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Startseite Urgent Actions 2015 03 Rohingya community leaders imprisoned
UA 073/15
Myanmar
Abgeschlossen am 8. Mai 2015

Rohingya-Vertreter inhaftiert

AI-Index: ASA 16/1314/2015

Vier Angehörige der muslimischen Rohingya sind wegen ihrer Mitwirkung an Protestveranstaltungen der Religionsgemeinschaft im Bundesstaat Rakhine im Jahr 2013 inhaftiert worden. Sie sind gewaltlose politische Gefangene und müssen umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

Am 3. März 2015 wurden Ba Thar sowie Kyaw Myint und sein Sohn Hla Myint vom Gericht des Bundesstaates Rakhine wegen „Beteiligung an Krawallen“ (Artikel 147 des Strafgesetzbuchs), „vorsätzlicher schwerer Verletzung eines Staatsbediensteten in Ausübung seiner Tätigkeit“ (Artikel 333) und „Banditentums“ (Artikel 395) zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt. Zudem verurteilte das Gericht Kyaw Khin auf Grundlage der Artikel 147 und 333 des Strafgesetzbuchs zu einer fünfjährigen Haftstrafe. Die Männer befinden sich im Gefängnis von Sittwe im Bundesstaat Rakhine in Haft.

Die vier Männer waren erstmals im April 2013 nach einer Demonstration der Rohingya gegen die Regierungsinitiative zur Bevölkerungsregistrierung festgenommen worden. Angehörige der Rohingya durften sich bei der Registrierung nicht als solche identifizieren. Infolge der Proteste war die Regierung gezwungen, die Registrierung auszusetzen. Glaubhaften Informationen zufolge wandten die vier Männer keine Gewalt an. Amnesty International geht davon aus, dass sie ausschliesslich aufgrund ihrer Rolle als einflussreiche Vertreter der Rohingya, die die Anerkennung der Bevölkerungsgruppe fordern, zur Zielscheibe geworden sind.

Im April 2013 wurden die Männer wegen verschiedener Straftaten nach dem Strafgesetzbuch angeklagt. Ba Thar wurde im Jahr 2014 vom Bezirksgericht in Sittwe in allen Anklagepunkten freigesprochen, während Kyaw Myint, Hla Myint und Kyaw Khin zu Gefängnisstrafen zwischen einem Jahr und einem Jahr und sechs Monaten verurteilt wurden. Kyaw Khin wurde bereits kurze Zeit später aus der Haft entlassen, da er einen Grossteil seiner Haftstrafe bereits vor und während des Gerichtsverfahrens in Untersuchungshaft verbüsst hatte. Im Oktober 2014 wurden auch Kyaw Myint und Hla Myint im Rahmen einer vom Präsidenten erlassenen Amnestie für Strafgefangene freigelassen. Doch der Staatsanwalt des Bundesstaates Rakhine legte Rechtsmittel gegen das Urteil des Bezirksgerichts Sittwe ein und forderte ein härteres Strafmass. Im Rechtsmittelverfahren ist nun Ba Thar schuldig gesprochen und verurteilt worden, während Kyaw Myint, Hla Myint und Kyaw Khin härtere Strafen auferlegt wurden. Sie strengen derzeit vor dem Obersten Gerichtshof in Nay Pyi Taw ein Rechtsmittelverfahren an.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Ba Thar, Kyaw Myint, Hla Myint und Kyaw Khin waren erstmals im April 2013 nach einer Demonstration der Rohingya gegen eine Regierungsinitiative zur Bevölkerungsregistrierung im Bundesstaat Rakhine festgenommen worden. Es war zu Spannungen gekommen, nachdem Angehörige der muslimischen Rohingya sich geweigert hatten, sich als „Bengalen“ auszuweisen. Viele sind der Meinung, dass dieser kontroverse Begriff verwendet wird, um zu implizieren, Rohingya seien eigentlich MigrantInnen aus Bangladesch und ihnen so die Staatsbürgerschaft zu verweigern. Infolge der Proteste war die Regierung gezwungen, die Registrierung auszusetzen.
Kyaw Hla Aung, ein bekannter Rechtsanwalt und ehemaliger Mitarbeiter einer humanitären NGO, wurde ebenfalls im Zusammenhang mit den Demonstrationen im April 2013 festgenommen. Er war jedoch bei den Protesten nicht anwesend gewesen, sondern hatte versucht, andere einflussreiche VertreterInnen der muslimischen Gemeinde zu kontaktieren, um gewaltsame Ausschreitungen im Zuge der Proteste zu verhindern. Er wurde im Juli 2013 festgenommen und wegen verschiedener „Straftaten“ angeklagt. Im September 2014 wurde er wegen seiner angeblichen Teilnahme an den Protesten zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Am 7. Oktober 2014 wurde er im Rahmen einer Präsidialamnestie für Strafgefangene aus der Haft entlassen.
Die Rohingya erfahren in Myanmar seit Jahrzehnten Diskriminierung. Sie werden nicht als offizielle ethnische Gruppe anerkannt und geniessen nach wie vor keine Bürgerrechte. Ihre Rechte auf Bildung, Arbeit, Religionsfreiheit und Gesundheitsversorgung sowie die Rechte, zu reisen und zu heiraten sind alle in unterschiedlicher Weise eingeschränkt.

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