Benutzerspezifische Werkzeuge
Amnesty Urgent Actions
Startseite Urgent Actions 2015 01 Release eight arbitrarily detained
UA 018/15
Sierra Leone
Abgeschlossen am 11. März 2015

Acht willkürlich Inhaftierte müssen freigelassen werden

AI-Index: AFR 51/001/2015

In Sierra Leone sind seit über drei Monaten acht Personen willkürlich inhaftiert. Nachdem es im Oktober 2014 zu Ausschreitungen im Zusammenhang mit einem Ebolaverdachtsfall gekommen war, wurden sie nach der geltenden Notstandsverordnung auf Anweisung des Präsidenten festgenommen.

Der sierra-leonische Präsident unterzeichnete am 24. Oktober 2014 nach der geltenden Notstandsverordnung einen Haftbefehl gegen 34 Personen aus dem Distrikt Kono. Die betroffenen Personen sollen an Ausschreitungen beiteiligt gewesen sein, zu denen es im Distrikt Kono gekommen war, als die Familie eines Lokalpolitikers die Gesundheitsbehörden daran hinderte, die 90 jährige Grossmutter einem Ebolatest zu unterziehen.Hierbei sollen zwei Personen von PolizeibeamtInnen erschossen worden sein. Im Zusammenhang mit diesen Tötungen haben bis heute keine Verhaftungen stattgefunden. 26 Inhaftierte wurden inzwischen freigelassen.

Die inhaftierten Frauen werden seit über drei Monaten im Frauengefängnis in der Hauptstadt Freetown festgehalten, die Männer im Pademba Road Gefängnis, etwa acht Autostunden von ihrer Heimat entfernt. Ihnen wurde weder mitgeteilt, warum sie festgenommen worden sind, noch hat man ihnen die Möglichkeit gegeben, die Rechtmässigkeit ihrer Inhaftierungen prüfen zu lassen. Bislang wurden sie weder von der Polizei noch von den Justizbehörden vernommen. Ein Entlassungsdatum hat man ihnen ebenfalls nicht mitgeteilt.

Die Polizei fühlt sich nicht zuständig und lehnt Ermittlungen ab, da die Festnahme aufgrund einer Vollzugsanordnung des Präsidenten erfolgte. Die Frauenrechtsorganisation AdvocAid forderte in einem Brief an den Präsidenten am 9. Januar die Freilassung der beiden Frauen in Übereinstimmung mit der Verfassung. Ihr Brief blieb unbeantwortet. Für den Fall, dass der Präsident eine Forderung nach Freilassung zurückweist,sieht die Verfassung vor, dass sich ein unabhängiges Gericht innerhalb von 30 Tagen mit der Überprüfung des Falles befasst.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die Festnahme der acht Inhaftierten erfolgte inmitten einer Gesundheitskrise, wie sie das Land noch nie erlebt hat. Am 25. Mai gab die Regierung von Sierra Leone nach der Laborbestätigung eines Verdachtsfalls aus dem Distrikt Kailahun über das Gesundheitsministerium den Ausbruch von Ebola bekannt. In einer ersten Ansprache an die Nation rief Präsident Ernest Bai Koroma am 30. Juli den gesundheitlichen Notstand aus. Dieser sollte der Regierung und ihren Partnern helfen, wirksamere Massnahmen gegen die Ebola-Epidemie zu ergreifen. Der Präsident richtete eine Sondereinheit ein, die sich verstärkt um die Umsetzung verschiedener Massnahmen zur Bekämpfung der Krankheit kümmern sollte. Am 7. August folgten weitere Verordnungen. Die Reaktion der Regierung auf die Ebola-Epidemie hat im Rahmen der Bestimmungen zum Schutz vor Ebola und anderen Krankheiten sowie der öffentlichen Notstandsverordnungen zu unnötigen Einschränkungen der Menschenrechte, darunter des Rechts auf freie Meinungsäusserung geführt.

Nach der Festnahme und Inhaftierung der acht Personen veröffentlichten die zivilgesellschaftlichen Organisationen AdvocAid, Amnesty International Sierra Leone, Centre for Accountability and Rule of Law und Prison Watch Sierra Leone eine gemeinsame Pressemitteilung, in der sie gegen die Festnahme protestierten. Bis heute sind die acht jedoch inhaftiert.

Unabhängig von der Schwere eines Notstandes darf ein Staat seinen Bürgern nach dem Völkerrecht die fundamentalen Menschenrechte nicht vorenthalten, hierzu zählt besonders der Schutz vor willkürlicher Tötung, Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung, der Schutz vor willkürlicher Inhaftierung, besonders ohne Kontakt zur Aussenwelt und das Recht, die Rechtmässigkeit einer Inhaftierung von einem Gericht prüfen zu lassen.
Die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, deren Vertragsstaat Sierra Leone ist, verbietet die Vorenthaltung der in ihr festgesetzten Bestimmungen, darunter das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, unter allen Umständen.

Am 3. November 2014 wurde der Journalist David Tam Baryoh wegen Volksverhetzung festgenommen. Am 1. November hatte David Tam Baryoh für den unabhängigen Radiosender Citizen FM einen Sprecher der Oppositionspartei interviewt. Der Sprecher kritisierte die Handhabung der Ebola-Epidemie durch die Regierung und äusserte Bedenken hinsichtlich des Managements des Ebola-Krisenfonds durch die Behörden. Während des Interviews kritisierte David Tam Baryoh Präsident Koromas Absicht, für eine dritte Amtszeit zu kandidieren. David Tam Baryoh wurde elf Tage lang ohne Anklage im Hochsicherheitsgefängnis Pademba Road in Freetown festgehalten und dann gegen Kaution freigelassen. Amnesty International betrachtete ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen.

9 Briefe verschickt  
My Urgent Actions
Fürs Mitzählen lassen Ihres Briefes und Update-Funktion zu nutzen müssen Sie sich
einloggen oder
anmelden
Downloads
UA 018/15 english
Microsoft Word Document, 62.0 kB
UA 018/15 français
Microsoft Word Document, 70.0 kB
UA 018/15 deutsch
Microsoft Word Document, 65.5 kB
Aktionsabfolge