Inhaftierter Menschenrechtsaktivist in Foltergefahr
Der kuwaitische Menschenrechtsverteidiger Nawaf al-Hendal wurde am 23. März festgenommen, als er einer friedlichen Demonstration am Erada-Platz in Kuwait-Stadt als Beobachter beiwohnte. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener. Gleichzeitig wurden mindestens 17 weitere Kuwaiter festgenommen, darunter ein Rechtsanwalt.
Nawaf al-Hendal ist ein bekannter Menschenrechtsverteidiger. Er hatte Anfang Dezember 2014 die Menschenrechtsorganisation Kuwait Watch Organisation for Human Rights gegründet. Am 23. März wurde er festgenommen, als er als Beobachter an einer friedlichen Demonstration von Oppositionsgruppen teilnahm. Diese forderten Reformen, insbesondere «die Achtung des Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, wie es in der Verfassung garantiert wird», «die Freilassung von gewaltlosen politischen Gefangenen» und «die Abschaffung des unangemessenen und als Vergeltungsmassnahme zu betrachtenden Entzugs der Staatsangehörigkeit aus politischen Beweggründen.» Während der Festnahme wurde Nawaf al-Hendal geschlagen, sein Mobiltelefon wurde konfisziert.
Mindestens 17 weitere Männer, darunter ein Rechtsanwalt, wurden ebenfalls festgenommen. Einer von ihnen wurde während der Festnahme von den Sicherheitskräften aus seinem Rollstuhl gezerrt. Alle Inhaftierten wurden auf die Wache der Kriminalpolizei verbracht, wo sie noch immer festgehalten werden. Es ist nicht bekannt, ob allen Männern Zugang zu ihren Rechtsbeiständen gewährt wurde und ob sie ihre Familien kontaktieren konnten. Ihnen drohen nun Folter und andere Misshandlungen.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Die kuwaitischen Behörden schränken die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit immer stärker ein. Es wurden bereits Personen festgenommen, die in sozialen Medien Kritik an der Regierung geübt haben. Öffentliche Versammlungen werden stark reglementiert.
Während seiner Mitarbeit an der Überprüfung Kuwaits durch die UN-Arbeitsgruppe für die Universelle Regelmässige Überprüfung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen in Genf erfuhr Nawaf al-Hendal, dass am 27. Januar ein Haftbefehl gegen ihn ausgestellt wurde. Am 31. Januar wurde der Haftbefehl aufgehoben.
Im Rahmen der Universellen Regelmässigen Überprüfung gaben elf der überprüfenden Staaten Empfehlungen an Kuwait ab, wie die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit durchzusetzen sind. Sie empfahlen die Anpassung des Strafgesetzbuchs und weiterer medien- und internetrelevanter Gesetze, sodass diese internationalen Standards entsprechen und «Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Blogger vor Verfolgung und Schikane geschützt werden.» In der 29. Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen im Juni 2015 muss Kuwait eine Stellungnahme zu diesen Empfehlungen abgeben.
Kuwait ist Vertragsstaat verschiedener internationaler Menschenrechtsabkommen wie z. B. des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR). Das Land ist daher verpflichtet, die in diesen Abkommen garantierten Rechte zu wahren. Hierzu zählt das Recht auf freie Meinungsäusserung, ausgeführt in Artikel 19 des IPbpR: «[D]ieses Recht schliesst die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.» Auch die Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sind in Artikel 21 und 22 des IPbpR festgeschrieben.