Agency - SSA) involviert ist. Angehörige der SSA führen Festnahmen in der Regel ohne Haftbefehle durch. Viele Festgenommene werden dann wochen- oder monatelang ohne Anklage oder Zugang zu rechtlicher Vertretung an geheimen Haftorten festgehalten. Personen, die unter derartigen Umständen inhaftiert sind, werden häufig zum Opfer von Folter und anderweitigen Misshandlungen. In von Amnesty International untersuchten Fällen weigerten sich die Behörden oftmals monatelang, die Inhaftierungen zu bestätigen oder den Familien der Betroffenen Informationen zukommen zu lassen.
Obwohl die VAE der UN-Antifolterkonvention beigetreten sind und Folter auch unter dem Völkergewohnheitsrecht verboten ist, werden von Personen in Gewahrsam immer mehr Foltervorwürfe erhoben, welche von den Behörden routinemässig ignoriert bzw. abgetan werden. Im Jahr 2013 wurden in den VAE in einem Fall, der die nationale Sicherheit betraf, 94 Personen vor Gericht gestellt, von denen 71 angaben, gefoltert worden zu sein. Das Gericht weigerte sich jedoch, die Vorwürfe zu untersuchen. Seither hat Amnesty International mindestens zehn weitere glaubhafte Fälle von Folter in Untersuchungshaft dokumentiert. Die Praxis, Häftlinge zu foltern, scheint von den Behörden als legitim angesehen zu werden.
Vom Obersten Gerichtshof verhängte Schuldsprüche und Strafen können nicht vor einer höheren Instanz angefochten werden. Internationale Menschenrechtsnormen legen jedoch fest, dass jede Person, die einer Straftat für schuldig befunden wird, das Recht hat, vor einem höheren Gericht Rechtsmittel gegen die Verurteilung und das Strafmass einzulegen. Artikel 101 der Verfassung der VAE sowie Paragraf 67 des Gesetzes über den Obersten Gerichtshof besagen, dass die Urteile des Gerichtshofs endgültig, bindend und nicht anfechtbar sind.

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