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Startseite Urgent Actions 2015 01 Release ‘the 17’ women
UA 014/15
El Salvador
Abgeschlossen am 23. Januar 2015

17 Frauen wegen Fehlgeburten inhaftiert – begnadigen!

AI-Index: AMR 29/001/2015

Das salvadorianische Parlament prüft am 21. Januar erneut die Möglichkeit eines Straferlasses für eine junge Frau namens Guadalupe, die wegen einer Fehlgeburt zu 30 Jahren Haft verurteilt worden war. Weitere 16 Frauen befinden sich ebenfalls unter derselben Anklage in Haft, nachdem sie in unfairen Verfahren zu langen Haftstrafen verurteilt worden waren. Auch über ihre Begnadigung soll bald im Parlament abgestimmt werden.

Im April 2014 reichten 17 Frauen ein Gnadengesuch (indulto) ein, nachdem sie in unfairen und fehlerhaften Verfahren zu Freiheitsstrafen zwischen 12 und 40 Jahren verurteilt worden waren. Bei den Frauen traten in der Schwangerschaft jeweils ausserhalb des Krankenhauses Komplikationen auf und sie erlitten eine Fehlgeburt. Daraufhin wurden sie der „Abtreibung“ bezichtigt, unter Mordanklage gestellt und zu Haftstrafen verurteilt. In El Salvador sind Schwangerschaftsabbrüche unter allen Umständen verboten und strafbar. Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, wird regelmässig vorgeworfen, vorsätzlich abgetrieben zu haben. Die Gnadengesuche der Frauen mussten in einem komplexen Verfahren u. a. vom Obersten Gerichtshof geprüft werden und müssen nun durch einen Mehrheitsbeschluss im Plenum der gesetzgebenden Versammlung gebilligt werden. Alle 17 Frauen stammen aus armen und sozial schwachen Verhältnissen. Die Verfahren gegen sie entsprachen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Die vorliegenden Beweise gegen sie waren schwach und ihre Verteidigung unzureichend. Alle Frauen wurden des Mordes für schuldig befunden und zu Haftstrafen von bis zu 40 Jahren verurteilt.

Guadalupe, Mutter eines fünfjährigen Sohnes, wurde 2007 zu 30 Jahren Haft verurteilt und hat bereits sieben Jahre ihrer Freiheitsstrafe verbüsst. Das Parlament stimmt am 21. Januar erneut über ihre Begnadigung ab, nachdem man sich am 16. Januar knapp gegen den Straferlass ausgesprochen hatte: Es fehlte nur eine einzige Stimme.

Hintergrundinformationen

Amnesty International hat in dem Bericht Auf Leben und Tod. Gewalt gegen Frauen und die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in El Salvador die Situation von Frauen und Mädchen in El Salvador dokumentiert, die sich diskriminierenden Gesetzen und Praktiken ausgesetzt sehen. Diese reichen von der unzulänglichen Umsetzung wichtiger Gesetze zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen bis hin zu einem absoluten Abtreibungsverbot, welches Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt und dazu führt, dass besonders Frauen aus armen und sozial schwachen Schichten in ihrem Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit verletzt werden. Die deutsche Zusammenfassung des Berichts finden Sie hier: http://www.amnesty.de/2014/11/19/auf-leben-und-tod.
Amnesty International fordert die Behörden auf, alle Frauen und Mädchen, die wegen Schwangerschaftsabbrüchen oder Fehlgeburten inhaftiert wurden, sofort und bedingungslos freizulassen, auch die 17 Frauen, deren Gnadengesuche nun geprüft werden. Bei den Frauen traten in der Schwangerschaft jeweils ausserhalb des Krankenhauses Komplikationen auf und sie erlitten eine Fehlgeburt. Sie erhielten keine angemessene medizinische Versorgung, sondern wurden des Mordes angeklagt und in einem unfairen und diskriminierenden Verfahren zu langen Freiheitsstrafen verurteilt. Guadalupe wurde 2007 als 18-Jährige zu 30 Jahren Haft verurteilt, nachdem sie eine Fehlgeburt erlitten hatte. Ihr wurde die vorsätzliche Beendigung der Schwangerschaft vorgeworfen und sie wurde wegen Mordes angeklagt. Die gerichtsmedizinische Untersuchung nach der Fehlgeburt ergab, dass der Grund für den Tod des Fötus „ungeklärt“ sei und es keine Hinweise darauf gibt, dass Guadalupe den Abbruch absichtlich herbeigeführt hat. Allein deshalb ist ihre Verurteilung als ungerechtfertigt anzusehen. Als Guadalupe nach der Fehlgeburt ins Krankenhaus gebracht wurde, wurde sie vom Ärztepersonal angezeigt und noch an Ort und Stelle ohne einen Rechtsbeistand verhört.
Die Gnadengesuche aller 17 Frauen werden bald dem Parlament vorgelegt. Die Abstimmung über Guadalupes Fall findet schon heute, am 21. Januar, statt. Daher ist es wichtig, umgehend an die Parlamentsabgeordneten zu appellieren. Dies geht am besten über ihre jeweiligen Profile in den sozialen Netzwerken Twitter und Facebook.

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