Benutzerspezifische Werkzeuge
Amnesty Urgent Actions
Startseite Urgent Actions 2015 03 Martial law detainees at risk of torture
UA 065/15
Thailand
Abgeschlossen am 30. April 2015

Gefangene in Foltergefahr

AI-Index: ASA 39/1266/2015

Zwei Männer, die in Thailand in einem Militärgefängnis festgehalten werden, könnten gefoltert oder anderweitig misshandelt werden. Vier weitere Männer, die sich mittlerweile in einem zivilen Gefängnis befinden, geben an, während ihrer Zeit in Militärgewahrsam gefoltert worden zu sein. Sie brauchen dringend medizinische Betreuung durch unabhängige ÄrztInnen.

Surapol Iam-suwan und Wasu lam-laor sollen in Zusammenhang mit einer Granatenexplosion vor einem Gericht in der thailändischen Hauptstadt Bangkok am 7 März 2015 gemäss dem herrschenden Kriegsrecht vom Militär in Gewahrsam genommen worden sein. Die beiden Männer sind in Gefahr, in der Haft gefoltert oder auf andere Weise misshandelt zu werden. Chanwit Chariyanakul, Noraphat Luepon, Sansern Sriounren und Wichai Yusuk befanden sich zwischen dem 9. und 15. März ohne Kontakt zur Aussenwelt in einem Militärgefängnis und geben an, während dieser Zeit gefoltert und anderweitig misshandelt worden zu sein. Die vier Männer befinden sich derzeit in einem Untersuchungsgefängnis in Bangkok. Sie müssen Zugang zu unabhängigen ÄrztInnen ihrer Wahl erhalten, die sie untersuchen und ihre Verletzungen behandeln.

Chanwit Chariyanakul, Noraphat Luepon, Sansern Sriounren und Wichai Yusuk haben Rechtsbeiständen der NGO Thai Lawyers for Human Rights (TLHR) gegenüber erklärt, dass man ihnen Elektroschocks sowie Schläge und Tritte gegen Kopf, Brust und Rücken versetzt habe. Zudem habe man ihnen während ihrer Verhöre mit weiterer Gewalt gedroht, um Informationen von ihnen zu erhalten. Mindestens einer der vier Männer weist sichtbare Blutergüsse an der Brust sowie von Elektroschocks stammende Narben auf. Die Männer gehören zu einer Gruppe von 15 Personen, die nach der Explosion einer Handgranate auf dem Parkplatz vor dem Strafgericht von Bangkok am 7. März vom Militär im Rahmen des geltenden Kriegsrecht in unbekannte Haftanstalten gebracht worden sind.

