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Startseite Urgent Actions 2015 03 Pregnant girls’ right to education at risk
UA 071/15
Sierra Leone
Abgeschlossen am 6. Mai 2015

Recht auf Bildung für schwangere Mädchen in Gefahr

AI-Index: AFR 51/1309/2015

Glaubhaften Berichten zufolge erwägt die Regierung von Sierra Leone, politische Massnahmen einzuführen, die schwangeren Mädchen die Ablegung wichtiger Prüfungen und den Schulbesuch verwehren würden. Im Fall ihrer Umsetzung würde diese diskriminierende Politik das Grundrecht der Mädchen auf Bildung verletzen.

Im Zuge der Ebola-Epidemie sind in Sierra Leone laut dem Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (Centre for Disease Control and Prevention) bisher 3.700 Menschen ums Leben gekommen. Wegen des Aubruchs der Epidemie sind die Schulen seit acht Monaten geschlossen. Die Regierung trifft derzeit Vorbereitungen für die Wiedereröffnung der Schulen und die Durchführung der für den 30. März angesetzten Prüfung zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses (Basic Education Certificate Examination – BECE). Jedoch besteht die ernsthafte Sorge, dass die Behörden Mädchen, die während der Krise schwanger geworden sind, daran hindern könnten, die BECE-Prüfung abzulegen. Sie ist die Voraussetzung für die Aufnahme in höhere Bildungseinrichtungen. Eine solche gesetzliche oder faktische Massnahme würde das Grundrecht der Mädchen auf Bildung verletzen. Eine solche rückschrittliche Politik bestraft und diskriminiert Mädchen aufgrund ihres Geschlechts und verstärkt zwangsläufig ihre Stigmatisierung.

Während der Ebola-Krise war die Mehrzahl der Kliniken, Gesundheitszentren und Apotheken geschlossen. Seitdem ist der Zugang zu Informationen, Dienstleistungen und Gütern im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit stark eingeschränkt. Mädchen haben nach Vergewaltigungen wenig oder keinen Zugang zu Gesundheitsleistungen, unter anderem auch zu Notverhütung. Berichten zufolge kam es während der Quarantänen vermehrt zu Fällen von sexueller Gewalt.

Derzeit ist nicht bekannt, wie die Schulen den Ausschluss schwangerer Mädchen durchsetzen würden. Doch die Rechte von Mädchen auf Privatsphäre und körperliche Unversehrtheit könnten ebenfalls gefährdet sein, sollten die Behörden auf irgendeine Weise versuchen festzustellen, ob eine Schwangerschaft vorliegt. Der UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hat gegenüber den sierra-leonischen Behörden seine Besorgnis über den mangelnden Zugang von Mädchen zu Bildung – unter anderem aufgrund von Schwangerschaft – zum Ausdruck gebracht. Im Jahr 2008 forderte der UN-Ausschuss die Regierung von Sierra Leone auf, «Massnahmen zu ergreifen, um den gleichberechtigten Zugang von Frauen und Mädchen zu Bildung auf allen Ebenen sowie den fortwährenden Schulbesuch von Mädchen zu gewährleisten». Eine Politik der Ausgrenzung schwangerer Mädchen vom Bildungssystem steht in deutlichem Widerspruch zu dieser Empfehlung.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Das sierra-leonische Gesundheitssystem, das bereits zuvor Schwierigkeiten bei der Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen hatte, ist mit der Ebola-Epidemie, der mehr als 3.700 Menschen in dem Land zum Opfer gefallen sind, vollständig überlastet. Tausende Menschen sind innerhalb der letzten acht Monate in Sierra Leone unter Quarantäne gestellt worden. Die Bereitstellung von Informationen, Dienstleistungen und Gütern im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit ist seit Beginn der Krise eingeschränkt. Des Weiteren gibt es eine Vielzahl an Berichten, unter anderem in den Medien, über einen Anstieg der sexuellen Gewalt in diesem Zeitraum. Ausserdem waren Mädchen angesichts der prekären wirtschaftlichen Lage offenbar häufig unter Druck, im Austausch gegen Güter oder Geld Geschlechtsverkehr zu haben. Die Gesundheitsversorgung für Opfer von Vergewaltigungen ist deutlich eingeschränkt worden.
Bereits vor dem Ausbruch der Ebola-Epidemie war die Schwangerschaftsrate unter Jugendlichen in Sierra Leone hoch. Im Jahr 2013 bestätigten offizielle Statistiken, dass 28% aller Mädchen im Alter von 15 bis 19 Jahren bereits Kinder zur Welt gebracht hatten oder schwanger waren.
Sierra Leone ist gemäss dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes verpflichtet, die Menschenrechte von Mädchen auf Nicht-Diskriminierung, Bildung, Privatsphäre und körperliche Unversehrtheit zu wahren. Zudem verlangt Artikel 11 der Afrikanischen Charta für die Rechte und das Wohl des Kindes, deren Vertragsstaat Sierra Leone seit 2002 ist, dass der Staat besondere Massnahmen ergreifen muss, um den gleichberechtigten Zugang von Mädchen zu Bildung zu garantieren.

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