Benutzerspezifische Werkzeuge
Amnesty Urgent Actions
Startseite Urgent Actions 2015 01 Prominent journalist must be released
UA 017/15
Burundi
Abgeschlossen am 6. März 2015

Journalist in Haft

AI-Index: AFR 16/001/2015

Bob Rugurika, der Leiter des burundischen Radiosenders Radio Publique Africaine (RPA) ist am 20. Januar inhaftiert worden, nachdem RPA investigative Berichte zu dem Mord an drei italienischen Nonnen im September 2014 gesendet hatte.

Bob Rugurika ist am 20. Januar festgenommen worden, nachdem sein Radiosender Radio Publique Africaine (RPA) investigative Berichte zu dem Mord an drei älteren italienischen Nonnen gesendet hatte. Unter anderem enthielten die gesendeten Beiträge die Aussage einer Person, die angab, an dem Mord beteiligt gewesen zu sein. Zudem behauptete die Quelle, dass auch hochrangige BeamtInnen des Geheimdiensts in den Mord verwickelt gewesen seien.

Bob Rugurika wurde am 20. Januar von der Generalstaatsanwaltschaft in der burundischen Hauptstadt Bujumbura verhört. Nachdem er sich weigerte, den Namen seiner Quelle preiszugeben, nahm man ihn fest und brachte ihn in das Gefängnis Mpimba in Bujumbura. Am 22. Januar wurde er dann in das etwa 30 Kilometer von der Hauptstadt entfernte Gefängnis in Muramvya verlegt. Den ersten Tag in Haft verbrachte er in einer Einzelzelle. Seine Familie, Rechtsbeistände und KollegInnen besuchten ihn am 23. Januar im Gefängnis.

Bob Rugurika wird wahrscheinlich wegen „Beihilfe zum Mord“, „Behinderung der Justiz durch den Verstoss gegen die Vertraulichkeit strafrechtlicher Ermittlungen“, „Beherbergung eines Straftäters“ und „fehlender öffentlicher Solidarität“ unter Anklage gestellt. Gemäss dem burundischen Justizsystem muss die Staatsanwaltschaft Bob Rugurika innerhalb von 15 Tagen vor Gericht stellen und Anklage gegen ihn erheben. Bob Rugurika ist wegen seiner journalistischen Arbeit als Menschenrechtsverteidiger zu betrachten. In den vergangenen Jahren ist er immer wieder bedroht und drangsaliert worden. Seine jetzige Inhaftierung scheint politisch motiviert zu sein. Zwei der Anklagepunkte können mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden.

Bob Rugurika muss sofort freigelassen und die Ermittlungen zu dem Mord an den italienischen Nonnen von der Staatsanwaltschaft weitergeführt werden. Die Inhaftierung des Journalisten stellt keine erforderliche oder verhältnismässige Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäusserung dar. Sollte Bob Rugurika die Anordnung erhalten, seine Quelle preiszugeben, so muss er die Möglichkeit erhalten, gerichtlich gegen diese Anordnung vorzugehen. Dabei muss das Gericht das Recht von JournalistInnen auf Schutz ihrer InformantInnen in vollem Umfang berücksichtigen.

Hintergrundinformationen

Burundi hat eine dynamische Medienlandschaft und JournalistInnen äussern trotz zahlreicher Versuche, sie zum Schweigen zu bringen, weiterhin Kritik an der Regierung. Die burundische Regierung schränkt die freie Meinungsäusserung mithilfe von verlängerter Untersuchungshaft und Drangsalierungen durch Angehörige der Justizbehörden auf unangemessene Weise ein.
Im Juni 2013 wurde ein Pressegesetz verabschiedet, das amtliche Einschränkungen von Presseaktivitäten und der Meinungsfreiheit ermöglicht. Nachdem der burundische Journalistenverband Beschwerde gegen das neue Gesetz eingelegt hat, wird dessen Rechtmässigkeit derzeit vor dem Gerichtshof der ostafrikanischen Staatengemeinschaft überprüft.
RPA ist ein beliebter Radiosender, der bekannt für seine investigative Berichterstattung ist. Der Sender wurde von Alexis Sinduhije gegründet, der später eine oppositionelle Partei mit dem Namen Movement for Solidarity and Democracy (MSD) ins Leben rief. Aufgrund dessen beschuldigt die burundische Regierung den Radiosender RPA, im Dienste der Opposition zu stehen.
Im Vorfeld der Wahlen im Mai 2015 hat die burundische Regierung die Rechte auf freie Meinungsäusserung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlungen stark eingeschränkt. Die politischen Spannungen verschärfen sich, weil Präsident Nkurunziza offenbar beabsichtigt, für eine dritte Amtszeit zu kandidieren. Viele sehen darin einen Verstoss gegen die Verfassung des Landes.
JournalistInnen dürfen nur in Ausnahmefällen dazu gezwungen werden, ihre InformantInnen zu nennen. Besteht ein zwingendes öffentliches Interesse, wie bei Ermittlungen zu schweren Verbrechen, so steht dieses über dem öffentlichen Interesse, sicherzustellen, dass JournalistInnen ihre InformantInnen schützen können. Das Bestehen einer solchen dringenden Notwendigkeit muss jedoch für jeden Fall einzeln eindeutig nachgewiesen und von einem unabhängigen Gericht bestätigt werden. JournalistInnen haben ein individuelles Recht auf freie Meinungsäusserung und die Medien spielen eine Schlüsselrolle bei der Sicherstellung des Rechts auf Meinungsfreiheit einer jeden Person. Dieses Recht beinhaltet auch die Möglichkeit, Informationen zu sammeln und auszutauschen. Können JournalistInnen die Anonymität ihrer InformantInnen nicht mehr gewährleisten, so wird dies mit grosser Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass diese keine Informationen mehr weitergeben. Infolgedessen würden JournalistInnen darin behindert werden, Informationen zu sammeln und zu verbreiten, was einen negativen Effekt auf die freie Meinungsäusserung im Allgemeinen hätte.

16 Briefe verschickt  
My Urgent Actions
Fürs Mitzählen lassen Ihres Briefes und Update-Funktion zu nutzen müssen Sie sich
einloggen oder
anmelden
Downloads
UA 017/15 english
Microsoft Word Document, 62.0 kB
UA 017/15 français
Microsoft Word Document, 61.0 kB
UA 017/15 deutsch
Microsoft Word Document, 63.0 kB
Aktionsabfolge
Mehr zum Thema

Menschenrechtsverteidiger

Grundlegende Infos über die Menschenrechte und die verschiedenen internationalen Abkommen. Mehr