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Startseite Urgent Actions 2015 03 Detained for possessing «pro-Maoist» material
UA 052/15
Indien
Abgeschlossen am 19. März 2015

Inhaftiert wegen Besitz von «pro-maoistischem» Material

AI-Index: ASA 20/1133/2015

Die Menschenrechtler Jaison C Cooper und Thushar Nirmal Sarathy wurden am 30. Januar in Indien festgenommen. Man wirft ihnen Beteiligung an rechtswidrigen Aktivitäten vor, weil man bei ihnen zuhause «pro-maoistische» Materialien gefunden hatte. Am 3. März wurde ihre Freilassung gegen Kaution abgelehnt, sie befinden sich daher nach wie vor in Untersuchungshaft.

Jaison C Cooper und Thushar Nirmal Sarathy wurden am 30. Januar in Kochi bzw. Kozhikode im Bundesstaat Kerala festgenommen. Der zuständige Ermittlungsbeamte sagte gegenüber Amnesty International, die Männer hätten verbotene bewaffnete maoistische Gruppen unterstützt und seien an einem Anschlag auf das Projektbüro der Agentur für Instandhaltung und Betrieb des Strassennetzes (National Highway Authority of India) am 29. Januar beteiligt gewesen. Die Männer wurden auf der Grundlage des wichtigsten Antiterrorgesetzes, dem Gesetz zur Verhütung rechtswidriger Aktivitäten (Unlawful Activities (Prevention) Act), festgenommen.

Der zuständige Ermittlungsbeamte räumte allerdings auch ein, dass die einzigen Beweise gegen Jaison C Cooper und Thushar Nirmal Sarathy Flugblätter und andere Materialien waren, die die Polizei bei den Männern zuhause gefunden hatten und die mutmasslich auf «Unterstützung maoistischer Gruppen» hindeuteten. Jaison C Cooper soll zudem ein Buch mit dem Titel Warum Maoismus? besessen haben. Bei Thushar Nirmal Sarathy hat die Polizei eigenen Angaben zufolge ausserdem Dokumente gefunden, mit denen einer der Leiter der verbotenen «Kommunistischen Partei Indiens (Maoistisch)» (Communist Party of India (Maoist)) ihm die Vertretungsvollmacht übertragen habe. Am 3. März wurde der Antrag auf Freilassung der beiden Männer gegen Kaution abgelehnt mit der Begründung, dass weitere Untersuchungen in dem Fall nötig seien.

Die indischen Gerichte haben bereits in mehreren Fällen darauf hingewiesen, dass der Besitz bestimmten Schriftguts an sich nicht als Straftat anzusehen ist. Die nationale Menschenrechtskommission hat bei der Polizei von Kerala einen Bericht über die Festnahmen angefordert.

Die Ehefrau von Thushar Nirmal Sarathy ist der Ansicht, dass ihr Mann festgenommen wurde, weil er aktives Mitglied mehrerer Gruppen ist, die sich gegen die Landnahme seitens des Bundesstaates aussprechen. Jaison C Cooper hat sich in der Vergangenheit ebenfalls aktiv an Protesten gegen Landnahme und rechtswidrige Zwangsräumungen beteiligt.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Im November 2010 urteilte das Hohe Gericht von Gujarat im Fall Vishvanath, dass «der Besitz von Materialien an sich, ohne eine offenkundige Handlung bzw. tatsächliche Aktivitäten im Sinne des Gedankenguts, keine Straftat darstellt». Im Oktober 2012 entschied das Hohe Gericht von Mumbai im Fall von Jyoti Babasaheb Chorge: «Der Gedanke, dass der Besitz von Schriftgut einer bestimmten sozialen oder politischen Richtung eine Straftat darstellen soll, obwohl es keine Gesetze gibt, in denen solches Schriftgut ausdrücklich verboten ist, ist unsäglich in einem demokratischen Land wie unserem.»

In einer Stellungnahme des UN-Menschenrechtsausschusses, der die Umsetzung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte überwacht, heisst es: «Niemand darf bei der Wahrnehmung seiner oder ihrer durch den Pakt garantierten Rechte beeinträchtigt werden aufgrund seiner oder ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Ansichten … [D]as Recht auf freie Meinungsäusserung [schliesst] die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Indien ist Vertragsstaat des Paktes.»

Teile des Gesetzes zur Verhütung rechtswidriger Aktivitäten (Unlawful Activities (Prevention) Act) entsprechen nicht internationalen Menschenrechtsstandards und könnten in Menschenrechtsverletzungen resultieren. Im Jahr 2008 durchgeführte Gesetzesänderungen erhöhten die Mindesthaftzeit von Tatverdächtigen von 15 auf 30 Tage und setzten die maximale Inhaftierungsdauer von 90 auf 180 Tage hoch. Diese Gesetzesänderungen gewährleisten auch nicht auf angemessene Weise die vorgerichtlichen Schutzmassnahmen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von Inhaftierten und sehen für schwere Straftaten in manchen Fällen eine Beweislastumkehr vor, so dass die Angeklagten ihre Unschuld beweisen müssen.

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