Todesurteil gegen 21-Jährigen
In Belarus ist der 21-jährige Siarhei Ivanou wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Dies ist das erste Todesurteil in Belarus in diesem Jahr.
Siarhei Ivanou wurde am 18. März vom Regionalgericht in Homel wegen der Ermordung einer 19-jährigen Frau, die er im August 2013 getötet haben soll, zum Tode verurteilt. Das Gericht befand den 21-Jährigen für schuldig, „einen Mord mit besonderer Grausamkeit verübt zu haben“. Ausserdem wurde er wegen „Rowdytums mit Gewalt“ und Raubes schuldig gesprochen. Laut Angaben der Ermittlungsbehörde stand Siarhei Ivanou unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen, als er die junge Frau so brutal schlug und vergewaltigte, dass sie an ihren Verletzungen starb. Nach der Tat soll Siarhei Ivanou das Opfer ausgeraubt haben.
In einem Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde Siarhei Ivanou von einem Pflichtverteidiger vertreten. Er kann gegen das Todesurteil Rechtsmittel einlegen.
Belarus ist das letzte Land in Europa und Zentralasien, das nach wie vor die Todesstrafe anwendet.
Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ohne Ausnahme ab, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt, darstellt. Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.
Hintergrundinformationen
In Belarus werden Todesurteile oft infolge von unfairen Gerichtsverfahren verhängt, die sich häufig auf erzwungene Geständnisse stützen. Die Todesurteile werden in strenger Geheimhaltung vollstreckt, ohne die zum Tode Verurteilten selbst, ihre Familien oder Rechtsbeistände angemessen darüber in Kenntnis zu setzen. Den Familien wird die Leiche des Hingerichteten nicht ausgehändigt oder mitgeteilt, wo sie begraben wurde. Die vollzogenen Hinrichtungen laufen den Forderungen des UN-Menschenrechtsausschusses an die Regierung von Belarus, keine Todesurteile zu vollstrecken, zuwider. Die Anwendung der Todesstrafe in Belarus stellt laut dem UN-Menschenrechtsausschuss und weiteren Organen eine Verletzung der Menschenrechte der zum Tode verurteilten Personen sowie ihrer Familien dar.
Darüber hinaus veröffentlichen die Behörden keine vollständigen Informationen über die Anwendung der Todesstrafe oder umfassende Daten zur Anzahl verhängter Todesurteile und ausgeführter Hinrichtungen. Dadurch verhindern die Behörden eine fundierte öffentliche Diskussion zu diesem Thema und folglich den Weg hin zur Abschaffung der Todesstrafe. Das Töten eines Menschen durch den Staat ist einer der grausamsten Akte, den eine Regierung verüben kann. Daher ist es von grosser Bedeutung, dass eine so drastische Bestrafung wie die Todesstrafe von der Öffentlichkeit wahrgenommen und diskutiert wird.