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Startseite Urgent Actions 2015 03 Stop LGBTI «propaganda» legislation
UA 069/15
Kasachstan
Abgeschlossen am 7. Mai 2015

Diskriminierendes «LGBTI-Gesetz» stoppen

AI-Index: EUR 57/1298/2015

In Kasachstan könnte jederzeit ein Gesetz in Kraft treten, welches das «Propagieren von nicht-traditionellen sexuellen Orientierungen» unter Strafe stellen würde. Dies wäre ein Verstoss gegen das Recht auf Meinungsfreiheit und diskriminierend gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen.

Am 19. Februar verabschiedete das Parlament in Kasachstan ein Gesetzespaket, das unter anderem das «Propagieren von nicht-traditionellen sexuellen Orientierungen» unter Strafe stellt. Es liegt nun dem Präsidenten zur Unterschrift vor und könnte jederzeit in Kraft treten. Eines der verabschiedeten Gesetze ist das neue Gesetz zum Schutz des Kindes, das darauf abzielt, Kinder vor Informationen zu schützen, die «schädlich für ihre Gesundheit und Entwicklung» sein könnten. Der Gesetzestext ist nicht öffentlich zugänglich. Ein Antrag auf Einsicht in den Text, den Amnesty International bei den Behörden gestellt hat, blieb erfolglos. In den Lokalmedien werden jedoch Parlamentsabgeordnete zitiert, wie sie sich auf die neuen Bestimmungen beziehen, die eindeutig diskriminierend sind.

Mehrere Online-Nachrichtenportale berichten zudem, dass das Parlament zusätzliche Gesetzesänderungen verabschiedet hat, um dem neuen Kinderschutzgesetz Rechnung zu tragen. Im Zuge dessen sollen u. a. folgende Gesetze abgeändert werden: das Fernsehgesetz, das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, das Gesetz über die Rechte des Kindes, das Werbegesetz, das Gesetz über Massenmedien und das Bildungsgesetz.

Da der Gesetzestext nicht öffentlich einsehbar ist, ist es schwer einzuschätzen, wie stark bestimmte Menschen oder Gruppen in Kasachstan betroffen sein werden. Auch was das Gesetz für Personen bedeutet, die mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) arbeiten oder sie vertreten, ist bisher unklar. Aufgrund der Berichterstattung in den Medien ist jedoch davon auszugehen, dass ein Inkrafttreten des Gesetzes bedeuten würde, dass Kasachstan gegen seine internationalen Verpflichtungen zur Achtung, zum Schutz und zur Gewährleistung des Rechts auf freie Meinungsäusserung verstossen würde. Auch würde es eine Zuwiderhandlung gegen die Pflicht des Staates bedeuten, jedwede Diskriminierung auf der Grundlage von Geschlecht oder geschlechtsspezifischen Gründen – wie z. B. der tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung – zu verhindern. Vielmehr würden LGBTI-Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bzw. Geschlechtsidentität stigmatisiert und damit Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Zudem könnten übermässig vage Definitionen von «Propagieren» bzw. «Propaganda» im Gesetzestext zu weitreichenden Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäusserung führen, was den Bestimmungen des Völkerrechts zuwiderlaufen würde.

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