Hintergrundinformationen

Chanwit Chariyanakul, Noraphat Luepon, Sansern Sriounren und Wichai Yusuk sind um den 9. März 2015 von Angehörigen des thailändischen Militärs festgenommen worden. Am 16. März übergab das 11. Infanterie-Regiment (Garde des Königs) die Männer in polizeiliches Gewahrsam. Die vier Männer waren gemäss dem im Jahre 1914 erlassenen Gesetz über das Kriegsrecht inhaftiert worden. Nach einem Militärputsch im Mai 2014 war das Kriegsrecht ausgerufen worden, welches es dem Militär erlaubt, Personen eine Woche lang an unbekannten Orten festzuhalten, ohne dass Anklagen erhoben oder Gerichtsverfahren durchgeführt werden und ohne dass die Grundsätze für die Behandlung von Gefangenen eingehalten werden. Man geht davon aus, dass viele Personen länger als erlaubt festgehalten werden. In einigen Fällen bestreiten die Behörden, dass Personen inhaftiert wurden und behaupten später, die Betroffenen seien „zu Gesprächen eingeladen“ worden. Insgesamt wurden 15 Personen in Zusammenhang mit einem Anschlag mit einer Handgranate, die am 7. März auf dem Parkplatz vor dem Strafgericht in Bangkok explodiert war, und mutmasslichen Plänen für weitere Sprengstoffanschläge in Bangkok, festgenommen. Unter den inhaftierten Personen befindet sich auch Natthida Miwanopa. Sie war am 11. März von SoldatInnen festgenommen und sechs Tage lang in einer geheimen Haftanstalt ohne Kontakt zur Aussenwelt festgehalten worden. Die Behörden bestritten die Inhaftierung von Natthida Miwanopa öffentlich, bis man sie in Polizeigewahrsam überstellte. Anschliessend klagte man sie wegen Terroranschlägen an und verweigerte ihr die Freilassung gegen Kaution. Die mutmassliche Behandlung von Chanwit Chariyanakul und den anderen drei Männern entspricht weiteren bekannten Fällen, in denen Personen, die vom Militär gemäss dem herrschenden Kriegsrecht ohne Kontakt zur Aussenwelt in Haft gehalten wurden, gefoltert und anderweitig misshandelt worden sind. Die dabei angewandten Foltermassnahmen umfassen Schläge, Morddrohungen, Scheinhinrichtungen und Erstickungsversuche. Nach Angaben vom Betroffenen wurden ihnen während dieser Misshandlungen bis zu eine Woche lang die Augen mit Klebeband verbunden und die Hände und Füsse gefesselt. In einigen Fällen wurden die Gefangenen zwischen verschiedenen Hafteinrichtungen hin- und hertransportiert und hatten keinen Kontakt zur Aussenwelt. Amnesty International betrachtet die Menschenrechtssituation im Hinblick auf Folter und anderweitige Misshandlungen sowie Fälle des Verschwindenlassens in Thailand seit Langem mit Sorge. Obwohl Thailand die UN-Antifolterkonvention ratifiziert und das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen unterzeichnet hat und damit den politischen Willen signalisiert, Folter und Verschwindenlassen zu beenden, wurden bis jetzt nur wenige Schritte eingeleitet, um solchen Handlungen und der Straffreiheit vermeintlicher TäterInnen ein Ende zu setzen. Im Mai 2014 äusserte der Ausschuss der Vereinten Nationen gegen Folter seine tiefe Besorgnis über anhaltende Vorwürfe hinsichtlich der weit verbreiteten Anwendung von Folter und anderweitigen Misshandlungen an Gefangenen durch Angehörige des Militärs, der Polizei sowie durch Gefängnispersonal. Dies umfasst auch die Gefangenen, die gemäss dem Gesetz über das Kriegsrecht von 1914 inhaftiert worden sind. Der Ausschluss forderte Thailand auf, dringend die Sicherheitsgesetze des Landes zu überprüfen und zu überarbeiten. Dabei soll sichergestellt werden, dass Gefangene, die gemäss dem Sicherheitsgesetz ohne Anklage festgehalten werden, vor Gericht gestellt werden und Zugang zu ihren Familien, Rechtsbeiständen und unabhängigen MedizinerInnen erhalten. Zudem wurden die thailändischen Behörden aufgefordert, dem Ausschuss bis Mai 2015 Informationen über die Massnahmen vorzulegen, die ergriffen wurden, um diese und andere prioritäre Empfehlungen umzusetzen. Unter anderem hatte der Ausschuss Thailand empfohlen, sicherzustellen, dass niemand zu einer Aussage gegen sich selbst und andere oder zur Abgabe eines Schuldeingeständnisses gezwungen wird und dass derartige Schuldeingeständnisse nicht als Beweis in einem Verfahren verwendet werden, es sei denn gegen eine der Folter oder anderweitiger Misshandlung angeklagte Person als Beweis dafür, dass das Geständnis oder eine andere Aussage gemacht wurde.

12 Briefe verschickt  
My Urgent Actions
Fürs Mitzählen lassen Ihres Briefes und Update-Funktion zu nutzen müssen Sie sich
einloggen oder
anmelden
Downloads
UA 065/15 english
Microsoft Word Document, 63.5 kB
UA 065/15 français
Microsoft Word Document, 65.5 kB
UA 065/15 deutsch
Microsoft Word Document, 67.0 kB
Mehr zum Thema

Folter

Warum ist Folter immer falsch und nutzlos? Wie engagiert sich Amnesty für die Wahrung des absoluten Folterverbots? Mehr