Benutzerspezifische Werkzeuge
Amnesty Urgent Actions
Startseite Urgent Actions 2015 01 Drop charges against leading opposition figure
UA 022/15
Bahrain
Abgeschlossen am 11. März 2015

Aufhebung von Anklagen gegen Oppositionellen fordern

AI-Index: MDE 11/004/2015

Im Bahrain wurde dem führenden Oppositionellen Sheikh ‘Ali Salman in der ersten Anhörung seines Gerichtsverfahrens die Freilassung gegen Kaution verweigert. Eine Delegation von Amnesty International wohnte der Anhörung bei. Sheikh ‘Ali Salman muss zunächst bis 25. Februar in Haft bleiben. Amnesty International fordert, dass die Anklagen gegen ihn fallengelassen werden und er umgehend freikommt.

Das Gerichtsverfahren gegen Sheikh ‘Ali Salman, den Generalsekretär der grössten zugelassenen Oppositionsgruppe al-Wefaq, begann am 28. Januar vor dem Strafgericht in der bahrainischen Hauptstadt Manama. Eine Delegation von Amnesty International beobachtete die erste Anhörung unter anderem gemeinsam mit VertreterInnen der britischen und der US-Botschaft. Der Angeklagte plädierte auf nicht schuldig. Die Anträge seiner Rechtsbeistände auf Haftentlassung gegen Kaution wurden abgelehnt. Das Gericht ordnete stattdessen an, Sheikh ‘Ali Salman müsse bis zur nächsten Anhörung am 25. Februar in Haft bleiben.

Sheikh ‘Ali Salman wurde am 28. Dezember 2014 festgenommen, nachdem er von der dem Innenministerium unterstehenden Ermittlungsabteilung im Zusammenhang mit Äusserungen, die er 2012 und 2014 gemacht hatte, befragt worden war. Die Anklagen gegen Sheikh ‘Ali Salman lauten «Anstiftung zur Unterstützung einer Änderung des politischen Systems durch Gewalt, Drohungen und andere illegale Mittel», «Anstiftung zu Hass und Verachtung einer Gruppe von Menschen mit dem Ziel, die öffentliche Ordnung zu stören», «Anstiftung anderer, gegen Gesetze zu verstossen» und «öffentliche Beleidigung des Innenministers».

Einige dieser Anklagen beziehen sich offenbar auf Äusserungen, die Sheikh ‘Ali Salman während einer Rede auf der Generalversammlung von al-Wefaq am 26. Dezember 2014 gemacht hatte. In der Rede hatte er erläutert, dass die Opposition in Bahrain nicht den Ansatz der syrischen Opposition verfolge, das Land in eine militärische Kampfzone zu wandeln. In der selben Rede erklärte er, die Opposition in Bahrain wolle nach wie vor die Macht im Land übernehmen, die Ziele des Aufstands von 2011 mit friedlichen Mitteln erreichen und diejenigen zur Verantwortung ziehen, die Menschenrechtsverletzungen und –verstösse begangen haben. Ausserdem sprach er die Notwendigkeit der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung an, auch im Hinblick auf die Herrscherfamilie.

Hintergrundinformationen

Die Anklagen gegen Sheikh ‘Ali Salman und die Verfahren gegen weitere AktivistInnen infolge der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäusserung bestätigen die zunehmende Intoleranz der bahrainischen Regierung gegenüber Kritik und den berechtigten Forderungen nach Reformen und der Einhaltung der Menschenrechte.

Nach der Inhaftierung von Sheikh ‘Ali Salman fanden an mehreren Orten Demonstrationen statt, bei denen gegen die Festnahme protestiert wurde. Diese Proteste halten an. Die Sicherheitskräfte lösen diese Demonstrationen gewohnter Weise mit Tränengas und Waffengewalt auf. Berichten zufolge haben die Behörden Genehmigungen für Demonstrationen verweigert. Damit verwehren sie den BürgerInnen das Recht, sich friedlich zu versammeln. Sheikh ‘Ali Salman wurde nur wenige Tage nach seiner Wiederwahl zum Generalsekretär der Oppositionsgruppe al Wefaq festgenommen.

Im Oktober 2014 ordnete ein Gericht an, al Wefaq solle alle Aktivitäten für die Dauer von drei Monaten einstellen. Der Justizminister untersuchte die Gerichtsanordnung wegen vermuteter Unregelmässigkeiten und ordnete die Aussetzung des Vollzugs bis nach der Generalversammlung der Oppositionsgruppe an. Al Wefaq boykottierte die Parlamentswahlen im November 2014 gemeinsam mit anderen Oppositionsgruppen.

8 Briefe verschickt  
My Urgent Actions
Fürs Mitzählen lassen Ihres Briefes und Update-Funktion zu nutzen müssen Sie sich
einloggen oder
anmelden
Downloads
UA 022/15 english
Microsoft Word Document, 60.5 kB
UA 022/15 français
Microsoft Word Document, 66.0 kB
UA 022/15 deutsch
Microsoft Word Document, 63.0 kB