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Geistig Behindertem droht Hinrichtung in Texas
Robert Ladd soll am 29. Januar 2015 in Texas hingerichtet werden. Er war 1997 wegen eines Mordes zum Tode verurteilt worden, den er 1996 begangen hatte. Die Gerichte wiesen den Einwand zurück, eine Hinrichtung sei wegen seiner geistigen Behinderung verfassungswidrig.
Am 25. September wurde die Leiche von Vicki Ann Garner in ihrem Haus in Tyler, Texas gefunden. Sie war erwürgt worden. Robert Charles Ladd war in das Haus des Opfers eingebrochen, hatte es sexuell missbraucht und dann einen Brand gelegt. Er wurde daraufhin wegen Mordes angeklagt.
Im Jahr 2001 wies ein Bundesbezirksgericht die Klage zurück, dass Robert Ladds Strafverteidiger ineffizient und entgegen den in der Verfassung festgelegten Standards gehandelt hätte, da er es versäumt hatte, dem Gericht Beweise für die geistige Behinderung Ladds vorzulegen. Der Oberste Gerichtshof urteilte 2002 im Fall Atkins gegen Virginia, dass die Verhängung der Todesstrafe gegen Personen mit geistiger Behinderung verfassungswidrig ist. Das Gericht definierte jedoch den Begriff „Behinderung" nicht, sondern verwies auf Definitionen, nach denen sich eine geistige Behinderung vor dem 18. Lebensjahr zeigt und sich durch deutlich unter dem Durchschnitt liegende geistige Fähigkeiten auszeichnet, was im Allgemeinen bei einem Intelligenzquotienten von weniger als 70 der Fall ist. Zudem sind Menschen mit einer geistigen Behinderung in zwei oder mehr adaptiven Kompetenzbereichen eingeschränkt. Im Jahr 2005 hielt ein Bezirksrichter eine Beweisanhörung, bei der Robert Ladds Fall nach den Vorgaben aus dem Fall Atkins geprüft wurde. Für die Verteidigung bescheinigte ein Sachverständiger Robert Ladd, dass er über deutlich unter dem Durchschnitt liegende geistige Fähigkeiten verfüge. Dies ginge aus Befragungen, Tests, Beobachtungen, der Durchsicht seiner Krankenakte sowie aus seiner Jugendstrafakte und weiterer Akten hervor. Bei einem Test, der im Alter von 13 Jahren durchgeführt worden war, wurde ein Intelligenzquotient von 67 ermittelt und festgestellt, dass seine adaptiven Fähigkeiten stark eingeschränkt sind. Diese Einschränkung wirke sich aus auf Bereiche wie seinen Beruf, seinen Umgang mit Geld und seine sozialen und kommunikativen Fähigkeiten. Seine Schwester bezeugte Entwicklungsschwierigkeiten in der Kindheit. Für die Anklage sagte ein Psychologe aus, dass Ladd zwar in vielen Bereichen über stark eingeschränkte adaptive Fähigkeiten verfüge, dass aber hierdurch nicht auf eine geistige Behinderung geschlossen werden könne.
Das Bezirksgericht sah es als erwiesen an, dass Robert Ladd über unterdurchschnittliche geistige Fähigkeiten verfüge und dass diese Einschränkung bereits deutlich erkennbar war, bevor er 18 Jahre alt war. Gleichzeitig stellte es aber fest, dass es keinen Beweis dafür sehe, dass die Einschränkung seiner adaptiven Fähigkeiten signifikant sei. Beide Sachverständige bescheinigten Robert Ladd eine antisoziale Persönlichkeitsstörung. Der Sachverständige der Verteidigung sagte aus, dass die Einschränkung seiner adaptiven Fähigkeiten seiner geistigen Behinderung geschuldet sei, nicht seiner Persönlichkeitsstörung. Die Anklage stellte das genaue Gegenteil fest. Obwohl er die Einschätzung der Anklage nicht für „unstrittig“ hielt, bewertete der Richter diese als überzeugender und bestätigte das Todesurteil. Das Bundesberufungsgericht erkannte diese Entscheidung im April 2014 an.
Hintergrundinformationen
Robert Ladds Rechtsanwalt, ein ehemaliger Staatsanwalt, führte keine unabhängige Prüfung der Akten seines Mandanten durch, um mögliche mildernde Umstände vorbringen zu können. Stattdessen arbeitete er mit den Krankenakten und Vorstrafenregistern, die die Staatsanwaltschaft angefordert hatte. Da der Staatsanwaltschaft die Jugendstrafakte von Ladd nicht vorlag, stand sie somit auch seinem Verteidiger nicht zur Verfügung. Er brachte keine Beweise zur Entlastung seines Mandanten vor, er stellte lediglich fest, dass disziplinarische Verfehlungen, die Robert Ladd während vorangegangener Gefängnisstrafen begangen hatte, nicht gewalttätiger Natur gewesen seien. Von daher bestehe keine Risiko künftiger Gewalttaten, sollte er für den Mord zu einer Gefängnis- anstelle der Todesstrafe verurteilt werden. Die Feststellung des „zukünftigen Gefahrenpotenzials“ durch die Geschworenen ist eine Grundvoraussetzung für die Verhängung der Todesstrafe in Texas. Der Sachverständige der Anklage bescheinigte der Staatsanwaltschaft, dass Ladd voraussichtlich in Zukunft eine Gefahr darstelle. Robert Ladds Berufungsanwalt forderte im Gegensatz zu seinem Prozessanwalt die Jugendstrafakte seines Mandanten an. Nach einer Brandstiftung, die Ladd im Alter von 13 Jahren begangen hatte, wurde er psychiatrisch untersucht. Ein Arzt stellte einen Intelligenzquotienten von 67 fest und diagnostizierte, dass er „ganz offensichtlich zurückgeblieben“ sei. Die Akte enthielt ausserdem Informationen darüber, dass er in seinem häuslichen Umfeld nur unzureichend betreut wurde und dass er keine liebevolle Erziehung genossen hatte. Das Bundesbezirksgericht stellte fest, dass der Prozessanwalt zwar „objektiv unangemessen“ gehandelt habe, dass es aber nach US-amerikanischem Recht keinen Unterschied für den Ausgang des Verfahrens gemacht hätte, wenn die mildernden Umstände, die aus der Jugendstrafakte ersichtlich sind, dem Gericht vorgelegt worden wären. Der Bundesstaat Texas ist für mehr als ein Drittel aller Hinrichtungen in den USA verantwortlich. Seit 1977 sind in den USA 1.397 Personen hingerichtet worden, 518 davon in Texas. In diesem Jahre sind bisher drei Hinrichtungen vollstreckt worden, je eine in Georgia, Oklahoma und Florida. Im Jahr 2014 waren landesweit 35 Menschen hingerichtet worden, die wenigsten seit 1994. 80 Prozent aller Hinrichtungen wurden in den Staaten Missouri, Texas und Florida vollstreckt.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen ausnahmslos gegen die Todesstrafe.