Todesurteil gegen zwei Bangladescher
In Bahrain sind zwei bangladeschische Staatsbürger wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Sie können gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
Salam Julas und Suzan Badsha wurden am 22. März von einem hohen Strafgericht in der Hauptstadt Manama zum Tode verurteilt. Sie waren für schuldig befunden worden, den Bangladeschen Taher Antez ermordet zu haben mit der Absicht, ihn auszurauben.
Lokalen Medienberichten zufolge waren Salam Julas und Suzan Badsha im April 2013 wegen verschiedener Anklagepunkte vor Gericht gestellt worden: wegen des Mordes an Taher Antez infolge eines Streits über Prostitutionseinkünfte sowie wegen illegalen Aufenthalts in Bahrain und Beteiligung an Prostitution. Seine Leiche wurde von Reinigungskräften in einem Koffer in der Nähe eines Abfallcontainers gefunden. Salam Julas und Suzan Badsha gaben den Mord vor der Staatsanwaltschaft zu.
Das Recht auf Leben und das Recht auf Schutz vor grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in anderen internationalen Menschenrechtsabkommen festgeschrieben. Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
In den vergangenen Jahren wurde die Todesstrafe in Bahrain nur in seltenen Fällen verhängt. Zuletzt wurde ein Todesurteil im Jahr 2010 vollstreckt; damals wurde der bangladeschische Staatsbürger Jassim Abdulmanan hingerichtet. Seit 2011 wurden in Bahrain mindestens elf Todesurteile verhängt, einige davon wurden jedoch von Berufungsgerichten aufgehoben.
Im Dezember 2014 stimmte eine Rekordzahl an Ländern, nämlich 117 der 193 UN-Mitgliedstaaten, für die Resolution der 5. UN-Generalversammlung für ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe. Bahrain enthielt sich, nachdem das Land in den vergangenen Jahren stets gegen die Resolution gestimmt hatte.